TH 005|018 Änderung der Geschäftsordnung (Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen)

  • Der folgende Antrag steht für 3 Tage zur Debatte.


  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wie bereits in der Antragsbegründung ausgeführt, betrachtet die SDP-Fraktion die aktuellen Geschäftsordnungsbestimmungen über die Verfahrensweisen im Zusammenhang mit Ausschüssen als Einschränkung einer produktiven parlamentarischen Arbeit, da einem Ausschuss bisher nur diejenigen Personen dürfen, die gleich bei der Konstituierung innerhalb einer zweitägigen Frist ihre Teilnahme angezeigt haben.


    Durch die vorgeschlagene Änderung wird es Abgeordneten – und berufenen Bürgern, da diese gesetzlich weitgehend dieselben Rechte genießen – ermöglicht, in einem Ausschuss mitzuwirken, auch wenn sie bei Konstituierung des jeweiligen Ausschusses noch nicht dem Landtag angehörten oder nicht von Anfang an im Ausschuss mitgewirkt haben, da beispielsweise zunächst ein anderes Mitglied derselben Fraktion entsandt worden war.


    Ferner wird es ermöglicht, wichtige Ausschüsse als ständige Ausschüsse zu errichten, sodass diese nicht mehr automatisch aufgelöst werden, wenn einmal eine Woche lang keine inhaltliche Aktivität erfolgt.


    Die Zugänglichkeit und Beständigkeit von Ausschüssen erachtet die SDP-Fraktion als entscheidende Voraussetzung, damit eine aktive, ungehinderte Ausschussarbeit im Landtag jetzt und in Zukunft möglich ist. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.