ANTRAG VI/016 | Kennzeichnung von homöopathischen Arzneimitteln

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    Debatte zu Drucksache VI/016

    Die Debatte dauert 3 Tage.



  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir beraten heute über den von meiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur besseren Kennzeichnung von homöopathischen Arzneimitteln. Dazu muss das Arzneimittelgesetz geändert werden. Das ist auch zwingend notwendig, weil die bisherigen Regelungen zur Kennzeichnung von homöopathischen Arzneimitteln nur unzureichend ist. Dieser Entwurf kann und sollte dabei nur als erster Aufschlag dienen, um dann auch zielgerichtet und konkret über die Zukunft von Homöopathie im deutschen Gesundheitswesen zu sprechen. Diese Debatte ist nicht erst seit der breiteren Diskussion in der Öffentlichkeit aus dem letzten Jahr nötig.


    Wir schlagen heute vor allem zwei Änderungen an der Kennzeichnung vor. Zum einen wollen wir, dass alle Inhaltsstoffe ab sofort auch in einer deutschen Bezeichnung angegeben werden sollen. Es kann nicht sein, dass Patientinnen und Patienten glauben, sie würden hochwirksame Medikation einnehmen, nur weil sie das lateinische Fach-Kauderwelsch nicht verstehen. Das ist ja auch die Masche von einigen Arzneimittelfirmen im homöopathischen Bereich: Normale Inhaltsstoffe bis in die Unkenntlichkeit durch fachliche Ursubstanz-Bezeichnungen verzerren. Damit muss Schluss sein. Die möglichen Anwender sollten alle Chancen haben sich nicht nur über die Ursubstanzen, sondern auch über passende deutsche Übersetzungen zu informieren. Wir müssen eine größere Transparenz dafür schaffen, was in den verkauften Mitteln drinsteckt. Viele Expertinnen und Experten sind sich im Übrigen sicher, dass sich einige Produkte bei weitem nicht so gut verkaufen ließen, wenn die Verbraucher alle wüssten, dass es sich nur um eine gängige Kräutermischung beispielsweise handelt oder irgendwelche ulkigen Substanzen, die man dann als "Wunderknolle" oder ähnlichem vermarktet. Das kann und soll so nicht weiter sein.


    Zum anderen müssen wir ehrlicherweise auch klarer über die nicht medizinische und klinisch bestätigte Wirksamkeit von homöopathischen Arzneimitteln sprechen. Es gibt kein homöopathisches Arzneimittel, welches unter den Voraussetzungen in der Schulmedizin als klassisches Arzneimittel eine Zulassung erlangen würde. Es gibt keine medizinische oder klinische Wirksamkeit. Das muss auch ab sofort mit dieser Gesetzesnovelle zwingend so umgesetzt werden. Homöopathische Arzneien haben einen ganz anderen Wirksamkeitsnachweis, der erbracht werden muss. Auch hier gilt es noch mal zu überdenken: Vielleicht ist es sogar an der Zeit diese Sonderregelung für die Homöopathie abzuschaffen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Homöopathie kann helfen - aber nicht medizinisch wirken. Das nennt man dann im Übrigen Placebo-Effekt


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir können jetzt den ersten Schritt wagen und uns dann systematisch über die Homöopathie und mögliche Reformansätze unterhalten. Ich werbe dafür den bereits hier vorgelegten Antrag anzunehmen und dann weiter zu sprechen.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)