Präsident des Bayerischen Landtages
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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Werte Landtagsabgeordnete,
es wird über nachfolgenden Gesetzentwurf des Kollegen Kratzer den Regularien der Geschäftsordnung entsprechend zweiundsiebzig Stunden lang debattiert.
Die Aussprache ist hiermit eröffnet.
DER LANDTAGSPRÄSIDENT
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Zwanzigste Wahlperiode
Drucksache XX/002
G e s e t z e n t w u r fder Gruppe der vPiraten und des Abgeordneten Kratzer
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
A) Problem
Die Vorschriften über die Bekanntmachung von Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) sind im bayerischen Recht weit verstreut, je nach verantwortlicher Körperschaft. Außerdem ist die digitale Bekanntmachung nur teilweise möglich, insbesondere bei Gesetzen.
B) Lösung
Schaffung eines eigenen Gesetzes, welche alle Vorschriften in Bezug auf die amtliche Bekanntmachung kombiniert. Durch die Einführung eines Bayerischen Rechtsinformationssystems soll das Bekanntmachungswesen digitaler und verknüpfter werden, insbesondere soll das Gesetz- und Verordnungsblatt künftig digital ausgegeben werden. Bayern soll damit Vorbild für andere europäische Regionen sein.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Es entstehen einmalige Kosten für die Entwicklung des Rechtsinformationssystems, insbesondere Personalkosten. Danach fallen laufende Kosten für den Betrieb an.
Dem stehen sinkende Druckkosten für die Papierausgaben des Gesetz- und Verordnungsblattes gegenüber.
Für die Kommunen entstehen keine notwendigen Kosten, da diese von der neuen Möglichkeit eines Rechtsinformationssystems keinen Gebrauch machen müssen.
Hinweis an das Präsidium:
Der Gesetzentwurf enthält eine Änderung der Verfassung.
Ich erwarte keineswegs von jedem anderem Gesetzentwürfe in dieser Qualität. Dies ist ganz klar ein eher einmaliges Projekt, welches ich nicht so oft wiederholen werde. Es hat aber zumindest Spaß gemacht. Wenn andere mit vielleicht nicht ganz so juristisch ausformulierten Texten Spaß haben soll mir das Recht sein (was nicht heißen soll, dass dieser Entwurf absolut ohne Fehler ist; wer suchet, der findet).
Jetzt bete ich mal, dass kein Rechtschreibfehler mehr drin ist
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A n l a g e 1