[TH XX / 002] Erlass zum Anbringen von Kreuzen in öffentlichen Gebäuden

  • Geschätzte Kollegen,


    folgender Antrag wird nun zur Debatte gestellt. Die Debatte dauert 72 Stunden.

  • Frau Präsidentin,

    hohes Haus,

    der Freistaat Bayern machte es uns vor und wir der Freistaat Thüringen ziehen nach, wir bekennen us zu unser chrisrtlichen Tradition.

    Denn meine sehr geschäzten Angehörigen des hohen Hauses, mit dem Anbringen von Kreuzen verletzen wir nicht das Neutralitätsgebot und die trennung von Staat und Kirche.

    Das dem nicht so ist, wurde hochrichtlerlich festgestellt!

    Ich plädiere dafür das wir neutrale Kreuze anbringen also keine spezifischen, der beiden großen Kirchen.

    Auch wenn ich es in meinem Antrag nicht expliziet erwähnte, so ist es doch, finde ich , eine Selbstverständlichkeit, das unsre jüdischen Freunde , in Ihren Objekten den Davidstern anbringen!

    Den Atheisten sei gesagt, sie müssen nicht ihr Augenmerk , in den Amtsstuben, auf das Kreuz gerichtet haben, es hängt dort auch das jeweilige Staatsoberhaupt und der amtierende Premier.

    Geben Sie also diesem Antrag ihre Stimme, für Thüringen !

    Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit und Gott segne Sie.

  • Geschätztes Präsidium.


    ich danke der Abgeordneten für die Einbringung des vorliegenden Antrags, möchte allerdings meine Ablehnung zum Ausdruck bringen. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, wenn Kreuze in öffentlichen Einrichtungen angebracht werden, ich lehne allerdings eine derartige Pflicht ab. Meinetwegen müssen in Ämtern und Behörden übrigens auch keine Bilder des jeweiligen Staatsoberhaupts oder des Regierungschefs zur Schau gestellt werden, um auf Ihre Begründung einzugehen. Wenn Behörden oder Behördenmitarbeiter, Schulklassen oder Krankenhäuser sich freiwillig zur Anbringung eines Kreuzes entscheiden, spricht meiner Ansicht nichts dagegen, aber ich sehe keine Notwendigkeit, es ihnen vorzuschreiben. Daher werde ich den vorliegenden Antrag ablehnen.