KLEINE ANFRAGE VI/022| Bildung während der Corona-Pandemie

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    Kleine Anfrage an Victoria Mechnachanov

    Für die Beantwortung haben Sie 3 Tage Zeit.


  • Frau Bundesministerin Mechnachanov,


    ich muss Sie hiermit rügen, da die Beantwortung der Anfrage eines Abgeordneten zu den parlamentarischen Gepflogenheiten in diesem Hause gehört.


    Victoria Mechnachanov

    Einmal editiert, zuletzt von Carsten Müller ()

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    ich bitte um Entschuldigung. Ich bitte um eine Verlängerung um 48 Stunden.


    Herzlichen Dank

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Sechste Wahlperiode



    Drucksache VI/XXX


    Antwort

    der Bundesministerin für Bildung und Forschung



    auf die kleine Anfrage auf Drs. VI/22


    Anlage 1


    Bildung während der Corona-Pandemie


    Die Bundesregierung/Der Bundesminister beantwortet die Anfrage wie folgt:


    1. Wie bewertet die Bundesministerin die aktuelle Lage im Bereich der Bildung?

    1.1.1 Wenn positiv, warum?

    1.1.2 Wenn negativ, warum?


    Eine generelle Bewertung der aktuellen Lage im Bereich der Bildung durch die Kategorien positiv bzw. negativ stellt aus der Sicht der Bundesregierung eine undifferenzierte Form der Beurteilung dar. So gibt es sicherlich einige Aspekte, welche als positiv festzumachen sind. Zu nennen ist hier unter anderem die, wenn auch leider aufgrund der Corona-Pandemie bedingte zunehmende Digitalisierung des Bildungswesens wie auch der Erarbeitung neuer Lern- und Lehrkonzepte der engagierten Lehrkräfte in diesem Land.


    Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass Deutschland in vielen internationalen Vergleichsstudien, allen voran PISA beim letzten Durchgang lediglich eine mittlere Position erzielt hat. Ein Umstand, welcher sicherlich auch darauf zurückzuführen ist, dass Bildung Länderangelegenheit ist und die Bundesländer über unterschiedlich hohe Haushaltsmittel verfügen, welche in die Bildung investiert werden können, was mit dazu führt, dass selbst im nationalen Vergleich sehr voneinander abweichende Standards vorherrschen.



    2. Wie bewertet die Bundesministerin die aktuelle Lage für Abschlussklassen?

    2.1.1 Wenn positiv, warum?

    2.1.2 Wenn negativ, warum?

    Hier gilt Selbiges wie für Frage eins. So haben die Abschlussklassen wie alle Schulklassen in der Pandemiezeit einen „positiven“ Nutzen daraus ziehen können, dass die Schüler*innen eine Form des selbstständigen Lernens verinnerlichen konnten/mussten, welche bisher nicht in dieser Form im Schulbereich vorgesehen war. Doch auch dieser Umstand kann nicht rundweg positiv betrachtet werden, da eben viele Schüler*innen, dadurch, dass sie diese Kompetenz autodidaktisch erlernen mussten, oftmals nicht in dem Maße mit den Unterrichtsinhalte mitkamen, wie in dem Fall, dass eine komplette Präsenzbeschulung stattgefunden hätte.


    Belastungsfaktoren wie psychische Vorbelastungen, welche einer festen Struktur zu adäquaten Ableistung der Schullaufbahn benötigen, keine ruhigen Lernorte zu Hause oder nutzbare Endgeräte und Internetverbindungen im Elternhaus haben einen zusätzlichen durchweg negativen Effekt hierbei. Auch dass selbstverständlich nicht dieselbe Menge an Lerninhalte vermittelt werden konnte, hat kurzfristige Folgen in den Abitur-
    und Abschlussprüfungen jedoch auch auf den weiteren Lebensweg, seien es Universitäten oder Ausbildungsstätten, welche von gewissen vermittelten Lerninhalten ausgehen, die am Ende nicht vermittelt wurden.



    2.2 Entstand den Abschlussklassen in diesem Jahr ein Nachteil im Vergleich zu Abschlussklassen vor zwei Jahren?

    2.2.1 Wenn ja, wieso wurde Seitens ihres Ministeriums nichts dagegen unternommen?

    2.2.2 Wenn nein, warum nicht?


    Auch hier kann die Frage nicht generalisiert mit ja oder nein beantwortet werden. Zum einen haben die Schüler*innen in diesem Abschlussjahrgang wichtige Kompetenzen (teil)erlernt, welche so nicht im Zuge des schulischen Bildungsganges vermittelt werden. Es ist jedoch auch nicht außer acht zu lassen, dass die bisher bestehenden Ungleichheiten, welche meist auf die finanziellen Voraussetzungen der Bundesländer und Schulträger*innen bzw. der Elternhäuser zurückzuführen sind, in diesem wie im vergangenen Jahr noch einmal deutlicher sichtbar sein werden. Auch dass wie bereits erwähnt, weniger Unterrichtsinhalte vermittelt werden konnten, dadurch, dass weniger „effektive“ Lernzeit zur Verfügung stand, tut hierbei ihr Übriges.


    Die Beweggründe, warum meine Amtsvorgänger*innen diesbezüglich nicht in einen öffentlichen Diskurs mit den Kultusminister*innen der Länder getreten sind - mehr kann die Bundesregierung auf der Kulturhoheit der Länder da sowieso nicht ausrichten - ist mir nicht bekannt. Da ich persönlich erst vor gut einer Woche das Amt der Bundesbildungsministerin übernommen habe und in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen bereits begonnen haben, konnte ich hier nicht mehr die entsprechenden Gespräche initiieren, da ein Abbruch dieser nicht mehr möglich scheint.


    Vorbemerkung zu 3: Immer wieder werden Kindergärten und Grundschulen gegenüber weiterführenden Schulen bevorzugt. Dabei wurden teilweise sogar auf Masken- und Testpflicht verzichtet.


    3. Wie bewertet die Bundesministerin die aktuelle Lage in Grundschulen und Kindergärten?

    3.1.1 Wenn positiv, warum?

    3.1.2 Wenn negativ, warum?


    Auch hier erscheint eine pauschalisierte Antwort der Komplexität, welche mit dieser Pandemie einhergeht, nicht zweckdienlich. Ich persönlich begrüße, dass die Grundschulen und Kindergärten offen sind, damit den berufstätigen Eltern zum einen die Möglichkeit gegeben ist, nicht auf die Kinderkrankheit-Tage zurückgreifen zu müssen, welche trotz der Erhöhung mir noch als zu gering erscheinen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt, aber auch, weil es der psychischen Entwicklung der Heranwachsenden mehr als dienlich ist, mit Gleichaltrigen zu lernen und zu entdecken. Sicherlich darf jedoch nicht vergessen werden, dass auch kleine Kinder infektiös sind, was eine entsprechende Prävention zumindest in Form von Testungen notwendig macht.


    3.2 Sieht der Bundesminister ein erhöhtes Infektionsrisiko in Kindergärten und Grundschulen als bei weiterführenden Schulen oder gar Abschlussklassen?


    Dies ist aufgrund mehrer Gründe nicht abschließend zu beantworten. Zunächst ist zu konstatieren, dass die Infektionsverläufe bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen meist asymptomatisch verlaufen und bis zu Einführung der Testpflicht in einigen Bundesländern nicht ausreichend Zahlen vorhanden sind, um diese Frage komplett einzuschätzen. Dadurch, dass Grundschul- und Kindergartenkinder jedoch in der Regel kleinere und vor allem festere Freundeskreise haben, ist an dieser Stelle festzuhalten, dass die Ansteckungen meist in einem kleineren Rahmen erfolgen und Infektionsketten leichter zur verfolgen sind, was das Infektionsrisiko im Umkehrschluss auch geringer erscheinen lässt. Einige Bundesländer sind jedoch jetzt den sehr wichtigen Weg gegangen, eine Testpflicht in den Grundschulen und Kindertagesstätten einzuführen, welche dabei helfen werden, das Infektionsgeschehen besser einschätzen und möglicherweise erneut notwendige verschärfende Maßnahmen auf haltbare Zahlen zu stützen.


    3.2.1 Wenn ja, warum werden Kindergärten und Grundschulen bei der Öffnung immer wieder bevorzugt?


    Dadurch, dass diese Entscheidung in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt, kann ich an dieser Stelle nur auf diese und Teile der Antwort 3 - 3.1.2 verweisen.

    3.2.2 Wenn nein, warum nicht?






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