Nach der Berufung durch den Ministerpräsidenten haben alle Staatsminister den Amtseid vor dem Landtag abzulegen.
Die Eidesformel ist in Art. 71 Abs. 1 der Landesverfassung festgeschrieben:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Der Amtseid kann gemäß Art. 71 Abs. 2 der Verfassung mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden.
Daher bitte ich alle o.g. Staatsminister den Eid abzulegen.