[Debatte] Beratung: "Gesetz zur Erhöhung der jährlichen Abschreibungsrate für Wohngebäude"

  • Die Bundeskanzlerin hat uns den folgenden von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Beratung und Stellungnahme vorgelegt.

    Die Debatte dauert drei Tage.


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  • Die Freie und Hansestadt Hamburg beantragt die Herbeizitierung des federführenden Bundesministers zwecks Antragsbegründung.

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    Mitglied des Deutschen Bundestages |12., 16., 20. und 21. Legislaturperiode |

    Vizepräsidentin des XX. Deutschen Bundestages

    Ehemalige Fraktionsvorsitzende der Internationalen Linke im Bundestag


    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



  • Informiert einen Saaldiener und ersucht die Bundesminsiterin Dr. Oxana Koslowska um deren Erscheinen.

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  • Die Debatte wird hiermit um drei Tage verlängert und unterbrochen bis die zuständige Ministerin erscheint.

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  • Geschätztes Präsidium,


    Deutschland braucht eine Politik, die baut. Dazu gilt es auch, Investitionsbremsen zu lösen. Durch das vorliegende Gesetz soll nun der typisierte AfA-Satz für Wohngebäude von zwei auf drei Prozent angehoben werden. Damit werden künftig alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben. Aufgrund diverser Faktoren kam es zuletzt zu Preissteigerungen, die Bauherren und Investoren haben zögern lassen. Die Erhöhung der linearen AfA macht nun den Wohnungsneubau steuerlich attraktiver und ist deshalb dazu geeignet, um die Investitionstätigkeit in diesem Bereich zu stimulieren. Gleichzeitig trägt sie der Entwicklung der Ansprüche an moderne Wohngebäude und deren Haustechnik Rechnung.