[TH XIX / 005] 3 BvT 1/24 - Gesetz zu einer besseren Verhütung einer saisonalen Infektionsepidemie Nordrhein-Westfalens

  • Geschätzte Kollegen,


    das folgende Schreiben der Präsidentin des Obersten Gerichts hat mich erreicht.


    Der Thüringer Landtag erhält Gelegenheit, bis zum 31. Januar 2024, 00:00 Uhr Stellung zum eingereichten Schriftsatz zu beziehen. Wird in einem Verfahren vor dem Obersten Gericht dem Landtag Gelegenheit zur Äußerung gegeben, berät das Plenum gemäß unserer Geschäftsordnung für 72 Stunden darüber. Eine Verlängerung der Debattenzeit ist ausgeschlossen. Ist zwischen Debattenende und Ablauf der gerichtlich verfügten Stellungnahmefrist, wie im vorliegenden Fall, jedoch noch mindestens eine Woche Zeit, so kann die Debatte auf Antrag von zwei Mitgliedern des Landtags einmalig um 48 Stunden verlängert werden. Während der Debatte kann jedes Mitglied des Landtags einen Stellungnahmeentwurf einreichen, verbunden mit dem gleichzeitigen Antrag, der Landtag möge diesen als gemeinsame Stellungnahme beschließen und beim Obersten Gericht einreichen. Auf Antrag eines Abgeordneten während der Debattenzeit kann der Landtag zusätzlich zu einer Stellungnahme beschließen, dem Verfahren beizutreten, sofern dies im Einzelfall zulässig ist. Dem Antrag auf einen Verfahrensbeitritt muss gleichzeitig entnommen werden können, welcher Abgeordnete, Rechtsgelehrte oder sonstiger Dritte den Landtag vor dem Obersten Gericht vertreten soll. Der Landtag beschließt nach Ablauf der Debatte in einer 48-stündigen Abstimmung über die eingebrachten Entwürfe gemäß § 36 in einer gemeinsamen Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Kann kein Entwurf eine Mehrheit auf sich vereinigen, sieht der Landtag von einer Stellungnahme ab.

  • Geschätzte Kollegen,


    der Landtag kann im Einzelfall von der Geschäftsordnung abweichen, wenn mindestens drei Landtagsmitglieder dies beantragen. Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtags beschlossen werden. Ich beantrage hiermit abweichend von der Geschäftsordnung gemeinsam mit Amadeus Seneca und Prof. Ignaz Yzer die Verlängerung der Debatte bis zum Sonntag, den 28. Januar 2024, um 21:00 Uhr. Im Falle einer Stellungnahme wird damit weiterhin der rechtzeitige Beschluss gewährleistet.

  • Geschätzte Kollegen,


    alle Abgeordneten haben sich an der Abstimmung über die Abweichung von der Geschäftsordnung beteiligt und alle Abgeordneten haben ihre Zustimmung erteilt. Damit wurde die erforderliche Mehrheit erreicht. Die Debatte bleibt damit noch bis heute Abend um 21:00 Uhr geöffnet und die Frist zur Beantragung von Stellungnahmen bleibt solange bestehen.