KLEINE ANFRAGE VI/019 |Duale Berufsausbildung während der COVID-19-Pandemie

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    Kleine Anfrage an Victoria Mechnachanov

    Für die Beantwortung haben Sie 3 Tage Zeit.







  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit beantrage ich eine Verlängerung der Frist zur Beantwortung der Anfrage.


    Herzlichen Dank

  • Ja.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Deutscher Bundestag

    Sechste Wahlperiode

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    Drucksache VI/019



    Antwort

    der Bundesregierung vertreten durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Victoria Mechnachanov





    auf die kleine Anfrage auf Drs. Vi/019



    Duale Berufsausbildung während der Covid - 19 - Pandemie


    Die Bundesregierung vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantwortet die Anfrage wie folgt:



    zu Frage 1:


    Die Bundesregierung sieht das Absinken der Bereitschaft der Betriebe eine duale Berufsausbildung an zu bieten, mit großer Sorge.

    Die Jugend ist der Motor der Zukunft in der deutschen Wirtschaft und dazu gehört eine fundierte Ausbildung.


    Zu Frage 2:


    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sieht auf Grund der aktuellen Situation während der Corona - Pandemie wenig Spielraum für Präsenzunterricht in den Ausbildungsberufen.

    Aber wir werden sobald die Zahlen weiter sinken und die Berater der Bundesregierung es empfehlen, wird das Bundesministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Digitalisierung ein Hilfsprogramm zur schnellen Wiederaufnahme des Unterrichts an den entsprechenden Schulen über ca 60 Millionen € aufsetzen. Gleichzeitig sollen Betriebe finanziell unterstützt werden, die auch wieder ausbilden.


    Zu Frage 3:


    Da dies auch die Hoheit der Bundesländer betrifft, sehen wir da wenig Spielraum.

    Das Bundesministerium steht aber für Gespräche bereit.


    Zu Frage 4:


    Die Bundesregierung verweist darauf, dass Bildungssache wie auch Berufsbildung in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt.


    zu Frage 5:


    Das Bundesministerium berät intern, wie der duale Unterricht wieder aufgenommen werden kann.


    Zu Frage 6:


    Das Bundesministerium kann beratend die Bundesländer unterstützen, aber auch nicht eingreifen.

    Daher kann ich nur empfehlen, sich an die entsprechenden Landesministerien zu wenden.



  • Ja aber definitiv.



    1. Sie haben auf Frage 2 ("Wie möchte die Bundesregierung eine Trendumkehr in die Wege leiten? Bitte konkrete Maßnahmen benennen.") nicht ausreichend geantwortet. Wie möchte die Bundesregierung für mehr Ausbildungsstellen sorgen? Wie möchte die Bundesregierung da die Situation von Auszubildenden verbessern?

    2. Die Bundesregierung möchte also 60 Mio. Euro in Berufsschulen investieren? Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja, wie? Wenn ja, nach welcher Grundlage? Wenn ja, in Abwicklung worüber? Bitte drücken Sie sich klarer aus.

    3. Nein. Einfach nein, Frau Bundesministerin. Warum informiert sich die Bundesministerin nicht über das Programm zur Ausbildungsprämie des ehemaligen Sozialministers Heil? Wie kann die Bundesministerin behaupten, dies sei Sache der Länder? Bitte erklären.

    4. Kennt die Bundeministerin die Richtlinie für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (Berufsorientierungsprogramm – BOP)? Wenn ja, glaubt die Bundesministerin an einen Verfassungsbruch ihrer Amtsvorgängerin Karliczek?

    5. Frage 5 und Frage 6 hat die Bundesministerin nicht beantwortet. Bitte richtige Anfrage beantworten, Frau Bundesministerin!

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Nachfrage 1:

    Bevor effektive Maßnahmen gegen die sinkende Bereitschaft zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung angegangen werden, muss zunächst konstatiert werden, dass dieser Trend die Folge einer Vielzahl gesellschaftlicher Entwicklungen darstellt. Immer mehr Ausbildungsberufe erhalten verstärkt nicht die Anerkennung, welche diese letztlich verdienen, wie es sich vor allem im Zuge der Corona-Pandemie bei den systemrelevanten Berufsgruppen gezeigt hat. Und genau dieser gesellschaftliche Trend, aber auch die Ursachen dessen müssen aus Sicht der Bundesregierung angegangen werden.


    Zu nennen ist hier zunächst einmal eine sich immer stärkende Ansicht, dass Ausbildungsberufe im Vergleich zu einem Studium weniger wert seien, was sich an den Entlohnungsunterschieden zeigt. Ebenso, dass man mittlerweile in vielen Ausbildungsberufen während der Ausbildungszeit weniger Geld verdient, als wenn eine Vollzeitstelle ohne Berufsausbildung aufgenommen wird. Die Bundesregierung sieht hierbei jedoch nicht die Schuld bei dem steigenden Mindestlohn, sondern das die Ausbildungsberufe noch immer unterbezahlt sind. Hier muss eine Trendumkehr erfolgen undeine Mindestausbildungsvergütung vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht werden, um einen monetären Ansatz zu schaffen, eine Berufsausbildung statt einer Vollzeitbeschäftigung ohne Ausbildung aufzunehmen. Zudem muss in den Schulen und hierbei auch explizit an den Gymnasien auf die Vielzahl an Ausbildungsberufen und den jeweiligen Perspektiven nach dem Abschluss dargestellt und als attraktive Alternative zum Studium aufgezeigt werden.


    Doch ist dieser Trendumkehr zeitgleich auch eine Folge dessen, dass die Anzahl an Betrieben, welche Ausbildungen anbieten, abnehmen. Auch diese müssen hierbei in die Pflicht genommen werden. Zunächst in Form eines Dialoges, in welchen die Vorteile eines Angebotes zur Ausbildung dargestellt werden, in Form von eigener Nachwuchsgenerierung. Sollte diese Dialogführung und die Ausbildungsprämie nicht ausreichen, wird der Gesetzgeber an dieser Stelle aktiv werden müssen und wenn nötig ein Nichtangebot an Ausbildungsplätzen trotz einer Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend sanktionieren müssen.


    Nachfrage 2:

    Die Bereitstellung solcher Finanzmittel wäre über Artikel 104c des Grundgesetzes durch dieses gedeckt. Ob eine solche Zahlung vor allem in der von meiner Amtsvorgängerin genannten Höhe dem Zweck dienlich ist, erscheint, da die Ausstattung der Berufsschulen keine primäre Rolle bei der sinkenden Tendenz zur Aufnahme einer Berufsausbildung spielt, aus meiner Sicht fragwürdig.


    Nachfrage 3:

    Wird hier eine Antwort von meiner Person gewünscht? Diese Äußerung kam von meiner Amtsvorgängerin.


    Nachfrage 4:

    Diese ist mir tatsächlich bekannt und stellt eine Fortsetzung der Bemühungen von Bund und Ländern dar, mehr Menschen in Ausbildungsberufe zu bekommen bzw. diese bereits in der Schule als lukrative Alternative zu einem Studium vorzustellen. Aufgrund dessen, dass der Bund ein erhebliches Interesse an ausreichend qualifizierten Personal hat, gehe ich davon aus, auch weil dies Richtlinie durch die Hausjurist*innen geprüft wurde, dass eine Verfassungskonformität gegeben ist. Hierzu verweise ich erneut auf Artikel 104c des GG.


    Nachfrage 5:

    Durch die einbrechenden Einnahmen in vielen Branchen im Zuge der Corona-Pandemie, der Verlegung der Arbeit ins Homeoffice, aber auch der generellen Schließung von Betrieben, stellt sich die Frage der Praktikant*innenstellen als problematisch dar. Aus Sicht der Bundesregierung werden diese Komponenten jedoch auch aufgrund der größtenteils erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen und Inzidenzen zeitnah nicht mehr die Tragweite haben wie momentan. Auch hier muss der Weg des Dialoges gewählt werden und die Anreize der Verfügungsstellung von Praktikant*innenstellen dargestellt werden. So ist eine Kostenübernahme der Schnelltests für Berufsorientierungsprakika sicherlich ein Anreiz, welcher von der Bundesregierung in den Fokus genommen wird. Hierbei wird jedoch noch die Kontaktaufnahme mit den Landesregierungen erfolgen.


    Nachfrage 6:

    Durch das plötzliche Ausscheiden meiner Amtsvorgängerin aus dem Amt der Bundesbildungsministerin ist mir nicht bekannt, inwieweit sie in einem direkten Kontakt mit den Akteur*innen der dualen Berufsausbildung stand. In meiner Funktion als zuständige Ministerin habe ich jedoch bereits Vernetzungstreffen mit Vertreter*innen der IHK, der Handwerkskammer, der Gewerkschaften, Arbeitgeber*innenvertreter*innen aber auch Auszubildenenvertreter*innen in der kommenden Woche geplant.