[Abstimmung] Aktivitätspunkte für Beantwortung von Anfragen

  • Stimmst du der Regeländerung zu? 19

    1. Ja (17) 89%
    2. Nein (2) 11%
    3. Enthaltung (0) 0%

    Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches - Halbierte Aktivitätspunkte für das Stellen von Anfragen

    (vom ...)


    Artikel 1


    Das vDeutsche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2020, das zuletzt durch Gesetz vom 19. Dezember 2020 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. In § 13 Absatz 3 Buchstabe a werden nach dem Wort "Anfragen" die Wörter "multipliziert mit 0,5" eingefügt.


    3. In § 13 Absatz 7 werden nach dem Wort "Anfragen" die Wörter "multipliziert mit 0,5" eingefügt.


    Artikel 2


    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

    (2) Die erstmalige Anwendung erfolgt zur sechsten Bundestagswahl.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet.