Beiträge von Georg Brandt

    Sie machen es mir wirklich einfach mit Ihrer Aussage, Herr von Wildungen. :)


    Aber gestatten Sie mir noch ein paar weitere Fragen:

    1. Gab es eine öffentliche Ausschreibung für die Kooperation mit dem Innenministerium?
    2. Welche Kosten gibt es für den Freistaat Thüringen, die aus dieser Kooperation heraus gehen?
    3. Wie rechtfertigen Sie es, dass der Landespolizei die Aufgabe für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (hierbei Begleitung und Absicherung bei Demonstrationen) entzogen wurde und rechtlich falsch eine private Firma dies übernehmen darf?

    Im übrigen ist mit hoheitliche Aufgabe gemeint, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.


    Zu Ihren Einlassungen zum Thema Kommunismus und gottlos gehe ich nur in soweit darauf ein, dass auch kommunistische Politiker einen Glauben haben können und an Gott glauben könnten. :)

    Ebenso schaffen Sie es nicht, auf berechtigte Kritikpunkte, bzw. berechtigte Fragen zu Auswirkungen und Konsequenzen zu beantworten, respektive darauf konstruktiv einzugehen.

    Herr Brandt, wir haben es bisher nicht einmal versucht, da uns weder in der Debatte, noch an sonstigen Stellen von Seiten der Hamburgischen Bevölkerung Kritkpunkte oder Fragen entgegengebracht wurden.

    Sollte die Senatskanzlei derartiges erreichen, wird man seiner Pflicht zur Beantwortung und Bürger*innenaufklärung nachkommen.


    Weiterhin empfiehlt die Senatskanzlei den BürgerInnen und Bürgerinnen des Freistaats Thüringen sich engagiert und pflichtbewusst in die eigene Landespolitik einzubringen.

    Herr Dutschke, grundsätzlich sollten diese Fragen, respektive Kritikpunkte garnicht erst aufkommen, wenn man sich bei der Antragserstellung etwas besser mit der Thematik befasst hätte und nicht nur alleine des Wunsches wegen einen Antrag einbringt. Ebenso müssen diese Fragen und Kritikpunkte zum Antrag nicht in die Senatskanzlei ankommen, da das Gesetz nicht rechtsgültig in der Umsetzung sein wird.:)


    Vielen Dank für die nette Empfehlung, aber das ist parallel schon geschehen, respektive in Arbeit. Es ist eben manchmal sinnvoll auch über den Tellerrand des eigenen Bundeslandes hinaus zuschauen. Denn das ist dann wirkliches Engagement und Pflichtbewusstsein, wenn man freundlicherweise auf fehlerhafte Gesetzesanträge in anderen Bundesländern hinweist, welche eine Auswirkung auf die Bundespolitik hat. :)

    Sehr geehrter Herr Dutschke,


    auf Anfragen natürlich nicht, aber auf Antworten, die ein abzustimmendes Gesetz betreffen, macht es Sinn sich damit auseinander zusetzen. :)

    Sehr geehrter Herr Brandt,

    natürlich beschäftigt sich die Senatskanzlei mit den Ansichten der Bundesregierung.
    Es ist wohl kein großes Geheimnis, dass der Senat mit vielen Ansichten, Methoden und Rechtsauffassungen der Bundesregierung nicht übereinstimmt.

    Sehr geehrter Herr Dutschke,


    Laut Aussage von Bundesminister Grauweiler, steht die Bundesregierung zu den Einrichtungen der Bundeswehr in Hamburg. Dies ist selbstverständlich ihr gutes Recht und warum dies so ist, habe ich im Kommentar rechtlich aufgeführt.


    Das große Geheimnis was sich mir jetzt stellt, ist warum Sie mit vielen Ansichten und Rechtsauffassungen der Bundesregierung (hier besonders bei diesem Fall) nicht übereinstimme, obwohl Sie rechtlich mit einem Bundesgesetz im Recht ist. Sie haben also gar keine Befugnis ein Gesetz in der Bürgerschaft Hamburg einzubringen, dass ohne Absprache mit der Bundesregierung rechtlich keinen Bestand hätte.


    Ebenso schaffen Sie es nicht, auf berechtigte Kritikpunkte, bzw. berechtigte Fragen zu Auswirkungen und Konsequenzen zu beantworten, respektive darauf konstruktiv einzugehen.

    Sehr geehrter Herr Dutschke,


    auf Anfragen natürlich nicht, aber auf Antworten, die ein abzustimmendes Gesetz betreffen, macht es Sinn sich damit auseinander zusetzen. :)

    Sehr geehrter Herr Brandt,


    ich danke Ihnen für Ihr Interesse an unserem Vorhaben,
    Sie werden verstehen, dass sich die Senatskanzlei nicht zu jedem lokalen Pressekommentar äußern kann und wird.


    Sehr geehrter Herr Dutschke,


    wenn dieser lokale Pressekommentar jedoch rechtlich sehr relevant ist und sogar eine Anfrage an die Bundesregierung ausgelöst hat, welche mit entsprechender Antwort die Ungültigkeit des abzustimmenden Gesetzes darlegt, dann sollte die Senatskanzlei vielleicht doch darauf aufmerksam werden.


    Selbstverständlich steht es mir nicht zu mich in Ihre Arbeit einzumischen, aber rechtlich ungültige Anträge darf man mit Sicherheit anmerken.


    Offensichtlich kann man diese berechtigten Fragen wohl nicht beantworten.

    Und möchte wahrscheinlich auch nicht.

    Fakt ist, dass dieses Gesetz so nicht gilt.

    Löblich...ABER...


    Sie haben keine politische Handhabe, über Einsätze des THW zu entscheiden.

    Dies obliegt dem BMI und darüber hinaus der Anfrage des jeweiligen betroffenen Bundeslandes.

    Sofern das THW sowieso schon im Einsatz ist, laufen die Abfragen zu den möglichen weiteren eingesetzten Kräften und Mitteln aus anderen Landesverbänden innerhalb der Bundesanstalt selbst.

    Wer sagt denn das das Krankenhaus nicht in anderer Trägerschaft weiterbesteht?

    Welche Trägerschaft denn?

    Welche Kosten entstehen dabei und wer trägt diese?


    Wie soll das Personal (Soldaten und Soldatinnen, welche Ärzte, Pflegekräfte und Rettungsdienst), welches Sie verbannen, aufgefangen werden?

    Wie wollen Sie die Fahrzeuge, welche dem Bund zugeordnet sind, für den Rettungsdienst ersetzen?


    Warum gehen Sie nicht auf die Klarstellung ein, dass Sie nicht über Einrichtungen des Bundes entscheiden dürfen?

    Sehr geehrter Herr Dutschke,


    Der Bundesminister hat tatsächlich einen Kompetensbereich was das Thema Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg betrifft. Der dort stationierte Rettungshubschrauber ist dem BMI unterstellt.

    Sehr geehrter Herr Bundesminister,


    Vielen Dank für Ihre schnelle Eingabe.

    Der Beitrag zum Thema Hamburg ist mir tatsächlich verborgen geblieben. Vielen Dank dafür.

    Für mich steht damit fest, dass der besagte Antrag, welcher in der Hamburger Bürgerschaft zur Abstimmung steht, somit nicht rechtsgültig sein kann.

    Sollte dieser so dennoch als Beschlossen angesehen werden, werde ich mir überlegen, ob ich als Politiker rechtliche Schritte erwägen werde.


    Zum Thema Unwetter.

    Ihren Beitrag habe ich gestern noch verfolgt und danke Ihnen dafür.

    Gestatten sie mir dabei bitte eine Anmerkung. Sie brauchen dem Landesbeauftragten des LV HERPSL nicht weiteres Personal und Material anbieten, da von der Leitung selbst über die Landesverbände/Regionalstellen Abfragen für weitere Unterstützung von Haus aus getätigt werden.


    Alles in Allem vielen Dank für Ihr Engagement.

    Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister,


    ich finde es löblich, dass Sie in Erscheinung treten aus der Bundesregierung.


    Scheinbar als ziemlich einziger Minister der Bundesregierung, während seit gestern schwere Unwetter unser Land heimsuchen und ein Bundesland meint, sich Rechte rauszunehmen, den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe zu unterjochen und in einem anderen Bundesland eine zivile Firma für die innere Sicherheit unerlaubt sorgen dürfen.


    Meine Meinung ist, dass Sie weniger auf sich schauen sollten, sondern um die Befindlichkeiten unseres Landes. Und hier gibt es genug zu tun.


    Dies nur so als kleine objektive Anmerkung, die ich mir mal rausnehme.

    Mir ging es um die Landtagswahl. Da war ich mir nicht mehr o sicher. Stimmrecht im Landtag selber ist mir bewusst.


    Danke dir für die schnelle Antwort.

    Sehr geehrter Herr von Wildungen,


    Inwieweit ist Kommunismus gottlos geprägt?


    Welche Berechtigung hat eine zivile Firma, Demonstrationen zu begleiten und für polizeilische Aufgaben einzuspringen?

    Ist die Firma "ARGUS" hoheitlich dazu berechtigt diese Aufgabe wahrzunehmen?


    Warum darf dies ausgerechnet die Firma "ARGUS"?

    Gibt es dazu eine Ausschreibung, dass eine Sicherheitsfirma die Aufgaben von solchen Sicherungen übernehmen darf und welche rechtliche Gesetzeslage wurde dazu verwendet?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.