Ein Kommunist ist auch scheiße weil nur Menschen umgebracht werden und unterdrückt werden
Ich werde mit dir jetzt keine Diskussion darüber führen, ob Kommunismus und Rassismus auf einer Stufe stehen. Spoiler: Wer sowas sagt ist ein kompletter Trottel.
Ja da haben sie recht, aber umgedreht wer beides nicht schlimm findet ist ein Idiot und Geschichts trottel
Dr. Richard Müller Mußt du als Avatar ausgerechnet den Rassisten und Segregationsbefürworter Strom Thurmond nehmen? Wir sollten uns alle im Forum doch einig sein, daß sowas nicht zu unterstützen ist.
*SO* In diesem Forum wird seit langer Zeit akzeptiert, dass Spieler auch kontroverse Persönlichkeiten als Avatar nutzen. Bedenkt man, dass hier sogar Massenmörder ausgewählt werden, ist die Wahl Strom Thurmonds fast schon harmlos.
Alter, liest du deinen Schwachsinn bevor du den losschickst?
Ein Rassist ist immer ein Arschloch. Du laberst was davon, dass es egal ist, solange was diese Person gemacht hat. Die Tatsache, dass es ein Rassist ist gibt es keinerlei Möglichkeit ein guter Mensch zu sein.
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Ja und Alter ich verstehe Herr. Wildungen Herr Ernesto B. Dutschke benutzt als Avatar einen Mörder ist das okay, für sie ja weil sie das verschweigen
Dr. Richard Müller Mußt du als Avatar ausgerechnet den Rassisten und Segregationsbefürworter Strom Thurmond nehmen? Wir sollten uns alle im Forum doch einig sein, daß sowas nicht zu unterstützen ist.
*SO* In diesem Forum wird seit langer Zeit akzeptiert, dass Spieler auch kontroverse Persönlichkeiten als Avatar nutzen. Bedenkt man, dass hier sogar Massenmörder ausgewählt werden, ist die Wahl Strom Thurmonds fast schon harmlos.
Dr. Richard Müller Mußt du als Avatar ausgerechnet den Rassisten und Segregationsbefürworter Strom Thurmond nehmen? Wir sollten uns alle im Forum doch einig sein, daß sowas nicht zu unterstützen ist.
*SO* In diesem Forum wird seit langer Zeit akzeptiert, dass Spieler auch kontroverse Persönlichkeiten als Avatar nutzen. Bedenkt man, dass hier sogar Massenmörder ausgewählt werden, ist die Wahl Strom Thurmonds fast schon harmlos.
Beschluss einer Geschäftsordnung für den zwanzigsten Thüringer Landtag
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Seehr geehrte Präsidentin und Kollegen,
Ich brauche nicht viel zu diesem Antrag zu erzählen, wir brauchen eine Gute Geschäftsordnung und dieser Antrag von der Abgeordneten Lara Lea Friedrich erfüllt dies.
Dr. Richard Müller Mußt du als Avatar ausgerechnet den Rassisten und Segregationsbefürworter Strom Thurmond nehmen? Wir sollten uns alle im Forum doch einig sein, daß sowas nicht zu unterstützen ist.
*SO* In diesem Forum wird seit langer Zeit akzeptiert, dass Spieler auch kontroverse Persönlichkeiten als Avatar nutzen. Bedenkt man, dass hier sogar Massenmörder ausgewählt werden, ist die Wahl Strom Thurmonds fast schon harmlos.
So, machen wir uns also mal wieder die Mühe. Ich habe auch echt Zeit zuviel...
Zu Schorl3:
Warum sollte die Moderatorin es kommentieren, wenn von einem Sänger die Ablehnung gegenüber der AfD zum Ausdruck gebracht wird?
Zum Gerichtsurteil:
Der YouTuber behauptet, anzuerkennen, dass es abseits vom deutschen Pass auch noch etwas gebe, was einen deutsch mache und auch das für erhaltenswert, für existenzberechtigt zu halten, sei nach dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Das allein ist schon faktisch falsch. So erläuterten die Richter, die JA vertrete "einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff", der den Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und den Ausschluss "ethnisch Fremder" ebenfalls zentral beinhalte.
Des Weiteren wird kritisiert, dass in einem Artikel von ZDF heute keine umfangreiche Begründung der Erwägungen des Kölner Verwaltungsgerichts geliefert wird. Der Vorwurf ist an sich schon lächerlich.
Anschließend wird noch thematisiert, dass das Gericht bei der JA eine Feindlichkeit gegen Asylbewerber:innen und Migrant:innen feststellt. Als Beleg dafür, dass Feindlichkeit gegen Asylbewerber:innen und Migrant:innen gerechtfertigt sein soll, wird eine relativ bekannte Statistik mit Informationen des BKA gezeigt, leider ist es dennoch eine vollkommende Falschinformation. So ist in der gezeigten Statistik die Rede von Flüchtlingen, während das BKA von Zuwanderern spricht. Diese werden nach dem BKA wie folgt definiert: "Als tatverdächtige Zuwanderer/Zuwanderinnen (tvZ) sind analog zu den Festlegungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in diesem Bundeslagebild zugewanderte Personen zu verstehen, die mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ registriert wurden." Mit Migrant:innen hat das also überhaupt nichts zu tun (schließlich wird nur eine kleine Teilmenge von Migrant:innen betrachtet), während es auch nur sehr beschränkt etwas über Asylbewerber:innen aussagt, weil eben auch unerlaubte Aufenthalte als Zuwanderer aufgefasst werden. Sprich, darunter fallen auch alle Morde der kolumbianischen Drogenmafia oder von russischen Agenten in Deutschland, eine eindeutig unzureichende Grundlage, um allgemein gegen Migrant:innen zu hetzen.
Als nächstes beschreibt der YouTuber, dass das Gericht ebenfalls eine Haltung gegen das Demokratieprinzip feststelle, was sich durch das Vergleichen der Bundesrepublik mit dem Dritten Reich oder der DDR zeige. Der YouTuber überträgt dies analog auf die Vergleiche von Demonstrierenden von der AfD mit der NSDAP und behauptet, dass das Verwaltungsgericht Köln bei diesen niemals einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip feststellen würde. Erst einmal ist dabei festzustellen, dass die Behauptung, das Gericht würde das nie tun, nicht belegbar ist, da es noch kein entsprechendes Verfahren gab. Des Weiteren hinkt die Analogie: Der springende Punkt ist, dass die demokratischen Institutionen der Bundesrepublik durch einen Vergleich mit Diktaturen deligitimiert und als undemokratisch beschrieben werden. Dagegen macht der Vergleich AfD/NSDAP höchstens die demokratischen Strukturen innerhalb der AfD verächtlich, welche ja wohl kaum als integraler Bestandteil des Demokratieprinzips gemäß Artikel 20 Grundgesetz betrachtet werden können.
Zum ganzen Asylkomplex (bitte korrigiert mich, auf diesem Gebiet bin ich überhaupt nicht bewandert):
Während in Syrien noch Krieg herrscht, haben wir es in Afghanistan und in der Türkei mit autoritären Diktaturen zu tun. Es ist also grundsätzlich davon auszugehen, dass es aus diesen Staaten Menschen gibt, die Konventionsflüchtlinge oder subsidiäre Schutzberechtigte sind. Die Drittstaatenregelung auf Grundlage von §26a AsylG bezieht sich darüber hinaus nur auf das Asyl gemäß Art 16a GG und damit nur auf einen extrem geringen Bruchteil der gestellten Asylanträge. Die Drittstaatenregelung auf Grundlage des Dublin-III-Abkommens gilt des Weiteren nur eingeschränkt, so z.B. wenn schon enge Familienangehörige in einem bestimmten Land wohnen oder wenn ein Land selbst nach Art. 17 der Dublin-III-Verordnung das Verfahren übernimmt, wie es Deutschland z.B. bei syrischen Flüchtenden macht. Damit ist die These des YouTubers klar als realitätsfern einzustufen.
Da wird auf einen Artikel von focus verwiesen. Ich persönlich konnte keine anderen Artikel finden, welche sich nicht auf focus berufen. Focus selbst sagt, die Informationen stammten von "The European". Dort finde ich leider nichts dazu, stattdessen lese ich dort nur Beiträge über die "treusten Vasallen der US-Politik" (bekanntlich die Grünen), über die Gage der Teilnehmer vom Dschungelcamp oder darüber, dass Politiker der SPD eine "DDR light" unterstützen.
Als nächstes werden zwei Grafiken gezeigt. Die erste stammt vom dänischen Finanzministerium und hat es über The Economist in das Video geschafft. Nachdem ich mich durch einige Seiten dänisch gequält habe, kann ich bestätigen, dass die Grafik tatsächlich vom dänischen Finanzministerium stammt. Sie zeigt allerdings nur den Status quo und ist damit ungeeignet, um langfristige Aussagen über das Thema zu machen; gerade, wenn man bedenkt, dass Migration eher als Investition anzusehen ist. Die zweite Grafik stammt von "Krautzone". Erst einmal ist dabei festzustellen, dass die Zahlen darauf als gewürfelt betrachtet werden können: So beruft man sich bei einem Teil der Zahlen auf eine Studie, die sich sehr konkret auf niederländische Verhältnisse bezieht, während man sich bei anderen Zahlen auf Informationen des Bundesfinanzministeriums stützt, welche sich sehr konkret auf deutsche Verhältnisse beziehen, um dann aus all diesen Zahlen Berechnungen durchzuführen. Die getroffenen Aussagen des YouTubers entbehren also einer faktischen Grundlage, der kleine wahre Kern ist auf Deutschland nicht anwendbar. Wie die Situation in Deutschland aussieht, kann man z.B. hier nachvollziehen.
Zu der Realsatire:
Leider wurde kein konkretes Bild des Schneemanns der AfD gezeigt, sodass es schwierig ist, die Einschätzung der Polizist:innen nachzuvollziehen. Da aber kein weiteres Verfahren aufgenommen wurde, ist es doch eigentlich naheliegend, dass das einzelne Polizist:innen waren und das nicht auf alle Polizist:innen übertragen werden kann.
So, machen wir uns also mal wieder die Mühe. Ich habe auch echt Zeit zuviel...
Zu Schorl3:
Warum sollte die Moderatorin es kommentieren, wenn von einem Sänger die Ablehnung gegenüber der AfD zum Ausdruck gebracht wird?
Zum Gerichtsurteil:
Der YouTuber behauptet, anzuerkennen, dass es abseits vom deutschen Pass auch noch etwas gebe, was einen deutsch mache und auch das für erhaltenswert, für existenzberechtigt zu halten, sei nach dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Das allein ist schon faktisch falsch. So erläuterten die Richter, die JA vertrete "einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff", der den Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und den Ausschluss "ethnisch Fremder" ebenfalls zentral beinhalte.
Des Weiteren wird kritisiert, dass in einem Artikel von ZDF heute keine umfangreiche Begründung der Erwägungen des Kölner Verwaltungsgerichts geliefert wird. Der Vorwurf ist an sich schon lächerlich.
Anschließend wird noch thematisiert, dass das Gericht bei der JA eine Feindlichkeit gegen Asylbewerber:innen und Migrant:innen feststellt. Als Beleg dafür, dass Feindlichkeit gegen Asylbewerber:innen und Migrant:innen gerechtfertigt sein soll, wird eine relativ bekannte Statistik mit Informationen des BKA gezeigt, leider ist es dennoch eine vollkommende Falschinformation. So ist in der gezeigten Statistik die Rede von Flüchtlingen, während das BKA von Zuwanderern spricht. Diese werden nach dem BKA wie folgt definiert: "Als tatverdächtige Zuwanderer/Zuwanderinnen (tvZ) sind analog zu den Festlegungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in diesem Bundeslagebild zugewanderte Personen zu verstehen, die mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ registriert wurden." Mit Migrant:innen hat das also überhaupt nichts zu tun (schließlich wird nur eine kleine Teilmenge von Migrant:innen betrachtet), während es auch nur sehr beschränkt etwas über Asylbewerber:innen aussagt, weil eben auch unerlaubte Aufenthalte als Zuwanderer aufgefasst werden. Sprich, darunter fallen auch alle Morde der kolumbianischen Drogenmafia oder von russischen Agenten in Deutschland, eine eindeutig unzureichende Grundlage, um allgemein gegen Migrant:innen zu hetzen.
Als nächstes beschreibt der YouTuber, dass das Gericht ebenfalls eine Haltung gegen das Demokratieprinzip feststelle, was sich durch das Vergleichen der Bundesrepublik mit dem Dritten Reich oder der DDR zeige. Der YouTuber überträgt dies analog auf die Vergleiche von Demonstrierenden von der AfD mit der NSDAP und behauptet, dass das Verwaltungsgericht Köln bei diesen niemals einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip feststellen würde. Erst einmal ist dabei festzustellen, dass die Behauptung, das Gericht würde das nie tun, nicht belegbar ist, da es noch kein entsprechendes Verfahren gab. Des Weiteren hinkt die Analogie: Der springende Punkt ist, dass die demokratischen Institutionen der Bundesrepublik durch einen Vergleich mit Diktaturen deligitimiert und als undemokratisch beschrieben werden. Dagegen macht der Vergleich AfD/NSDAP höchstens die demokratischen Strukturen innerhalb der AfD verächtlich, welche ja wohl kaum als integraler Bestandteil des Demokratieprinzips gemäß Artikel 20 Grundgesetz betrachtet werden können.
Zum ganzen Asylkomplex (bitte korrigiert mich, auf diesem Gebiet bin ich überhaupt nicht bewandert):
Während in Syrien noch Krieg herrscht, haben wir es in Afghanistan und in der Türkei mit autoritären Diktaturen zu tun. Es ist also grundsätzlich davon auszugehen, dass es aus diesen Staaten Menschen gibt, die Konventionsflüchtlinge oder subsidiäre Schutzberechtigte sind. Die Drittstaatenregelung auf Grundlage von §26a AsylG bezieht sich darüber hinaus nur auf das Asyl gemäß Art 16a GG und damit nur auf einen extrem geringen Bruchteil der gestellten Asylanträge. Die Drittstaatenregelung auf Grundlage des Dublin-III-Abkommens gilt des Weiteren nur eingeschränkt, so z.B. wenn schon enge Familienangehörige in einem bestimmten Land wohnen oder wenn ein Land selbst nach Art. 17 der Dublin-III-Verordnung das Verfahren übernimmt, wie es Deutschland z.B. bei syrischen Flüchtenden macht. Damit ist die These des YouTubers klar als realitätsfern einzustufen.
Da wird auf einen Artikel von focus verwiesen. Ich persönlich konnte keine anderen Artikel finden, welche sich nicht auf focus berufen. Focus selbst sagt, die Informationen stammten von "The European". Dort finde ich leider nichts dazu, stattdessen lese ich dort nur Beiträge über die "treusten Vasallen der US-Politik" (bekanntlich die Grünen), über die Gage der Teilnehmer vom Dschungelcamp oder darüber, dass Politiker der SPD eine "DDR light" unterstützen.
Als nächstes werden zwei Grafiken gezeigt. Die erste stammt vom dänischen Finanzministerium und hat es über The Economist in das Video geschafft. Nachdem ich mich durch einige Seiten dänisch gequält habe, kann ich bestätigen, dass die Grafik tatsächlich vom dänischen Finanzministerium stammt. Sie zeigt allerdings nur den Status quo und ist damit ungeeignet, um langfristige Aussagen über das Thema zu machen; gerade, wenn man bedenkt, dass Migration eher als Investition anzusehen ist. Die zweite Grafik stammt von "Krautzone". Erst einmal ist dabei festzustellen, dass die Zahlen darauf als gewürfelt betrachtet werden können: So beruft man sich bei einem Teil der Zahlen auf eine Studie, die sich sehr konkret auf niederländische Verhältnisse bezieht, während man sich bei anderen Zahlen auf Informationen des Bundesfinanzministeriums stützt, welche sich sehr konkret auf deutsche Verhältnisse beziehen, um dann aus all diesen Zahlen Berechnungen durchzuführen. Die getroffenen Aussagen des YouTubers entbehren also einer faktischen Grundlage, der kleine wahre Kern ist auf Deutschland nicht anwendbar. Wie die Situation in Deutschland aussieht, kann man z.B. hier nachvollziehen.
Zu der Realsatire:
Leider wurde kein konkretes Bild des Schneemanns der AfD gezeigt, sodass es schwierig ist, die Einschätzung der Polizist:innen nachzuvollziehen. Da aber kein weiteres Verfahren aufgenommen wurde, ist es doch eigentlich naheliegend, dass das einzelne Polizist:innen waren und das nicht auf alle Polizist:innen übertragen werden kann.
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Mir komnt das Kotzen von so viel Gendern, kann sie nicht ernst nehmen
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