EINSETZUNG SONDERAUSSCHUSS
Zur Untersuchung der Angelegenheiten rund um den 2. Wahlgang des Bundeskanzlers wurde ein Sonderausschuss beantragt. Dieser wird hiermit gemäß §19 Absatz 1 der Geschäftsordnung eingesetzt.
Die Ausschüsse sind zu baldiger Erledigung der ihnen überwiesenen Aufgaben verpflichtet. Sie können zu Beratungsgegenständen Beschlussempfehlungen erarbeiten und diese dem Bundestag vorlegen.
Jede Fraktion hat das Recht ein Mitglied in diesen Ausschuss zu entsenden.
Der Ausschuss bestimmt in Absprache mit dem Ältestenrat seinen Vorsitzenden oder seine Vorsitzende. Kommt es zu keiner Einigung im Einklang, findet eine geheime Wahl statt.
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Sehr geehrte Kolleg:innen,
das Bundestagspräsidium ist in einer internen Beratung darin überein gekommen, dass der zweite Wahlgang zur Wahl des Bundeskanzlers rechtmäßig ist und keiner Wiederholung bedarf.
Die Fraktion "FORUM" hat ihre Konstituierung in einer schriftlichen Mitteilung vom 18. November 2020 an den Bundestagspräsidenten offiziell bekanntgegeben.
Das Präsidium bestätigt diese Mitteilung hiermit.
Anträge zur Wiederholung der Wahl werden hiermit abgelehnt.
Hochachtungsvoll im Namen des Präsidiums,
Jan Friedländer
Bundestagsvizepräsident
Sehr geehrtes Präsidium, ich beantrage diese Angelegenheit durch einen Sonderausschuss klären zu lassen.