Nach vDGB §10 Absatz 10
"Scheidet der Bundeswahlleiter vorzeitig aus seinem Amt aus, so ist eine unverzügliche Neuwahl bis erforderlich. Die Amtszeit des neu gewählten Bundeswahlleiters geht bis zur nächsten regulären Wahl des Bundeswahlleiters."
wird hiermit eine Kandidaturphase von drei Tagen eingeleitet.
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