Wahl der Landtagsvizepräsidentin/des Landtagsvizepräsidenten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV ist ein Vizepräsident des XX. Bayerischen Landtages zu wählen. Entsprechend eröffne ich hiermit die Kandidaturenphase, die den Regularien der alten Geschäftsordnung entsprechend achtundvierzig Stunden lang andauert.
Die Kandidaturphase ist hiermit eröffnet.