DEBATTE | "Antrag auf Abstrakte Normenkontrolle wegen sachlicher Unvereinbarkeit von § 30 S. 3 OGG mit dem vDeutschen Gesetzbuch und dem Grundgesetz" der Niedersächsischen Landesregierung

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    DEBATTE

    Der Bundestag hat die Möglichkeit zur Stellungnahme zu folgender Klage.

    Hierfür sind drei Tage vorgesehen.