DEBATTE | XX/002: Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens​

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    Präsident des Bayerischen Landtages

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    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens


    Werte Kolleginnen und Kollegen,

    Werte Landtagsabgeordnete,


    es wird über nachfolgenden Gesetzentwurf des Kollegen Kratzer den Regularien der Geschäftsordnung entsprechend zweiundsiebzig Stunden lang debattiert.


    Die Aussprache ist hiermit eröffnet.



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    DER LANDTAGSPRÄSIDENT


  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    mit etwas Verspätung kann ich heute diesen Antrag auch noch vorstellen! Sollte jemand Debattenverlängerung beantragen, lasse ich mich darauf natürlich sehr gerne ein.

    Es handelt sich um eine größtenteils technische aber nichtsdestotrotz extrem wichtige Angelegenheit: es geht primär um die Digitalisierung des Gesetz- und Verordnungsblattes (GVBl.).

    Wie auch die Europäische Union und andere Länder, zu erwähnen sind bloß unsere Nachbarn die Schweiz und Österreich, soll Bayern hier mal wieder "Laptop und Lederhose" miteinander verbinden.

    Zur Wahrheit gehört schließlich auch: in Deutschland haben andere Länder, wie z.B. Brandenburg, ihre Verkündungsblätter längst digitalisiert. Bayern muss hier aufschließen.

    Bayern muss aber nicht nur aufschließen, Bayern soll den Weg in die Zukunft weisen. Deswegen gibt es auch einige Neuerungen und - wenn ich das behaupten darf - weltweit neuartige Innovationen.


    Zuerst einmal zum Allgemeinen: durch ein Bayerisches Rechtsinformationssystem soll es in Bayern künftig eine einzige zentrale Plattform geben, auf der Gesetze, Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen staatlicher Behörden veröffentlicht werden müssen. Das hat natürlich einige Vorteile: kein Papier mehr, keine Druckkosten mehr, schnellere Bekanntmachungen.

    Insbesondere geht es damit auch langsam aber sicher zu einem vollständig digitalen Gesetzgebungsverfahren, da Ministerpräsident und Minister nun auch digital gegenzeichnen können.


    Dabei sind natürlich bestimmte Vorschriften einzuhalten, in Bezug auf Sicherheit und in Bezug auf Archivierung der Bekanntmachungen. Auch dafür sorgt das Gesetz.

    Das Gesetz macht überdies keine detailreichen Vorgaben über die Funktionen des Rechtsinformationssystems, eine Suchfunktion oder Barrierefreiheit ist nicht vorgeschrieben. Ich habe aber volles Vertrauen in die Kolleginnen und Kollegen im Landesamt für Digitalisierung, die das benutzerfreundlich unter Berücksichtigung der sonstigen Vorschriften einbauen werden. Einzig die Verwendung des European Legislation Identifier (ELI) und des European Case Law Identifier (ECLI) schreiben wir vor; klar: bayerische Gesetze und bayerische Rechtsprechung soll europaweit als Vorbild dienen können.


    Als Pirat muss ich natürlich noch betonen: durch Open-Source und freie Standards betreiben wir im Freistaat keine Geheimniskrämerei oder machen uns nur von bestimmten Firmen abhängig, sondern gehen als gutes Beispiel öffentlich voran.

    Damit können auch andere Länder unser Rechtsinformationssystem benutzen, aber nicht nur andere Länder sondern auch kommunale Körperschaften.


    Damit kommen wir zum zweiten großen Teil dieses Gesetzes: die Konsolidierung der Vorschriften zu Bekanntmachungen unserer Kommunen.

    Dabei handelt es sich größtenteils um eine übersichtliche Kodifikation der bisherigen Rechtslage. Was neu hinzukommt ist vor Allem folgendes: das internet soll im Gegensatz zu bisher noch deutlicher als Methode zur Bekanntmachung dienen. Das kann ausdrücklich auch in einem Rechtsinformationssystem erfolgen.

    Durch die gesetzlich vorgeschriebene Interoperabilität können Kommunen ihre Rechtsinformationssysteme auch gegenseitig miteinander verbinden - auch natürlich mit dem Bayerischen Rechtsinformationssystem.


    Letztlich regeln wir noch - angelehnt an den Bund - die Notverkündung, insbesondere im Spannungs- und Verteidigungsfall. Das ist eine Situation, von der ich nie hoffe, dass sie eintritt, doch hinsichtlich von neuerlichen Entwicklungen im Osten Europas ist dies leider nicht mehr auszuschließen. Gerade in diesen Zeiten von höchster staatlicher Aktivität ist es sinnvoll weitere Möglichkeiten für die Bekanntmachung zu erlauben - auch über die sozialen Medien, den so erreicht man das Volk heutzutage eben auch.


    Nun möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es ist auch eine Verfassungsänderung, da wir bei einem so sensiblen Bereich absolut sicher sein sollten, dass alles mit verfassungsrechtlich geordneten Bedingungen zugeht, weshalb in die Verfassung ein Gesetzesvorbehalt geschrieben werden soll, welcher diese Regelung erlauben soll.

    Also: Stimmen Sie für ein modernes, digitalisiertes Bekanntmachungswesen! Stimmen Sie für den Gesetzentwurf!


    Vielen Dank

  • Werter Kollege Kratzer,

    Werte Abgeordnete,


    Auf Anfrage weise ich darauf hin, dass laut §22 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung die Debatte durch den Antrag zweier MdL oder einer Fraktion um weitere 72 Stunden verlängert werden kann. Ich bitte Sie, sollte dies der Fall sein, sich zu melden.

    Ansonsten wird die Debatte zeitnah geschlossen und wir würden demnach zur Abstimmung übergehen.


    Herzlichen Dank!

  • Werte Abgeordnete,


    Eine Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens ist wie wir wissen wohl alle überfällig und wäre ein wichtiger und guter Schritt, der wie auch hier geschildert allen Bürgern dieses Landes Möglichkeiten bietet neue Gesetze einsehen zu können. Wie es im Gesetzestext steht gäbe es sowohl Bekanntmachungen als Druckwerk, aber eben auch im Internet, was eine ideale Lösung für sowohl ältere als auch jüngere Generationen darstellt und niemanden ausschließt. Demnach plädiere ich ebenfalls für den Antrag zu stimmen.


    Herzlichen Dank!

  • Juan Muñoz

    Hat das Thema geschlossen