Alles anzeigenNiedersächsisches Gesetz zur Förderung von Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge und Infrastruktur in Niedersachsen für Unternehmen und Privatpersonen (NdsGzFWFI)
Artikel 1
Die Landesregierung, vertreten durch die Staatskanzlei stellt 50.000.000 € zur Förderung und Ausbau von Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge und deren Infrastruktur in Niedersachsen für Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung. Gefördert werden Autos, Busse und LKW mit Wasserstoffantrieb sowie der Ausbau von Tankstellen in Niedersachsen. Mit der Förderung will Niedersachsen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung im Bereich Umweltschutz gehen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Beschlussfassung in Kraft.
Die Debatte dauert zwei Tage und endet am 9. April 2021 um 18:45 Uhr.