BR/026 - Sterbehilfe-Reformgesetz


  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wir beginnen die dreitägige Debatte über den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Sehr geehrtes Präsidium,


    gemäß §12 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung beantrage ich den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Herrn Constantin Nohlen , in den Bundesrat zu zitieren.


    Zweck der Herbeizitierung ist es, die im Antrag versprochene mündlich zu folgende Begründung, im Bundesrat abzugeben, nachdem diese im Bundestag nicht abgegeben wurde. Ich möchte daher insbesondere, den Bundesminister fragen, ob und welche anderen Vorschläge zur verfassungsmäßigen Regelung der Sterbehilfe diskutiert worden sind und ob der Bundesminister seinen Vorschlag für alternativlos hält?


    Danke sehr!

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Die Debatte wird um weitere drei Tage verlängert.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Sehr geehrtes Präsidium,

    Sehr geehrte Ministerpräsidenten,

    Sehr geehrte Vertreter der Länder,


    durch das Urteil des ehemaligen Bundesverfassungsgericht am 26.2.2020 wurde §217 Strafgesetzbuch, das Verbot der Geschäftsmäßigen Sterbehilfe, unvereinbar mit dem Grundgesetz und somit nichtig erklärt. Es gebe, laut dem BVerfG, ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Durch §217 Strafgesetzbuch wurde dieses Recht in solchen Maße beschnitten, das dieses praktisch gesehen nicht durchsetzbar ist.


    Die Bundesregierung hat, um diesen Missstand zu beheben, folgenden Gesetzentwurf beschlossen, welcher sowohl die Abschaffung des §217 StGB sowie das Gesetz über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung beinhaltet. Um auf ihre Fragen zu antworten, Herr Lewerentz, ich halte die Abschaffung der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung unabdingbar und alternativlos, eben um das Urteil des Bundesverfassungsurteil zu entsprechen. Dennoch muss auch wieder klar sein, dass das Geschäft zur Hilfe zur Selbsttötung kein kommerzielles Feld darstellen sollte. Deswegen erscheint mir die Einführung des Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe, ebenso wie das Recht eines Arztes, einer Bitte zur Hilfe zur Selbsttötung nicht entsprechen zu müssen, aus ethischer Sicht ebenfalls notwendig.


    Die übriggeblieben Inhalte dieses Gesetzentwurfs sind aus meiner Sicht nicht für die Umsetzung des Bundesverfassungsgericht notwendig.


    Vielen Dank.

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    Träger des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

    Träger des Willy-Brandt-Preises

  • Ich schließe die Debatte.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Victoria Mechnachanov

    Hat das Thema aus dem Forum Bundesrat nach Archiv verschoben