Die Bundesregierung | Koslowska, DuMont und von Karajan zum IGH-Verfahren Nicaraguas gegen Deutschland

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    Zur Kenntnisnahme

    Mittwoch, den 10. April 2024


    Bundeskanzlerin Koslowska, Bundesaußenminister DuMont

    und Bundesjustizminister von Karajan zum

    IGH-Verfahren Nicaragua v. Germany


    Berlin - Bundeskanzlerin Oxana Koslowska, Bundesaußenminister DuMont und Bundesjustizminister von Karajan haben sich am heutigen Tage für die Bundesregierung zum aktuell dem IGH vorliegenden Fall "Alleged Breaches of Certain International Obligations in respect of the Occupied Palestinian Territory (Nicaragua v. Germany)" umfassend geäußert. Dabei sind jene auf das Verfahren, die Vorwürfe und Auswirkungen auf die Beziehungen zu Nicaragua eingegangen.


    von Karajan: Israel macht von seinem völkerrechtlich vorgesehenen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch


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    Justizminister von Karajan: »Deutschland wird sich selbstverständlich konstruktiv an der Lösung dieses Streitfalls beteiligen. Das Völkerrecht zu pflegen und zu achten bildet einen Grundpfeiler der deutschen (Außen-)Politik und Deutschland sieht sich selbstverständlich dem (humanitären) Völkerrecht verpflichtet, auch in der aktuellen Situation im Nahen Osten. Angesichts dessen ist Israels Existenzrecht - und damit auch sein Recht zur Selbstverteidigung - nicht verhandelbar. Deutschland sieht sich der Sicherheit Israels, alleine aus historischer Perspektive, verpflichtet. Israel macht von seinem völkerrechtlich vorgesehenen Recht zur Selbstverteidigung seit dem 07. Oktober vergangenen Jahres Gebrauch und Deutschland ist gewillt - hierbei ebenso im Rahmen des Völkerrechts -, Israel dabei zu unterstützen. Natürlich ist sich Deutschland der Situation bewusst, dass durch die Hamas die Zivilbevölkerung als menschliches Schutzschild und zivile Gebäude als Deckung missbraucht werden, weswegen im Rahmen von Gesprächen zwischen Vertretern der israelischen und der deutschen Regierung mehrmals klar gemacht wurde, dass sich Israel an die Grenzen des humanitären Völkerrechts zu halten hat. Gegenteilige Anzeichen eines bewussten Ignorieren internationalen Rechts durch Israel gab es bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht und Israel zeigt sich - wie jüngst erst - bei bedauerlichen Einzelfällen äußerst willig zur Aufarbeitung dieser und zur Selbsteinsicht. Ein solches Pochen auf die Einhaltung internationalen Rechts steht geradezu diametral Nicaraguas Behauptungen gegenüber, kann anhand einer Aufforderung an Israel, das Völkerrecht zu wahren, doch nicht geschlossen werden, Deutschland würde eben dieses Völkerrecht ignorieren oder gar verletzen. Weiters möchte die Bundesregierung Nicaragua daran erinnern, dass auch die Hamas gemäß humanitärem Völkerrecht gewisse Pflichten gegenüber der Zivilbevölkerung unter anderem im Gazastreifen hat, diese aber regelmäßig ignoriert und geradezu zynisch wieder und wieder öffentlich zurückweist. Im Gegensatz zu Nicaragua hat dies Deutschland auch mehrmals deutlich gemacht. Nicaraguas Position, sich zum Verteidiger humanitären Völkerrechts aufzuschwingen erscheint daher aus deutscher Sicht wenig glaubwürdig.


    Nicht vorhanden im Antrag Nicaraguas ist zudem diejenige Partei, welcher Nicaragua primär Verletzungen internationalen Rechts zuschreibt, nämlich Israel. Die überwiegende Mehrheit des Antrages behandelt angebliche Völkerrechtsverstöße Israels. An Nicaragua gerichtet: Überlegen Sie sich bitte, wen Sie hier verklagen wollen. Wollen Sie ein Verfahren gegen Deutschland einleiten, so konzentrieren Sie sich bitte auf Deutschland und bringen Sie nicht Punkte vor, welche auf das Verhalten Israels - welches keine Verhandlungspartei ist - abstellen. Abschließend lässt sich sagen, Deutschland wurde seitens Nicaragua absolut ungerechtfertigt - und überdies unnötig - vor Gericht gezerrt. Der IGH kann hier keinerlei Rechtsprechung ohne die Präsenz Israels betreiben und daher - um dem Antrag Nicaraguas somit die Krone aufzusetzen - fällt der Antrag Nicaraguas nicht unter Zuständigkeit des IGH.«


    DuMont: Sanktionen gegen das nicaraguarische Regime werden erfolgen


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    Außenminister DuMont: »Ich bedauere die Entscheidung Nicaraguas nicht nur das bilaterale Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland weiter zu strapazieren, sondern den internationalen Gerichtshof als Plattform zur Verbreitung der Propaganda einer international-anerkannten Terrororganisation zu missbrauchen. Dies ergibt sich aus dem in-plausiblen und einseitigen Inhalt, der in der effektiven Absprechung des Verteidigungs-, und somit Existenzrecht des Staates Israels kuliminiert, der ultimativ offenkundig unzulässigen Klage. Der IGH ist ein Ort um zwischenstaatliche Streitfälle einer Lösung zuzuführen.


    Aus diesem Grund wurde der nicaraguaische Botschafter einbestellt. Dem Botschafter habe ich bereits angekündigt, dass Sanktionen gegen das nicaraguarische Regime erfolgen werden. Weiterhin werden wir sämtliche Entwicklungshilfe prüfen und kürzen, sobald möglich. Diese Entscheidung darf nicht missverstanden werden: Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt weiterhin die Zivilbevölkerung Nicaraguas auf seinem Weg zu einer offenen bürgerlichen Gesellschaft. Entwicklungshilfe, welche dem Regime Nicaraguas zu Gute kommt sind aus den gegeben Gründen jedoch nicht länger vertretbar. Die Bundesrepublik Deutschland wird weiterhin die Lage in Nicaragua selbst beobachten und fordert Nicaragua die systematischen Menschenrechtsverstöße im eigenen Land zu adressieren.«


    Koslowska: Deutschland steht fest an der Seite Israels


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    Kanzlerin Koslowska: »Schon bei einer Regierungserklärung am 04. April habe ich es ausgeführt: Bei Anschuldigungen, Israel begehe Genozid, handelt es sich um bösartige Diffamierungen gegen die einzige Demokratie im Nahen Osten und den jüdischen Staat. Israel begeht keinen Genozid - im Gegenteil sorgt sich Israel stets um das Wohl der arabischen Zivilbevölkerung im Gazastreifen und agiert in seinen Angriffen präzise. Es ist natürlich zu bedauern, wenn Zivilisten getroffen werden. Doch Israel trifft stets Vorkehrungen zum Schutze von Zivilisten. Dies kann von der Hamas nicht behauptet werden, welche bewusst versucht, die Zivilbevölkerung in ihre terroristischen Aktivitäten hineinzuziehen und jene so als Schutzschild missbraucht.


    Die Anschuldigungen Nicaraguas treffen in der Sache überhaupt nicht zu und sind substanzlos wie luziferisch. Sie können sicherlich nachvollziehen, dass es in Anbetracht dessen nicht vorstellbar ist, Staaten zu unterstützen, die die Wahrnehmung des Selbstverteidigungsrechtes durch Israel als ›genozidal‹ brandmarken wollen. Die Bundesregierung sieht sich dementsprechend zu den von Außenminister DuMont angekündigten Sanktionen und Kürzungen von Entwicklungshilfe gezwungen. Wie ich bereits in meiner Regierungserklärung ausgeführt habe, gilt: Wir stehen fest an der Seite Israels, werden ihm den Rücken auf internationaler Bühne stärken und jedwede Diffamierungen scharf zurückweisen. Das ist ein Versprechen.«

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.