Beiträge von Engelbert Wenzel von Karajan

    Das ist, wie informierte Menschen wissen, eine Nebelkerze. Sozialleistungen haben keinen maßgeblichen Einfluss auf Migrationsströme. Sie leugnen hier wissenschaftliche Tatsachen, um Hetze betreiben zu können.

    Selbstverständlich migriert man bevorzugt in Länder mit hohen Sozialleistungen. Ist aus Perspektive der Migranten ja auch nachvollziehbar. Nur tolerieren muss man eine solches Bestreben nicht, wie es die politische Linke allerdings tut, und gar eine Art Umvolkung - drastisch gesprochen - propagiert, mit der Politik des zügellosen Zuzuges.

    Können Sie belegen, dass es sich bei der KAP um eine "verbrecherische Organisation" handelt, oder ist dies nur ein Versuch, der politischen Pluralität Knüppel zwischen die Beine zu werfen?

    Sie bekennen sich zum Kommunismus. Da haben Sie Ihren Beleg. Und das mit ziemlich eindeutiger Symbolik, welche klar an verbrecherische Regime wie etwa die UdSSR angelehnt ist. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um eine Gruppierung mit zumindest Verbrechen gegen die Menschlichkeit gutheißendem Gedankengut, Sie widerwärtiges Subjekt.

    Selbst der Papst und die Katholische Kirche kritisieren das Ruanda-Abkommen, aber unsere faschistische Regierung feiert es. Das ist der erste Schritt zur Deportationspolitk, wie sie rechte Kreise schon länger fordern. Diese Bundesregierung ist ein Schandfleck in die liberalen Geschichte unseres Landes.

    Der Ritter von trauriger Gestalt weilen im Lande? Welch eine Freude! Man fühlt sich ja geradezu an die Glanzstunden des Kundesbanzler Friedländer erinnert, bei dieser "Argumentation".

    Wir wissen alle, ihr feiert dieses Verhalten, also solltet ihr auch mal den Arsch in den Hose haben dazu zu stehen.

    Dieses fehlende Verständnis ist zwar schon immer charakteristisch für gewisse Leute hier, es überrascht aber dennoch immer wieder.

    Nur weil man Wildungen - wie hier - gegen übelste Anschuldigungen verteidigt, heißt dies nicht, dass man stets mit ihm einer Meinung ist.

    Herr Laschet,


    gestatten Sie mir diese Einlassung, aber Ihre Argumentation - sofern man sie als solche betiteln kann - ist regelrecht absurd. Aber wie Sie wollen. Dann gehen wir mal in medias res...


    Sie sagen, private Pflege ist solche, die vom Staat betrieben wird. Sie erkennen wohl selbst den Widerspruch in dieser Aussage, hoffe ich zumindest. Aber macht nichts. Dem Antrag tut dies keinen Abbruch, es handelt sich lediglich um eine äußerst eigenwillige Formulierung, gar Umdeutung der Realität. Aber sei's drum.

    Zum zweiten Punkt: Sie scheinen mich nicht ganz verstanden zu haben. Sie sprechen davon, dass private Unternehmen, welche Pflegeheime betreiben, Pflege anbieten, et cetera, dass diese Unternehmen ihr Geld nicht in die Pflegeeinrichtungen reinvestieren, um unter anderem die Qualität der Betreuung zu verbessern. Da gebe ich Ihnen ja Recht, das kann unter Umständen so sein, ich habe auch gar nichts Gegenteiliges gesagt. Das Problem ist nur, Ihr Antrag sieht aber wie folgt aus: "Jede Firma, welche sich um die Pflege anderer Menschen kümmert, muss sich auch um unterstehendes kümmern. Dabei muss 7,5% der Gewinne investiert werden, zur Verbesserung der Pflege" Hier besteht ein gravierendes Definitionsproblem vonseiten des Antrags. Welche Gewinne? Worin sollen diese investiert werden? Davon steht in Ihrem Antrag kein Wort. Es handelt sich somit nicht um - wie von Ihnen hier vorgespielt - aussagekräftige Worte, sondern vielmehr um Rumpfkörper solcher, um bloße Worthülsen. Gelinde und einfach gesagt: Art. 2 - oder Paragraph, so genau kennt man sich ja nicht aus - Abs. 3 UAbs. 1 bringt nix. Nada. Niente. Sie vollbringen hier wahrlich Erstaunliches, und schaffen alleine durch den Gesetzgebungsakt bereits totes Recht. Historisch!

    Ob Sie dieses jetzt als "Pflege des Marktes" bezeichnen oder nicht, das ist mehr oder weniger irrelevant, jedoch handelt es sich bei der Bezugnahme auf Marktwirtschaft um einen Anachronismus, ist Ihre Intention doch ein Eingreifen in eben diesen Markt. Siehe hierzu meine anfängliche, kurze Bemerkung zu "private Pflege".

    Jede Person hat das Recht auf Pflege sagen Sie. Und da gebe ich Ihnen Recht, ein jeder Pflegebedürftiger hat sich diese Pflege verdient und hat ein Recht darauf. Selbstverständlich. Darum ging es mir aber nicht, Sie sehen, ich stimme Ihnen zu, Sie reiten hier gegen Windmühlen an. Es geht vielmehr darum, dass Ihr Antrag auch Nichtpflegebedürftigen ein Recht auf Pflege einräumt. Das ist gelinde gesagt absurd. Und trägt nur negativ zum ohnehin bestehenden Mangel auf dem Bereich der Pflege(kräfte) bei. Angesichts dessen mutet der Titel des Antrags und muten Ihre Auslassungen geradezu zynisch an. Aber ich weiß, Zynismus ist es in realitas nicht, es handelt sich augenscheinlich um bloße Inkompetenz und Borniertheit.

    Und ja, ein pflegebedürftiger Flüchtling sollte auch Zugang zur Pflege haben. Ich hatte auch in meiner vorigen Wortmeldung nichts Gegenteiliges anklingen lassen. Meine Anmerkung - die ich an dieser Stelle dezidiert wiederhole - war lediglich, es sei doch äußerst menschenverachtend und es schieße auf gut Deutsch den Vogel ab, dass Ihr Antrag Flüchtlinge aus der Kategorie der Menschen exkludiert, wie klar aus Art. 3 Abs. 1 hervorgeht. Das ist schlicht und einfach bestürzend.

    Angesichts Ihres Kommentars, Gerechtigkeit sei, dass alle gleich und gerecht behandelt werden, will ich Sie an dieser Stelle einmal fragen, ob Sie mit dem sogenannten Zirkelschluss vertraut sind. Und wie bereits zuvor, ich will hier nicht groß (Rechts)philosophie betreiben, das würde den Rahmen dieser Debatte und vermutlich auch Ihre graue Masse sprengen, und bekräftige daher bloß meine Worte von vorher: Wenn in Ihrem Antrag "Gerechtigkeit" steht, dann könnte da auch genauso gut lorem ipsum stehen, es ist schlicht und ergreifend - und da wiederhole ich mich auch innerhalb dieser meiner Wortmeldung - eine Worthülse. Bringt nix. Hilft nix. Nützt nix.

    Und ja, ich kenne Oberlandesgerichte. Unter anderem war ich vor meinem Einstieg in die Politik als Strafverteidiger des Öfteren dort zugange. Aber die Crux an Ihrem Antrag ist ja, dass diese Oberlandesgerichte nichts davon sehen werden. "Klagen" kann man, laut Art. 4 Abs. 2. Klagen schön und gut, aber wen, wie, und wo? Das ist hier die Frage. Da steht nichts drin. Dass Sie im Antrag derartig schlampen, schlimm genug. Aber diese Schlamperei nun auch noch zu verkennen, das zeugt offenbar von einem Bewusstsein auf höherer Astralebene Ihrerseits. Auf Erden scheinen Sie jedenfalls nicht mehr zu wandeln.

    Im Übrigen frage ich mich noch immer, was "höchst strafbar" bedeuten soll. Und warum nicht tiefst? Wäre doch auch eine nette Formulierung.


    Abschließend möchte ich noch einmal festhalten, dass dieser Antrag wahrlich historisch ist. Noch nie - wage ich zu behaupten - wurde vom bayerischen Gesetzgeber derartig viel Wortgewalt und Umfang in derartig wenig Aussage und in derartig viel Absurdität investiert. Dieser Antrag ist daher vollumfänglich abzulehnen. Kommen Sie bitte wieder, wenn Sie etwas Sinnvolles zusammengeschrieben haben. Es gibt in Ihrem Ressort sicherlich viele im Bereich der Legistik kompetente Leute, setzen Sie sich mit denen, Ihren Untergebenen, mal in Verbindung. Bitte.


    Vielen Dank. Ich brauch' jetzt dringend einen Schnaps.

    I believe in Andi Babler!
    (Gut, ich habe auch an Kern geglaubt - und wurde genau so enttäuscht.)

    Auch ein Österreicher? Na dann sind es jetzt immerhin schon zwei^^

    Aber Kern und Babler sind sich in Sachen Politik ja jetzt nicht unbedingt am Nähesten, ersterer war (meine Meinung) doch deutlich vernünftiger und kein kompletter Sozialist.^^

    Grundsätzlich gilt gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes in Deutschland die Meinungsfreiheit. Jedoch könnte man hier potenziell vom Strafbestand der Volksverhetzung gemäß §130 StGB sprechen. Ich bin leider kein Jurist im echten Leben und kann keine hundertprozentige Einschätzung liefern.

    Normiert § 130 StGB nicht ausdrücklich eine Störung des öffentlichen Friedens? Das wäre ja hier meiner Ansicht nach durchaus unklar, ich würde jetzt die Störung des öffentlichen Friedens dahingehend auslegen, dass damit eine (zwar nicht akute) Gefährdung von Rechtsgut gemeint ist.
    (Als Österreicher habe ich natürlich keine Berührungspunkte mit deutscher Judikatur hierzu und/oder Lehrmeinungen. Also gerne her mit den Korrekturen.)

    Ich denke übrigens, diese Ausdünstungen (anders vermag man sie ja kaum zu bezeichnen) zeigen deutlich, wessen Geistes Kind dieser Zaungast hier ist, und dass es ihm lediglich darum geht, hier Chaos und Unruhe zu stiften. Damit könnte man dieses Thema eigentlich auch zu den Akten legen.

    Kannst ja mal den Schreibstyl und das Schema X mit dem Wildungens vergleichen. ^^

    Den Schreibstil (ich vermute mal, hier bezieht man sich auf Rechtschreibfehler) haben mehre Leute. Nennt sich zum Beispiel Legasthenie. Rechnet man die Fehler raus und liest alles in der korrigierten Version wirkt Wildungens Schreibstil auch wie ein äußerst gewöhnlicher. Mit Schema X ist wohl die Argumentation und die Meinungshaltung gemeint. Hier jemandem vorzuwerfen, seine im Rahmen einer Simulation verfassten Beiträge seien dahingehend einschlägig ist in meinen Augen unzulänglich, erkennt man beispielsweise alleine bei Wildungen neuem Account (Sybille) eine gewisse andere Haltung als beim Account Wildungen. Das ist der Sinn hinter der Simulation. Auch ich habe in der Vergangenheit mit anderen Accounts SimOn bewusst ein klein wenig anders geschrieben. Kater war immer ein Dampfhammer, Petruk war ein äußerst gemäßigter Konservativer, Lefèvre hatte immer französische Interjektionen drin und Karajan spricht in seinen Reden ein klein wenig versnobt. Auch ihre Haltungen zu Themen unterscheiden sich.

    Ja klar, ein Demokrat postet Hakenkreuze.

    Abgesehen davon, dass wir noch immer nicht wissen, wer wo und wann das getan hat. Es steht nur eine Behauptung im Raum, und selbst derjenige der sie getätigt hat gibt zu, nicht zweifelsfrei zu wissen, bzw. vielmehr lediglich mutmaßen zu können, es habe sich hierbei um die hinter "Christian von Wildungen" stehende Person gehandelt.