Der folgende Antrag steht für 3 Tage zur Debatte.
Alles anzeigenAntrag
des Abgeordneten Richard Düvelskirchen und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei
Änderung der Geschäftsordnung (Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen)
Der Landtag wolle beschließen:
§ 14 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages in der Fassung vom 8. März 2021 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 14 Ausschüsse
1. Jeder Abgeordnete des Landtages hat das Recht, die Bildung eines Ausschusses im dafür vorgesehenen Bereich zu beantragen. Der Antrag muss das Ziel des Ausschusses beinhalten.
2. Das Landtagspräsidium ist verpflichtet, den Ausschuss einzurichten, wenn neben dem Antragsteller innerhalb einer dreitägigen Frist mindestens zwei weitere Abgeordnete ihre Unterstützung erklären und keine zwingenden Gründe gegen eine Einrichtung sprechen. Im Falle einer Abweisung muss der Landtagspräsident eine Begründung vorlegen.
3. Einem Ausschuss gehören alle Abgeordneten des Landtages an, die ihre Teilnahme im Ausschuss schriftlich bekanntgeben.
4. Das Landtagspräsidium leitet die namentliche Wahl eines Ausschussvorsitzenden. Wahlberechtigt sind die zum Zeitpunkt des Wahlbeginns am Ausschuss teilnehmenden Abgeordneten. Sobald der Vorsitzende gewählt ist, nimmt der Ausschuss seine Arbeit auf.
5. Sofern ein Ausschuss nicht im Antrag nach Absatz 1 als ständiger Ausschuss deklariert ist, wird er aufgelöst, wenn er seine Aufgaben vollständig erfüllt hat oder seit sieben Tagen keine inhaltliche Wortmeldung erfolgt ist.“
Begründung:
Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtages sieht für die Bildung von Ausschüssen starre Bestimmungen vor. So ist es nicht möglich, dass Abgeordnete einem Ausschuss nachträglich beitreten, und auch ständige Ausschüsse sind nicht vorgesehen, da Ausschüsse automatisch nach sieben Tagen ohne inhaltliche Wortmeldung aufgelöst werden.
Die Geschäftsordnung wird durch den vorliegenden Antrag daher in § 14 entsprechend angepasst, um flexible Ausschussteilnahme sowie ständige Ausschüsse zu ermöglichen.