[BMWVI] Bundeswirtschaftsminister zum Scheitern des Onlinezugangs-Verbesserungsgesetz

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    – Pressemitteilung


    IIIIIIIII Bundeswirtschaftsminister zum Scheitern des Onlinezugangs-Verbesserungsgesetz


    Am gestrigen Tage wurde im Bundesrat der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen und zur Änderung des Grundgesetzes abgelehnt, nachdem der Bundestag bereits schon mit großer Mehrheit zustimmte.


    Bundesminister für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation, Nils Neuheimer:

    "Ich bedauere sehr, dass der Bundesrat dem Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung des E-Governments nicht gefolgt ist. Noch ärgerlicher ist allerdings, dass das Scheitern nur durch eine zu späte Stimmabgabe des Landes Nordrhein-Westfalen verursacht wurde. Die Bundesregierung wird nun das Gespräch mit den Ländern suchen und gemeinsam mit diesen entscheiden, wie weiter verfahren wird."

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Richten Sie einen Vermittlungsausschuss ein. Wenn es nicht gelingt, kann der Bundestag das Veto des Bundestag hier mit 2/3 Mehrheit überstimmen, Dürfte sich hier um ein Einspruchsgesetz handeln. Es mir jedenfalls nicht ersichtlich, dass der sich hier um ein Zustimmungsgesetz handeln sollte. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.

  • Richten Sie einen Vermittlungsausschuss ein. Wenn es nicht gelingt, kann der Bundestag das Veto des Bundestag hier mit 2/3 Mehrheit überstimmen, Dürfte sich hier um ein Einspruchsgesetz handeln. Es mir jedenfalls nicht ersichtlich, dass der sich hier um ein Zustimmungsgesetz handeln sollte. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.

    *Bundestag das Veto des Bundesrates

  • Richten Sie einen Vermittlungsausschuss ein. Wenn es nicht gelingt, kann der Bundestag das Veto des Bundestag hier mit 2/3 Mehrheit überstimmen, Dürfte sich hier um ein Einspruchsgesetz handeln. Es mir jedenfalls nicht ersichtlich, dass der sich hier um ein Zustimmungsgesetz handeln sollte. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.

    *Bundestag das Veto des Bundesrates

    Es handelt sich um ein Gesetz, das das Grundgesetz ändert - und ist somit zustimmungspflichtig.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator