Wahl der Landtagsvizepräsidentin/des Landtagsvizepräsidenten (dritter Wahlgang)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV ist ein Vizepräsident des XXI. Bayerischen Landtages zu wählen. Entsprechend eröffne ich hiermit die Kandidaturenphase, die den Regularien der Geschäftsordnung entsprechend achtundvierzig Stunden lang andauert.
Die Kandidaturphase ist hiermit eröffnet.