[NRW VI|04] Debatte - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,

    hiermit eröffne ich die Debatte zu unten stehendem Antrag.

    Die Debatte endet in 72 Stunden.


  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    werte Kolleginnen und Kollegen,


    der Gesetzentwurf ist schnell erklärt: wir möchten die Landesverfassung so ändern, dass Trinkwasser als elementares Grundrecht in der Nordrhein-Westfälischen Verfassung gesichert ist und wir sichern die religiöse Neutralität unserer Schulen, indem Bekenntnisschulen streichen und die Lehrung von "Ehrfurcht vor Gott" streichen. Ziel einer neutralen Bildung muss es sein, für die Demokratie einzustehen.


    Vielen Dank!

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    werte Landesregierung,


    zunächst möchte ich auf die vorgeschlagene Erweiterung des Artikel 4 unserer Verfassung eingehen.

    Es ist es natürlich gut, dass die Landesregierung sich für Menschenrechte einsetzt, allerdings sehe ich nicht die Situation,

    dass in Nordrhein-Westfalen der Zugang für sauberes Trinkwasser den Bürgerinnen und Bürger verwehrt bleibt.

    Das wird auch in ferner Zukunft nicht denkbar sein. Insofern erschließt sich mir diese vorgeschlagene Erweiterung für unser Bundesland nicht.


    Zu den beiden Änderungen von Artikel 7 Abs. 1 und Artikel 12 sehe ich ebenfalls keinerlei Handlungsbedarf.

    Mir persönlich ist keine Schule in Nordrhein-Westfalen bekannt, die eine religiöse Neutralität in den Hintergrund stellt.

    Aber lassen Sie mich einmal spezifisch auf das Zitat „Ehrfurcht vor Gott“ eingehen, welches der amtierenden Landesregierung scheinbar missfällt. Hierbei ist nicht allein die christliche Gottesvorstellungen gemeint.

    Sondern es schließt islamische, jüdische und sonstige Gottesauffassungen mit ein und nicht aus.

    Eine Benachteiligung für Religionen ist somit nicht gegeben.


    Vielen Dank!

  • Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich möchte kurz auf den Kommentar von Herrn Gorski eingehen. Natürlich ist mit Gott nicht nur der Gott im christlichen Sinne gemeint. Ich zum Beispiel bin jedoch Atheistin. Ich glaube nicht an Gott. Und meiner Meinung nach ist Religion Privatsache, die zum Beispiel im Elternhaus oder in der Gemeinde vermittelt werden kann. Wer nicht an Gott glaubt, soll jedoch nicht per Verfassung zu einer "Ehrfurcht vor Gott" erzogen werden.


    Herzlichen Dank!