Debatte VI/16|Entwurf eines Gesetzes zur Umgestaltung der staatlichen Leistungen bezüglich den Kindertagesstätten

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich leite die Debatte über den Entwurf eines Gesetzes zur Umgestaltung der staatlichen Leistungen bezüglich den Kindertagesstätten ein.

  • Sehr geehrter Präsident

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,


    dieser Antrag dient besonders der Entlastung von Familien und von Familien, die sich in naher Zukunft einen Kinderwunsch erfüllen möchten und entsprechende Planungssicherheit erwarten. Die Bayerische Staatsregierung möchte mit diesem Antrag die Familien entlasten, denn der Bayerische Staat wird in Zukunft die Kindergartengebühren vollständig übernehmen. Dabei inbegriffen sind auch Beträge für das Mittagessen im Kindergarten. Die Träger der Kindertagesstätten sollen, um den Wegfall der Elternbeiträge zu kompensieren, einen Pauschalbetrag in Höhe von 210 € je Kind und Monat erhalten. Die Höhe dieses Betrages soll im Zweijahresrhythmus überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden. Im Gegenzug will die Bayerische Staatsregierung das Familiengeld, welches einkommensunabhängig gewährt wurde, streichen, sodass künftig finanziell schwächer aufgestellte Familien in den ersten Jahren noch besser unterstützt werden können. So soll der Maximalbetrag des Krippengeldes auf ganze 250 € erhöht werden. Dadurch wollen wir einen weiteren Beitrag zur Chanchengleichheit im Freistaat Bayern leisten und auch die Zweckbindung der ausgeschütteten Gelder sicherstellen.