AUSSPRACHE
Gesetz zur Wiedereinführung der Kreuzplicht in Grundschulen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über den Antrag "Gesetz zur Wiedereinführung der Kreuzplicht in Grundschulen" (Drs. XIX/011). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.
Ich eröffne die Aussprache.
Alles anzeigenGesetz zur Wiedereinführung der Kreuzpflicht in Grundschulen
(Abschaffung des Bildungssystem-Säkularisierungsgesetzes)
vom xx. 0 1. 2 0 2 4
§ 1
Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern
Die Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), wird wie folgt geändert:
In Art. 131 Abs. 2 werden die Worte “die Vermittlung von Wissen” durch die Worte “Ehrfurcht vor Gott und der Vermittlung von Moral und Wissen” ersetzt.
Art. 135 Satz 2 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
"In ihnen werden die Schüler nach den Grundsätzen der anerkannten gesellschaftlichen Werte und christlich-westlichen Moralvorstellungen unterrichtet und erzogen."
§ 2
Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch Gesetz vom 6. April 2021 (GVBl. S. 386) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Art. 1 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte “Ehrfurcht vor Gott” wieder eingeführt.
Art. 7 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 3 Satz 1 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
"1In den Grundschulen werden die Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen der anerkannten gesellschaftlichen Werte und christlich-westlichen Moralvorstellungen unterrichtet und erzogen."
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
München, 06.01.2024