Beschlüsse der Moderation


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Anastasya Liebermann vom 20. August 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Meldung erfolgte mit der Begründung, in diesem Beitrag sei Spam/Trolling enthalten.

    Nach Ansicht der Moderation ist aus dem Kontext des Threadverlaufs ersichtlich, dass der in einem Spoiler verwendete Begriff nicht spamartig verwendet wurde. Ob man hier von einem Trollversuch ausgehen kann ist zu bezweifeln, da im Folgepost auf die Begriffsnutzung erklärend eingegangen wird.

    Der Begriff "Digga" kann durchaus dem allgemeinen Sprachgebrauch zugerechnet werden.

    Aus diesem Grund ist dieser Beitrag nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 20. August 2022
    Dr. Anastasya Liebermann
    "Digga was"


    Kassab - Ende

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Madeleine von Brauchitsch vom 10.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist aus Sicht der Moderation nicht sanktionswürdig.

    Dieser Beitrag ist im Rahmen der Simulation zwar als Provokation zu werten, jedoch in normalem Rahmen von jedem Spieler hinzunehmen.

    Der meldende Spieler ist durch seine offen ausgespielte Gesinnung bekannt und es gab bereits vorher offene Kontrameinungen.



    Anhang

    Beitrag vom 10.11.2022
    Madeleine von Brauchitsch:
    "Klagen Sie doch, wenn es denn so sehr stört, Rechtsradikaler."


    Kassab - Dutschke


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Nathan Lefèvre vom 15.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Nathan Lefèvre wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung gemeldet, dass er „die Grenze zur Beleidigung, sowohl SimOff, als auch SimOff,“ verstoße.

    Die Moderation bewertet den Beitrag und die darin verwendete Betitelung, als Beitrag, der dazu geeignet ist, einen Mitspieler verächtlich zu machen oder öffentlich herabzuwürdigen und somit als einen Verstoß gegen §13 Abs. 1 Mod-Admin-Gesetz, der nach §13 Abs. 5 zu sanktionieren ist.



    Anhang

    Beitrag vom 15.11.2022

    Nathan Lefèvre
    "Sie sind echt nichts mehr, als ein peinlicher, hirnamputierter Clown, Herr van der Speed. Von selbigem scheinen Sie ja anscheinend gerne zu konsumieren."



    Dutschke - Ende

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Nathan Lefèvre vom 17.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Nathan Lefèvre wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Beleidigung“ gemeldet.

    Die Moderation bewertet den Beitrag und die darin verwendete Betitelung, als Beitrag, der dazu geeignet ist, einen Mitspieler verächtlich zu machen oder öffentlich herabzuwürdigen und somit als einen Verstoß gegen §13 Abs. 1 Mod-Admin-Gesetz, der nach §13 Abs. 5 zu sanktionieren ist.


    Zwar erkennt die Moderation an, dass die Formulierung „Deutschland, du mieses Stück Schei*e!“ eine in der linken Szene gängige (provokative) Parole darstellt, jedoch ist in der Bewertung zu unterscheiden, zwischen der Betitelung einer neutralen Sache (in diesem Fall: Deutschland) und einer direkten und gezielten Anrede an eine Person.



    Anhang

    Beitrag vom 17.11.2022
    Nathan Lefèvre


    "Enrico Meier, du mieses Stück Scheiße! Laut Ihnen ist das ja nicht schlimm, also fühlen Sie sich jetzt bloß nicht angegriffen."


    Dutschke - Ende - von Habsburg

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Maria von Hohenzollern vom 21. März 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Maria von Hohenzollern wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstösst gegen das Trennungsgebot und ist somit zu sanktionieren

    Es ist jederzeit möglich gegen eine Entscheidung der Moderation Einspruch zu erheben. Diese Einsprüche müssen zwangsläufig an die Moderation gerichtet werden, was geschehen ist.

    Der Thread der Moderation ist NICHT der korrekte Ort für Auslassungen aller Art, hierfür stehen andere Threads zur Verfügung.

    Ebenfalls argumentiert die Gemeldete in einem offensichtlichen SimOff Thread mit SimOn Gegenbenheiten

    Nach §10 Abs. 1 ModAdminG "Simulationsausschließliche Situationen sind von nicht simulierten Situationen zu trennen." schließt dies sowohl SimOff-Beiträge im SimOn als auch SimOn-Beiträg im SimOff ein.

    Es wird hier zusötzlich mit der Parteizugehörtigkeit eines Moderators argumentiert. Die Moderation versichert an dieser Stelle, dass die Parteizugehörigkeit und alles was damit zusammenhängt keinen EInfluss auf die Entscheidungen der Moderation haben.


    Anhang

    Beitrag vom 21. März 2022
    Maria von Hohenzollern:
    "Man Merkt das sie Nicht Verkraften können von der Allianz das sie Wieder in der Opposition sind Sylvie Jachère-Wessler macht einen Guten Shop und ihr Beitrag über Herrn Wildungen Stimmt, Herrn Wildungen Kommt mit Rechten Thesen, wir dürfen nicht Vergessen das Herr Wildungen im Verband Schutzbanner schwarz-weiß-rot ist. Herr Kassab das ist alles nur ihre Ideologisch."


    Kassab - Ende


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Herbert Müller vom 16.10.2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Herbert Müller (bzw. Nachfolgeaccount) wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation beschließt den Mitspieler Herbert Müller mit zwei Sanktionspunkten zu belegen, weil der Beitrag hier völlig ohne vorherigen Kontext in einem provozierenden Ton im betreffenden Thread gepostet wurde. Nachdem hier kein Kontext innerhalb des Threads vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass der Beitrag gezielt zur Provokation gepostet wurde. Diese Provokation wird hier dadurch erzeugt, dass eine zum Teil gewaltbereite Gruppe des einen politischen Extrems zu einer Veranstaltung des anderen politischen Extrems gerufen wird. Die Moderation stellt also einen Verstoß gegen §8 Abs. 1 Satz 2 ModAdminG (alte Fassung) fest.




    Anhang

    Beitrag vom 16.10.2021
    Herbert Müller:
    "ruft Menschen von der Antifa an, um nächsten Sonntag dort aufzulaufen"


    Kassab - Ende


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed vom 26. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist nach Meinung der Moderation nach §11 Abs.1 und nach §9 ModAdminG zu sanktionieren.
    Der gemeldete Beitrag trägt keinerlei sinnvollen Inhalt zur Simulation bei. Vielmehr ist der eigentliche Sinn des Beitrages das Hervorrufen von Empörung (Trolling) und die Beleidigung eines Mitspielers als "Schmock".

    Selbst unter dem Gesichtspunkt der Vergangenheit des beleidigten Benutzers ist eine angemessene Sprache im Sinne aller einzuhalten.



    Anhang

    Beitrag vom 26. Dezember 2021
    Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed :
    "Der Verrückte genießt also das Vertrauen der gesamten Partei. Also auch trotz der Tatsache, dass er ein Homophober und rassistischer Schmock ist. Und dann heult man in diesem Verein rum, dass niemand mit ihnen zusammen arbeiten will."


    Kassab - Hirsch


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Manuela Kotting-Uhl vom 19. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Manuela Kotting-Uhl wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt. Dies erstreckt sich auch auf mögliche zukünftige Accounts.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß der Beitrag "schwer beleidigend und unverschämt" sei. Dies würde ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG (alt) i.V.m. §11 Abs. 1 ebd. (Beleidigung) darstellen. Die Moderation erkennt an, daß es sich bei der Bezeichnung als "Idioten" um eine Beleidigung handelt. Da keine Person direkt angesprochen wird und es sich um eine vergleichsweise harmlose Beleidigung handelt, kann diese nicht nach "Ausmaß" als spielbeherrschend angesehen werden. Bei Betrachtung des Kontext des Beitrags ist allerdings davon auszugehen, daß der Beitrag darauf abzielt, Empörung hervorzurufen. Neben der beleidigenden Komponente enthält der Beitrag zudem keinerlei Bezug zur vorausgehenden Diskussion und wird anschließend (mitunter) zum Diskussionsgegenstand. Dies erfüllt das Kriterium, daß der Beitrag der "Art" nach als spielbeherrschend anzusehen ist. Somit ist er auch nicht nach §11 Abs. 1 ModAdminG (alt) geschützt und daher sanktionswürdig. Er wird mit 2 Verwarnpunkten geahndet.


    Anhang

    Beitrag vom 19. Mai 2022
    Manuela Kotting-Uhl:
    "Wer hat hier denn schon wieder den Lockstoff für Idioten ausgebreitet?"


    Kassab – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Kerstin Siegmann vom 19. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung beinhaltete folgende Anmerkung: "Beleidigung". Denkbar ist daher ein Verstoß, §8 Abs. 1 Nr. 4 ModAdminG (alt) i.V.m. §11 Abs. 1 ebd. (Beleidigung). Nach Auffassung der Moderation ist die Bezeichnung als "blöd" zwar als abwertendes Werturteil anzusehen, allerdings ist sie nicht nach "Art, Ausmaß oder Häufigkeit" als spielbeherrschend anzusehen. Die getätigten Aussagen bewegen sich vollständig im Rahmen der Meinungsfreiheit und der Beitrag kann nicht als sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 19. Mai 2022
    Dr. Kerstin Siegmann:
    "Na so blöd kann man ja doch gar nicht sein. Es gab noch nie die Regel, dass man ins Wahlregister musste, um bei einer Landtagswahl abzustimmen."


    Kassab – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed vom 29. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde begründet, daß der Beitrag "gegen Identitätsrechte und SimOn/SimOff-Regeln" verstoße. Nach Auffassung der Moderation stellt diese Anmerkung keine ausreichende Begründung dar, allerdings ist ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 2 ModAdminG (alt) i.V.m. §9 ebd. (Trolling) denkbar.


    Aus Sicht der Moderation liegt im gemeldeten Beitrag strafwürdiges Verhalten vor. Die Anrede des Charakters Gerold von Hohenelmen-Lützburg als "CC" ist ein Verweis auf "Competenz-Carsten", einen abwertenden Namen, der dem Mitspieler mit dem ehemaligen Account Carsten Müller gegeben wurde. Es ist davon auszugehen, daß der Gemeldete selbigen Mitspieler hinter dem Account Gerold von Hohenelmen-Lützburg vermutet und damit direkt anspricht. Da sich der Beitrag in einem ausschließlichen SimOn-Kontext befindet, stellt dies eine Verletzung der Spielregeln nach §8 Abs. 1 Nr. 3 ModAdminG sowie §10 ebd. (Trennungsgebot) dar. Es handelt sich, um "ein Verhalten, welches einer realistischen Simulation widerspricht und von einem objektiven Dritten in der Situation des Simulierten nicht vorgenommen sein würde." Des Weiteren ist nicht gesichert zu belegen, daß sich hinter den angesprochenen Charakter der vermutete Spieler befindet.


    In Anbetracht dessen, daß der Mitspieler hinter Carsten Müller seinerzeit eine solche Verwendung seines Namens bereits im Vorfeld mehrfach abgelehnt hat, ist anzunehmen dass die fortwährende Bezeichnung gleichsam den Tatbestand des Trollings (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) erfüllt. Durch die wiederkehrende (unerwünschte) Nutzung des Begriffs und seiner Abkürzung ist die Aussage des Gemeldeten geeignet, Empörung hervorzurufen und besitzt durch die Wiederholung der Begrifflichkeit auch spielbeherrschende Natur. Die Aussage ist somit zudem nicht nach §9 ModAdminG geschützt. Der Beitrag ist somit strafwürdig. Siehe hierzu auch die Beschlüsse #91 vom 16.12.2021; #94 vom 21.12.2021; #187 vom 12.11.2022 und #192 vom 16.11.2022


    Aufgrund der Tatsache, daß der Gemeldete bereits mehrfach aufgrund dieses Verhaltens sanktioniert wurde, ist ein erhöhtes Strafmaß von 4 statt 2 Verwarnpunkten anzusetzen.



    Anhang

    Beitrag vom 29. Mai 2022
    Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed:
    "Aber es ist ja mal wieder süß, wie sich CC in die Opferrolle manövriert. ^^"


    Kassab – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Frédéric Bourgeois vom 28. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit Hinweis auf das Benutzen von Nationalsozialistischer Sprache gemeldet. Die Moderation ist zu der Entscheidung gekommen, dass der Beitrag im Gesamtkontext gesehen nicht sanktionswürdig ist. Die Ausdrucksweise im Beitrag ist sicherlich auch als Nationalsozialistische Sprache zu bezeichnen, ist aber keine Erfindung des Nationalsozialismus und wird auch nicht nur in diesem Kontext in der Sprachwelt benutzt.


    Anhang

    Beitrag vom 28. November 2021
    Frédéric Bourgeois:
    "Dass Sie ein antideutscher Lump sind, müssen Sie der Öffentlichkeit nicht permanent zeigen. Ich meinte damit freilich entartete Symbole, die es zum Ziel haben, unsere Jugend zu verwirren und ein Götzenbild für alles Schlechte in der Welt darstellen."


    Ende - Kassab

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 19. Juni 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit dem Verweis auf kranke Fantasien gemeldet.
    Dies sieht die Moderation generell nicht als strafwürdig an. Auch die Aussagen welche in diesem Beitrag getätigt werden sieht die Moderation nicht als sanktionswürdig an.

    Die Sprache mag derbe und roh sein, jedoch spricht der Gemeldete eine früher gängige Praxis an der Exekution, welche für Landesverrat angewendet wurde. Diese Aussage ist generell per se nicht strafwürdig.


    Die Moderation erkennt an, dass die Formulieren welche verwendet wurde nicht der Norm entspricht und durchaus diskussionswürdig ist.

    Dies möchte die gesamte Moderation zum Anlass nehmen darauf hinzuweisen, dass fragwürdige Formulierungen, Aussagen und Sätze auch wenn diese in erster Linie nicht dem ModAdminG widersprechen nach Möglichkeit zu unterlassen sind. Die gesamte Community ist an einem guten und einwandfreien Umgang miteinander interessiert. Aus diesem Grund appelliert die Moderation an alle Mitspieler die eigenen genutzten Formulierungen kritisch zu prüfen.



    Anhang

    Beitrag vom 19. Juni 2022
    Christian von Wildungen:
    "Hier wird ein Wirbel um einen Kriminellen gemacht, weshalb? Der Mann kann seinem Schöpfer auf Knie danken, das man ihn nicht einfach an die Wand stellt, wie es sich für Hoch-und Landesverräter geziemt! Mit dem Urteil von 175 Jahren Knast kommt er noch gut weg.!"


    Kassab - Dutschke - Ende - Hirsch - von Habsburg


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Martin Berenson vom 31. Oktober 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Dieser Beitrag wurde mit der Begründung der Beleidigung gemeldet. Die Moderation erkennt an, dass es sich bei der verwendeten Formulierung um eine grenzwertige Aussage handelt.

    Diese Aussage muss jedoch in einem Kontext zur Diskussion gesehen werden, die zu gewissen Zeitpunkten deutlich emotional geführt wurde.

    Die Moderation kann im genannten Beitrag jedoch kein strafwürdiges Verhalten nach ModAdminG erkennen, welches für die Simulation in direktem Zusammenhang stehen würde.



    Anhang

    Beitrag vom 31.Oktober 2022
    Martin Berenson:
    "Nach der Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH machen sich Blockierer wegen Nötigung strafbar. Ganz unabhängig davon wirbt man In einer Demokratie für seine Ideen mit Argumenten, nicht mit Zwang. Die wohlstandsverwahrlosten Spinner haben Demokratie ganz grundsätzlich nicht verstanden."


    Kassab - Ende - Hirsch


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 02. Oktober 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde wegen einer Beleidigung gemeldet.
    Die Moderation kann hier keine Beleidigung nach §13 ModAdminG erkennen und sieht deshalb von einer Sanktion an.

    Vielmehr wird der Gemeldete durch den Meldenden provoziert und absichtlich zu einer Reaktion gedrängt. Hier wäre seinerseits eine Sanktion wegen Trollings nach §11 ModAdminG denkbar, die jedoch nicht Gegenstand dieser Meldung ist.



    Anhang

    Beitrag vom 02. Oktober 2022
    Christian von Wildungen:
    "Fragen Sie gedälligst die Bediensteten des Clubs, sehe ich wie ein subalterner Knecht aus, Mann? Was interessiert mich irgend ein Lappen ,mit dem herungewedelt wird, ich war zum Speisen hier und fühlte mich belästigt! Ende der Diskusion! Wenn die Leute meinen reagieren zu müssen, so ist das deren Sache, nicht die meinige. Außerden stünde es Leuten wie Ihnen besser zu Gesicht, die heimische deutsche Flagge zu schwingen und nicht mit fremdländischen Fahnen herumzufuchteln!"


    Kassab - Ende - Hirsch


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 21.Oktober 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Meldung dieses Beitrages erfolgte mit der Begründung "Transfeindlichkeit".

    Ein solcher Tatbestand kann aus dem gemeldeten Beitrag nicht entnommen werden. Der Gemeldete spricht hier zwar von Minderheit, es wird jedoch nicht näher auf diese eingegangen.

    Desweiteren wird die angesprochene Minderheit weder beleidigt noch in anderer Weise verunglimpft oder ähnliches.

    Eine negative EInstellung des Charakters gegen die angesprochene Minderheit lässt sich nur zwischen den Zeilen und mit Hintergrund des Charakters erkennen.

    Aus diesem Grund ist dieser Beitrag nicht sanktionswürdig.




    Anhang

    Beitrag vom 21. Oktober 2022


    Christian von Wildungen:
    "Fakt ist das hier mehr Gewese um eine unbedeutende Minderheit ( und ich meine nicht die Allianz) gemacht wird, als um normale Menschen!

    Es wäre ratsam wieder sich wieder um die Mehrheit der Bürger ,als um diese unbedeutende und völlig uninterssante Minderheit zu kümmern!"


    Kassab - Ende - Dutschke


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian Wildungen vom 23. Juni 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung beinhaltete folgende Anmerkung: "Fordert die Todesstrafe". Nach Auffassung der Moderation handelt es sich hierbei um keinen Verstoß nach ModAdminG (alt). Die getätigten Aussagen bewegen sich im Rahmen der Meinungsfreiheit und der Beitrag kann nicht als sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 23. Juni 2022
    Christian Wildungen:
    "Sehr geehrter Herr Präsident, hohes Haus,


    das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ein souveräner Staat, ebenso wie die Vereinigten Staaten von Amerika. Der australische Staatsbürger Julien Assange hat Hoch-und Landesverrat begangen. Der Mann ist kein anständiger Journalist, dass jener Mitgründer einer Enthüllungsplattform ist , mach ihn nicht dazu! Er bleibt was er war, ein Computerprogramierer und ein Hacker.

    Der Mann ist ein im Königreich Schweden als Sextualtäter gesuchter , welcher sich seiner Auslieferung, wohlgermerk von GB bach Schweden, durch Flucht in eine südamerikanische Botschaft entzog. Dutch desen Veröffentlichung von interne Dokumente der US_Behörden und der US Streitkrägte begann der Mann Hoch-unf Landesverrat. es starben immerhin Menschen durch diesen Verrat.

    Was droht jenen nun, 175 Jahre Knast, ja und , normalerweise hätte er wie jeder Verräter die Todesstrafe verdient. Wie schon der schwarze Schwerkrimminelle George Floyd, wird von Seiten der Linksorientieren, nun der weiße Verräter Julien Assange, zum Heiligen erklärt. Es scheint als mögen diese Typen Kriminelle aller Art mehr , als gesetzestreue Bürger? Was also interessiert uns diese Auslieferung eines Krimunellen, von einem souveränen Staat , zu einen anderen souveränen Staat? Weshalb mischen wir uns in interne Angelegeheiten, welche uns nicht zu interessieren haben? Der Mann hat genau das bekommen, was er verdient!


    Ich danke für Ihr Gehör."


    Ende – Kassab – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 11. April 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    DIe Meldung erfolgte mit dem Verdacht einer transphoben Äusserung. Nach Ansicht der Moderation kann hier keine eindeutige Äusserung mit diesem Inhalt erkannt werden.

    Zwar ist die Aussage

    "Die Weicheier ,welche jetzt herumspringen , welche nicht wissen ob sie Männlein oder weiblein sind ,benötig niemand, sondern echte Männer." durchaus kritisch zu sehen, da man hier durchaus eine gewisse verwirrtheit bei der geschlechtlichen Identität unterstellen kann, dennoch stellt dies nach ModAdminG kein sanktionswürdiges Verhalten dar. Die Moderation ruft hier dazu auf, solche Aussagen zukünftig kritisch zu betrachen, ehe diese gepostet werden.



    Anhang

    Beitrag vom 11. April 2022
    Christian von Wildungen:
    "Frau Ministerin,

    das sehe ich anders, nur jemand der zumindest im rang eines Truppführers ( Znteroffizier) besser aber im Rang des Offiziers ( Leutnabt bis General) diente, kann das Ministerium ordentlich fügen. Kein anständiger soldat nimmt order von ungedienten Zivilisten entgegen, das geht gegen jede Militärehre.

    Nichtdestrotrotz wünsche ich Ihnen Fortune . Machen Sie aus der Bundeswehr wieder eine schlagkräftige Truppe, mit funktionierenden Waffen und Gerätschaften. Eine Truppe, welche jeglichen Feind mit Stumpf und Stiel ausmetzt! Eine Truppe, dessen Name im Ausland nur geflüßert wird!

    Suchen Sie Kontakt zu altgienten offiziren, jekönne könne Ihnen helfen die alte Bundeswehr wieder herzustellen.

    Auch wäre es angebracht die allegeine Wehrpflicht wieder einzugühren, damit jeder gesunde junge Mann Zucht und Ordnung lernt.

    Die Weicheier ,welche jetzt herumspringen , welche nicht wissen ob sie Männlein oder weiblein sind ,benötig niemand, sondern echte Männer.

    Zu jeder Zeit war die Armee der Schmelztiegel vom Jüngelchen zum Mann, es wäre sehr schön Frau Ministerin, wenn es unter Ihrer führung wieder so werden würde"


    Kassab - Ende


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Frederic Bourgeois vom 04. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Frederic Bourgeois wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung der Beleidigung gemeldet. Dies sieht die Moderation durch die Herabwürdigung und die Bezeichnung anderer Menschen als "minderwertig" und der Infragestellung des seelischen Zustandes des Gegenüber als gegeben an.

    Die Wortwahl im Allgemeinen und die Wörter "staatszersetzend" und "Volksschädling" sowie die Ansprache der Vernichtung von Existenzen kann hier massiv kritisiert werden auch wenn kein strafwürdiges Verhalten darin liegt und die Wörter nicht an sich verboten sind.



    Anhang

    Beitrag vom 04. Dezember 2021
    Frederic Bourgeois:
    "Freilich freut es mich, dass sich ein langjähriger Kamerad meiner Rhetorik bedient; denn das Wort ist unser Schwert im Kampf gegen Ideologien, die den Niedergang des deutschen Volkes bedeuten. Dass ich mich als Führer dieser national agierenden Bewegung herauskristallisiere, steht außer Frage. Selbstredend ist gemäß der Bestrebungen Ihresgleichen ein Mindestmaß an Aggressivität geboten. Des Weiteren steht es außer Frage, dass 'Menschen' wie Sie als minderwertig zu betrachten sind. Die Nutzung einer eindeutigen Rhetorik ist essenziell für die Vermittlung von Information. Nicht jeder Bundesdeutsche gibt sich dem Irrglauben hin, ein Intellektueller zu sein. Die Nutzung klarer Sprache ist im verkommenen Geschäft der Politik also unerlässlich. Betrachtet man Ihre bisherige Laufbahn sowie Ihre Einlassungen, die ich als staatszersetzend bezeichnen möchte, muss man zum Ergebnis kommen, dass Sie tatsächlich ein Volksschädling sind. Das einzig effektive Mittel kann nur die (politische) Vernichtung Ihrer Existenz sein. In Anbetracht Ihres fragilen seelischen Zustandes muss man jedoch davon ausgehen, dass Sie Ihre Vernichtung indes selbst in die Hand genommen haben müssen."


    Kassab - Ende


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 13. Juli 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Meldung erfolgte zu der getroffenen Aussage der Abartigkeit von homosexuellen und deren Verfolgung in den genannten afrikanischen Staaten.

    Die Bezeichnung Abartige kann hier durchaus als beleidigend empfunden werden und ist somit nach §11 Abs. 1 Satz 2 Teil 2 zu sanktionieren.

    Weiterhin setzt die Sanktion nach Ansicht der Moderation an den Diskriminierungsparagraphen §11 Abs. 2 an, da eine Personengruppe, in diesem Fall homo- und bisexuelle Menschen, mit der Beleidigung "Abartige" diskriminiert wird.



    Anhang

    Beitrag vom 13. Juli 2022
    Christian von Wildungen:
    "Herr Präsident,

    hohes Haus,

    die Antragstellerin betont es ja höchselbst, ich darf zitieren "Ghana und der Senegal sind weitestgehend stabile Staaten, das ist unbestrittenititen"!

    Nur weil dort jemand auf Grund unerlaubter Handlungen in Gefängnis muss, ist das kein Grund jemanden nicht abzuschieben!

    Will dieses Land jeden dahergelaufenen x-beliebigen Kriminellen schützen, nur weil jenem in seiner Heimat Verhaftung und Verurteilung drohen?

    Daraufhin ,l äuft es nämlich hinaus, wenn wir die unsinnigen Antrag annehmen! Wir schaffen damit einen gefährlichen Präzidenzfall.

    Es ist dabei völlig egal ob es sich um reine Kriminelle oder eben um Abartige handelt.

    Wehren wir also den Anfängen von etwas, was später nie wieder zu reparieren ist.

    Erkären wir weiter öffentlich ,das die Republiken Ghana und Senegal auch weiterhin sichere Staaten sind!

    Ich danke für ihre Aufmerksamkeit, es lebe Deutschland!"


    Kassab - Ende


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Benedikt Dregger vom 20 August 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Aus Sicht der Moderation ist in diesem Beitrag kein strafwürdiges Verhalten zu erkennen. Die Begründung der Meldung weist auf Trolling hin, diesên Bestand sieht die Moderation als nicht erfüllt an.

    Keines der Merkmale des Trolling sind erfüllt, da der Beitrag bis auf eine fragwürdige Reaktion keinerlei sonstige Reaktionen hervorgerufen hatte. Die Wortwahl und der Inhalt des Beitrages sind in keinster Weise sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 20. August 2022
    Dr. Benedikt Dregger:
    "Im Auftrag des Dr. Dregger haben dessen Untergebene am heutigen Tag das neues Büro ihres Prinzipals eingerichtet. Es befindet sich in Berlin und wird rund um die Uhr streng bewacht. Dr. Dregger wird seinen neuen Wirkbereich nutzen, um wichtige Schritte zur Revitalisierung des deutschen Vaterlandes in die Wege zu leiten"


    Kassab - Ende


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

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    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|