ANTRAG VI/011 | Homeoffice-Anpassungsgesetz

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    Debatte zu Drucksache VI/011

    Die Debatte dauert 3 Tage.





  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    seit über 14 Monaten setzt uns diese Pandemie jetzt schon zu. Seit über 14 Monaten stellt diese Pandemie alles auf den Kopf. Auch in unserer täglichen Arbeitswelt gibt es erhebliche Verschiebungen. Immer mehr Menschen arbeiten derzeit im Homeoffice. Daher ist es wichtig gewesen, dass im Januar ein gesetzlicher Rahmen für die Regelungen zum Mobilen Arbeiten geschaffen wurde. Es war richtig und wichtig, hier endlich ein Fundament zu legen. Denn wir brauchen ganz dringend ein Homeoffice-Gesetz mit festgelegten gesetzlichen Regelungen, die in der Gewerbeordnung festgeschrieben wurden. Die Debatte um gute Arbeitsbedingungen im Homeoffice gilt es zwingend auch weiterzuführen. Wir machen mit diesem Gesetzentwurf ein weiteres Gesprächsangebot.


    Lassen Sie uns zunächst über die von uns vorgeschlagene Regelung zum Arbeitszeitgesetz sprechen. Wir müssen uns vor Augen führen, dass unser Arbeitszeitgesetz ein sehr starres und unflexibles Konstrukt vorgibt. Wir schlagen vor: Wir sollten anstelle einer Höchstgrenze von 8 Stunden am Tag, eine Höchstgrenze von 48 Stunden in der Woche. Das ermöglicht uns vor allem eine flexiblere Arbeitszeiteinteilung. Damit schaffen wir vor allem auch eine bessere Anpassbarkeit an die Realität. Gerade das Homeoffice lehrt uns, dass es nicht mehr den klassischen 8-Stunden-Tag geben kann. Beispiel aus dem Leben: Wenn eine Mutter im Homeoffice arbeitet und gleichzeitig ein Kind im Homeschooling hat und es vielleicht aber an einem anderen Tag das Kind an den in Trennung lebenden Partner geben kann, dann ist es für die Mutter vielleicht besser und praktikabler an Tag 1 10 Stunden oder gar 12 Stunden zu arbeiten, um an einem Homeschooling-Tag dann weniger arbeiten zu können. Eine flexiblere Wocheneinteilung im Homeoffice zum Beispiel ist ein super wichtiges Mittel, um eine bessere Arbeitszeitgestaltung ermöglichen zu können. Wir müssen uns auf jeden Fall bewusst werden, dass es im Bereich der Arbeitszeitregelungen wirklich Regelungsbedarf gibt. Ich meine, wir sind vielleicht alle Regelsünder. Wie oft beantworten oder schauen wir am Abend dann doch noch mal kurz in die betrieblichen oder arbeitsbedingten Mails und gehen dann trotzdem am morgen früh heraus? Wir müssen da ein besseres Regelungssystem bauen. Ich kann verstehen, dass Arbeitnehmerschutz ein wichtiges Anliegen ist und das sollten wir uns auch immer vor Augen führen. Aber es müssen vor allem auch Lösungen sein, die im konkreten Arbeitsalltag erfahrbar und umsetzbar sein können Abstrakte Rechte und Regeln, die nicht einforderbar sind oder nicht nachvollziehbar sind, können da nicht die Lösung sein.


    Bei der Änderung der Gewerbeordnung geht es um Korrekturbedarf, der sich in Gesprächen mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ergeben hat, und der mir auch als sehr regelungsbedürftig erscheint. Im Gesetzentwurf war ein Frist von drei Monaten vorgeschrieben, drei Monate vor einem potenziellen Homeoffice-Beginn muss ein entsprechender Antrag beim Arbeitgeber eingegangen sein. Das ist wieder einmal sehr unflexibel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt einen guten Indikator dafür, dass eine Regelung wirklich an der Lebensrealität vorbeigeht. Das ist der Fall, wenn sowohl DGB als auch BDA gleichermaßen eine Regelung kritisieren und beide in dieselbe Kerbe schlagen. Gerade in der aktuellen Zeit lernen wir doch glaube ich alle, dass drei Monate eine lange Zeit sein können. Gerade da braucht es mehr Flexibilität. Wir haben jetzt eine neue Vier-Wochen-Frist eingeführt und gleichzeitig eine Möglichkeit geschaffen, auch diese Frist zu unterminieren, wenn sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite dem zustimmen. So schaffen wir wirkliche Anpassungsfähigkeit.


    Gleichzeitig müssen wir dann aber unserer Meinung nach auch an der Frist zur Beendigung von Homeoffice ansetzen und auch hier auf vier Wochen verkürzen. Homeschooling, Umzüge, neue Lebensumstände - es gibt genug Gründe, warum man möglicherweise doch nicht mehr zuhause arbeiten möchte. Auch bei Unternehmen gibt es viele Gründe, warum eine Homeoffice-Tätigkeit doch nicht mehr möglich sein könnte. Da müssen wir auch für mehr Flexibilität sorgen. Diese Fristenregelungen gehören im Sinne aller modifiziert, um die Möglichkeiten der Anpassungsfähigkeit im Homeoffice-Bereich zu erhalten.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich freue mich da sehr über die kommende Debatte! Lassen Sie uns das Homeoffice noch besser machen und die Realitäten der Arbeitswelt von morgen anerkennen!


    Herzlichen Dank!

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    ich beantrage hiermit die Debatte zu verlängern.


    Gleichzeitig beantrage ich die Bundesministerin für Arbeit, Frau von Lotterleben, in den Bundestag zu zitieren.


    Herzlichen Dank.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Herr Präsident,


    da die Bundesministerin für Arbeit gerade nicht anwesend sein kann, würde ich vielleicht auch den Bundesminister für Wirtschaft hier akzeptieren. Es sollte aber bitte jemand Stellung beziehen.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Herr Abgeodneter,


    auch wenn dieses Thema nicht in den vordringlichen Kompetenzbereich meines Ministeriums fällt, stehe ich dem Parlament selbstverständlich für Fragen zur Verfügung. Möchte aber vorwegschicken, dass ein solches Gesetz schon beschlossen wurde: ABSTIMMUNG IV/040 | Entwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit

    Herr Minister,


    genau, wir beraten ja auch über eine Reform und Anpassungsbedarf. Ich verstehe, dass Sie wahrscheinlich keine primäre Kenntnis über den Komplex haben, aber ich würde Sie bitten, entweder eine Position der Bundesregierung darzulegen oder wie schaut es aus mit einer potenziellen Nachbesetzung?

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Herr Abgeordneter,


    die Bundesregierung hat sich hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet. Uns wäre vor allem auch der Schutz der Arbeitnehmerrechte wichtig und da mache ich mir persönlich schon etwas Sorgen, ob Ihr Antrag hier nicht eine Möglichkeit eröffnet, die tägliche Höchstarbeitszeit zu unterminieren. Ja natürlich muss man im Homeoffice eine gewisse Flexibilität haben können aber auch dort muss es eine maximale tägliche Arbeitszeit geben, die auch geschützt sein muss. Denn was auf keinen Fall passieren darf, ist ein Missbrauch der Arbeitskraft durch die Unternehmen. Nach dem Motto, der arbeitet jetzt zuhause und muss deshalb rund um die Uhr für den Chef erreich bar sein. Ist das bei Ihrem Antrag der Fall? Denn das wäre wichtig.

  • Herr Minister,


    der Schutz der Arbeitnehmerrechte ist ein hohes und wichtiges Gut. Die Flexibilität, die hier erstrebenswert ist, ist ja auch jetzt schon Alltag bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Eine tägliche maximale Arbeitszeit hat sich als ein zu starres Konzept erwiesen und ist doch schon aktuell bei vielen nicht mehr der Maßstab. Wenn wir sagen: Das Pensum innerhalb einer Woche ist frei einteilbar, dann haben wir da einfach auch ein Plus an Flexibilität, Alltagsnähe und Stärkung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern. Die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit darf natürlich nicht sein. Ein explizites Recht auf Nicht-Erreichbarkeit ist noch nicht vorgesehen. Das war es im ursprünglichen Regierungsentwurf aus dem Januar nicht und ist es auch heute nicht. Eine entsprechende Ergänzung mit einem Recht auf Nichterreichbarkeit ist für mich jedenfalls gut denkbar und könnte bei Bedarf ergänzend beantragt werden. Ob eine Integration in den bestehenden Antrag noch möglich ist, müsste man unter Umständen prüfen.


    Herzlichen Dank.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)