[Debatte] Beratung: "Gesetz zur bürokratischen Entlastung bei Lieferketten"

  • Die Bundeskanzlerin hat uns den folgenden von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Beratung und Stellungnahme vorgelegt.

    Die Debatte dauert drei Tage.


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  • Die Freie und Hansestadt Hamburg beantragt die Herbeizitierung des federführenden Bundesministers zwecks Antragsbegründung.

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    Mitglied des Deutschen Bundestages |12., 16., 20. und 21. Legislaturperiode |

    Vizepräsidentin des XX. Deutschen Bundestages

    Ehemalige Fraktionsvorsitzende der Internationalen Linke im Bundestag


    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



  • Informiert einen Saaldiener und ersucht den Bundesminister Fadi von Schöneberg um dessen Erscheinen.

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  • Das Präsidium verlängert die Debatte um drei weitere Tage, also bis 3.1. 18:30.

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  • Geschätztes Präsidium,


    die Armut in der Welt sinkt schon seit Jahrzehnten kontinuierlich. Die Lebensbedingungen von hunderten Millionen Menschen haben sich im Laufe der Jahre dramatisch verbessert. Diesen Fortschritt verdanken wir dem Handel und den Investitionen in der Welt. Dazu haben insbesondere auch deutsche Unternehmen erheblich beigetragen. Das erkennt die amtierende Bundesregierung an. Das Lieferkettengesetz sollte den deutschen Unternehmen nun jedoch Aufgaben übertragen, für die die Politik zuständig ist. Unsere Unternehmen sollen weltweit die Einhaltung von Umweltstandards, Menschenrechten und Sozialstandards durchsetzen - in ihrer gesamten Lieferkette. Unternehmen, die über hunderte Produktionsstätten sowie tausende Lieferanten verfügen, die selbst Zulieferer haben, Milliarden Produktkomponenten verbauen, die in aller Welt unter verschiedensten Gegebenheiten produziert werden, sollen die Standards nun im Blick behalten. Wer das nicht schafft, dem drohen harte Strafen. Die Durchsetzung der Menschenrechte und internationaler Abkommen ist aber eigentlich Sache der Regierungen. Es ist und bleibt die Kernaufgabe der Außen- und der Entwicklungspolitik, gegen Missstände in der Welt anzugehen – und nicht der mittelständischen Unternehmen. Es ist nicht in unserem Sinn, die Wirtschaft dazu zu verpflichten. Die ehemalige Bundesregierung hat es sich einfach damit gemacht, hochkomplexe Fragen des internationalen Rechts auf die Firmen abzuwälzen


    Das Lieferkettengesetz ist zudem ein Bürokratiemonster, ohne dass somit Rechtssicherheit hergestellt wird. Der Mittelstand wird mit enormen Lasten beschwert. Auch kleinere Unternehmen, für die das Gesetz zunächst nicht unmittelbar gilt. Und neben dem bürokratischem Aufwand entstehen erhebliche zusätzliche Kosten: Mittelständische Unternehmen rechnen mit rund 69.000 Euro im Jahr und selbst kleine Unternehmen haben knapp 30.000 Euro Kosten im Jahr. Das Lieferkettengesetz ist daher bestens dazu geeignet, enorme Wettbewerbsverzerrungen zulasten deutscher Unternehmen herbeizuführen. Unbestimmte Rechtsrisiken werden zum Rückzug aus bestimmten Regionen führen. Es wird zudem auch zum Nachteil für Entwicklungs- und Schwellenländer gereichen. Das notwendige Engagement der Wirtschaft in den Ländern wird konterkariert. Das Lieferkettengesetz schreckt ab, es motiviert nicht zu mehr Handel und Investitionen. Mit dem Lieferkettengesetz bürdete die ehemalige Bundesregierung unseren einheimischen Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit schwere Lasten auf. Die Industrie wird durch das Lieferkettengesetz mit hoher Bürokratie und enormen Kosten belastet, mit der Personalumschichtung von Produktion zu Formularen und staatlich getriebenen Preiserhöhungen. Hingegen beabsichtigt die amtierende Bundesregierung die Entlastung der Wirtschaft. Daher wollen wir mit dem vorliegenden Antrag das Lieferkettengesetz abschaffen.

  • Frau Bundeskanzlerin,


    ich danke Ihnen, dass sich die Bundesregierung doch noch zu einer Stellungnahme vor dem Bundesrat entschlossen hat.
    Zu ihrem Redebeitrag hat die Delegation der Freien und Hansestadt Hamburg folgende Nachfragen:

    I. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Menschenrechte in der Lieferkette nicht verletzt werden, wenn dieses Gesetz komplett und alternativlos abgeschafft wird?
    Sie sagen ja selber, dass dies Aufgabe der Politik bzw. der Regierung sei.


    II. Wie will die Bundesregierung die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 umsetzen, wenn das Bundesgesetz, welches als Vorlage galt, abgeschafft wird?

  • 1 Ich betrachte es als eine Aufgabe der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik. Die Politik muss sich klar positionieren und Menschenrechtsverletzungen klar und deutlich ansprechen. Das geschieht idealerweise im Verbund mit der Europäischen Union und mit weiteren großen Handelsnationen wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Japan, Südkorea und Kanada. Den Unternehmen diese diplomatische Aufgabe aufzubürden, ist nicht zielführend.


    2 Da diese Richtlinie bisher nicht beschlossen wurde, beabsichtigt die Bundesregierung auch nicht deren Umsetzung.