DEBATTE IV/028 | Beschluss des Bundestages gemäß Art. 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE IV/028

    Wir kommen zur Debatte über folgenden Antrag.

    Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.