Präsident des Bayerischen Landtages
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Wahl der Landtagsvizepräsidentin/des Landtagsvizepräsidenten (2. Wahlgang)
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Werte Landtagsabgeordnete,
gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV ist für den XX. Bayerischen Landtag ein Vizepräsident zu wählen. Somit eröffne ich die Kandidaturphase im zweiten Wahlgang. Den Regularien der Geschäftsordnung entsprechend dauert diese achtundvierzig Stunden lang.
Die Kandidaturphase ist hiermit eröffnet.
DER LANDTAGSPRÄSIDENT