[Abstimmung] Änderung der Spielregeln - Landtagswahlen durch Bundeswahlleiter

  • Stimmst du der Regeländerung zu? 28

    1. Ja (27) 96%
    2. Nein (1) 4%
    3. Enthaltung (0) 0%

    LANDTAGSWAHLEN

    (1) Die Legislaturperiode in den Bundesländern beträgt 10 Wochen.

    (2) Der Bundeswahlleiter eröffnet eine Woche vor jeder Landtagswahl einen Thread "Listen für die XX. Wahl des Landtages".

    (3) Listen für die Landtagswahlen sind im dafür vorgesehenen Thread bis zum Tag vor Beginn der Landtagswahl in Textform zu veröffentlichen. Verspätet eingereichte Listen werden nicht berücksichtigt. Unabhängige Listen sind zulässig. Es muss lediglich der Name der zur Wahl stehenden Liste genannt werden.

    (4) Der Bundeswahlleiter ist für die fristgerechte Einleitung der Landtagswahlen und die offizielle Ergebnisverkündung zuständig. Er kann hierbei von seinem Stellvertreter unterstützt werden, oder diesen mit seinen Aufgaben betrauen.

    (5) Pro Stimme bei der Landtagswahl erhält die jeweilige Liste einen Sitz. Die Mandate können während der Legislaturperiode unter den Mitgliedern der jeweiligen Landesparteien beliebig getauscht werden. Eine Mitteilung des Fraktionsvorsitzenden an das Präsidium ist hierbei obligatorisch. Kann ein Mandat nicht mehr besetzt werden, so bleibt dieses frei, kann aber jederzeit wieder besetzt werden. Die Mandate sind an die jeweiligen Listen gebunden, nicht an die Landtagsmitglieder selbst.

    (6) Mitglieder eines Bundeslandes, welche nicht dem Landtag angehören, besitzen alle Rechte eines Landtagsabgeordneten, abgesehen von der Möglichkeit einer Kandidatur für das Landtagspräsidium und der Möglichkeit an Wahlen und Abstimmungen im Landtag teilzunehmen.


    Die Abstimmung geht 3 Tage.

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