BR 209 Debatte | Änderung der Geschäftsordnung - Stellungnahmen des Bundesrates

  • IMG_1252.png?ex=662e2f3d&is=661bba3d&hm=941cf68a5a2274f8c532f690d85bb804122d5d219738f766103a9fd863bfe533&


    Drucksache BR 209


    Debatte
    Änderung der Geschäftsordnung - Stellungnahmen des Bundesrates


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    der Freistaat Bayern hat folgenden Antrag mit der Drucksache BR 209 „Änderung der Geschäftsordnung - Stellungnahmen des Bundesrates“ eingereicht. Die Debatte läuft nach der Geschäftsordnung 72 Stunden, also bis Donnerstag, dem 18.04.2024 - 21:45 Uhr. Das Wort hat nun der Staatsminister Lukas Kratzer.


    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

    Einmal editiert, zuletzt von Marlen Hertz ()

  • Marlen Hertz

    Hat den Titel des Themas von „BR 210 Debatte | Änderung der Geschäftsordnung - Stellungnahmen des Bundesrates“ zu „BR 209 Debatte | Änderung der Geschäftsordnung - Stellungnahmen des Bundesrates“ geändert.
  • Frau Präsidentin,

    Kolleginnen und Kollegen,


    der Bundesrat hat die Aufgabe in Angelegenheiten der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitzuwirken - so schreibt es das Grundgesetz vor.


    Eine der Möglichkeiten des Bundesrates ist das Recht der Stellungnahme zu Gesetzesvorlagen der Bundesregierung, noch vor dem Bundestag können wir das Fachwissen der Länder aus der Verwaltungspraxis einbringen und zeigen damit eine vielleicht bisher nicht ausreichend berücksichtigte Perspektive auf. Mit diesen Stellungnahmen können wir auch darauf hinwirken, potentielle Konflikte zwischen den beiden gesetzgebenden Organen des Bundes frühzeitig zu lösen. Dabei dürfen wir selbstverständlich nicht die Rolle des Bundestages als Gesetzgeber, als legitimierte Volksvertretung überschatten.


    Das Recht auf Stellungnahme wurde in letzter Zeit aber nur unzureichend wahrgenommen. Das ist nicht zu rechtfertigen. Der Bundesrat muss weiterhin starker Vertreter der Länderinteressen - und ich möchte das betonen, der Länderinteressen - sein.

    Bayern hat deswegen bereits zweimal - einmal durch die geschätze Kollegin Staatsministerin a.D. Dr. Christ, einmal durch meine Wenigkeit - den Versuch unternommen. Nachdem der Versuch Abstimmungen im Bundesrat zu diesem Thema durch eine Kompilation zu ersetzen an den anderen Ländern gescheitert ist, und der Vorschlag für eine grundsätzliche Überarbeitung an der 2/3-Mehrheit im Bundestag scheiterte, kommt nun der dritte Versuch. Aller guten Dinge sind bekanntlich drei.


    Wir wollen nun erreichen, dass die Abstimmungen zur Stellungnahme schneller ablaufen können. Konkret soll das Verfahren künftig wie folgt aussehen:

    1. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird vom Präsidenten zur Debatte gestellt.

    2. Ein Land kann nun einen Antrag auf Stellungnahme in dieser Debatte stellen, sprich im Sinne von: "Der Bundesrat möge beschließen, wie folgt Stellung zu nehmen: ..."

    3. Sodann können unmittelbar, sofort und unverzüglich Stimmabgaben durch die Länder erfolgen.

    Bspw. könnten mit den aktuellen Mehrheitsverhältnissen Bayern und Hamburg sofort nach Stellung des Antrages eine Mehrheit an Ja-Stimmen abgeben.

    4. Der Präsident kann dann das Ergebnis vorzeitig feststellen (falls möglich) bzw. bis Ende der Debatte warten und diese dann schließen.

    5. Der Gesetzentwurf kann schließlich mit der Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weitergereicht werden.


    Vorteil dieses Prozederes ist, dass der Präsident keine seperate Abstimmung zu dem Antrag zu veranstalten braucht. Dies entlastet das Präsidium. Gleichzeitig wird der Weg klarer, da alles gesammelt in der Debatte abläuft. Die Möglichkeit des Bundesrates wird auch gestärkt, da - so unsere Erwartung - die Hemmschwelle für solche Anträge sinkt.


    In der Praxis werden oftmals nur zwei Länder für eine Mehrheit benötigt. Stimmt neben dem antragstellenden Land also ein weiteres Land der Stellungnahme zu, ist diese beschlossen.


    Damit bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Änderung herzlich zuzustimmen. Zuletzt möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass wir hier nur neue Möglichkeiten schaffen, alte aber nicht verhindern. Niemand wird gezwungen an diesem neuen beschleunigten Verfahren teilzunehmen.


    Bayern bittet um Zustimmung.


    Vielen Dank