Beiträge von Dr. Carmen Schmidt

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    Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb


    Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht oder eine Betreuung ab



    Am Freitag gab das Bildungsministerium folgende Pressemitteilung heraus:


    In der Woche ab dem 8. Januar 2024 kann es in Nordrhein-Westfalen zu großen Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will möglicherweise in NRW auch Straßen blockieren. Das Bildungsministerium hat für den Schul- und Unterrichtsbetrieb vorsorglich folgende Regelungen getroffen:


    Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.

    Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.

    Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.

    Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.



    Ministerium für Verkehr, Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Integration

    Völklinger Straße 49

    40221 Düsseldorf


    Email: katharina.haßelmann@mkb.nrw-regierung.de

    Telefon: 0211 87920

    Internet: www.schulministerium.nrw


    V. i. S. d. P.: Katharina Haßelmann , Pressesprecherin



    Na klar!

    Zitat

    B.Hacke

    Wenn die Züge nicht fahr'n, ist man bei der deutschen Bahn.

    Alle Räder stehen still, so es die vier Großen wollen, die eingeschworenen Feinde der deutschen Bahn.

    General Frühling, General Sommer, General Herbst und General Winter, sie tauchen stets ungekündig und ohne Voranmeldung auf und verursachen Chaos.;)

    Meine Damen, meine Herrn, danke

    Dass Sie mit uns reisen

    Zu abgefahrenen Preisen

    Auf abgefahrenen Gleisen

    Für Ihre Leidensfähigkeit, danken wir spontan

    Sänk ju for träweling wis Deutsche Bahn

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

    sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete.


    Das Präsidium wünscht Ihnen allen frohe und besinnliche Weihnachten im Kreise ihrer Familien sowie einen guten Rutsch ins für uns alle wichtige Jahr 2024. Sie Abgeordnete haben viel für die Bevölkerung unseres Landes getan. Sorgen wir dafür das dies 2024 auch so sein wird! Ein großer Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die sich das ganze Jahr unermüdlich dafür eingesetzt haben dass die Arbeit dieses Hohen Hauses stets funktioniert hat. Ohne so tolle Mitarbeiter wie Sie wäre unsere Arbeit nicht möglich. Auch Ihnen wünschen wir besinnliche Festtage und einen guten Jahreswechsel!


    Mit fröhlichen Weihnachtsgrüßen


    gez. Dr. Schmidt

    Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen


    gez. B. Hacke

    Vizepräsident des Landtags Nordrhein-Westfalen


    gez. Dr. Ulbricht

    Direktorin des Landtags Nordrhein-Westfalen

    Trifft etwas verspätet im Plenarsaal ein und nimmt Platz auf der Regierungsbank. Anschließend geht sie zum Rednerpult.


    Herr Präsident,

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Bildung ist nicht nur ein Grundrecht, sondern auch der Schlüssel zu einer erfolgreichen und harmonischen Gesellschaft. In diesem Kontext präsentiere ich Ihnen heute den Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Einführung von Alltagshelfern an unseren Schulen.


    Lehrkräfte leisten tagtäglich Außergewöhnliches, jedoch sind die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, komplex und vielschichtig. Das Fehlen von Alltagshelfern könnte zu verschiedenen Problemen führen, die unsere Verantwortung für eine hochwertige Bildung unterstreichen.


    Eine der Hauptherausforderungen besteht zweifellos in der Überlastung des Lehrpersonals. Unsere Lehrerinnen und Lehrer sind bereits mit zahlreichen Aufgaben konfrontiert, und das Fehlen von Alltagshelfern verstärkt diese Belastung. Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen oder Lernschwierigkeiten könnte eingeschränkt werden, was zu ernsthafter Bildungsungleichheit führen könnte.


    Mangelnde soziale Unterstützung ist ein weiterer kritischer Punkt. Ohne Alltagshelfer könnte dies zu sozialen Spannungen und einem negativen Schulklima führen. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Schulen zu Orten werden, an denen Kinder sich nicht sicher und unterstützt fühlen.


    Sprachliche Barrieren könnten sich negativ auf die Integration und den schulischen Erfolg von Schülerinnen und Schülern auswirken, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Alltagshelfer könnten hier eine entscheidende Rolle spielen, um sicherzustellen, dass sprachliche Unterschiede nicht zu Hindernissen für die Bildungschancen werden.


    Das Fehlen von sportlicher und kultureller Förderung sowie technologischer Rückständigkeit könnten die körperliche und kreative Entwicklung der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigen. Alltagshelfer sind hier nicht nur Unterstützung, sondern eine Bereicherung, um sicherzustellen, dass unsere Kinder vielfältige Erfahrungen machen können.


    Organisatorische Herausforderungen bei der Planung von Veranstaltungen und Aktivitäten könnten ohne Alltagshelfer entstehen. Diese Helfer sind essentiell, um die reibungslose Durchführung von schulischen Events zu gewährleisten und den Schülern ein abwechslungsreiches und inspirierendes Umfeld zu bieten.


    Insgesamt könnte das Fehlen von Alltagshelfern die Qualität der Bildung und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigen. Ihre vielfältigen Aufgaben sind entscheidend für ein ganzheitliches Bildungsumfeld in Grundschulen. Daher ist die Einführung von Alltagshelfern nicht nur eine Investition in die Gegenwart, sondern vor allem in die Zukunft unserer Kinder.


    Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit und im Voraus wünsche ich ihnen allem schon einmal frohe Weihnachten!

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    Düsseldorf, den 21. Dezember 2023



    Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen • Staatskanzlei • Horionplatz 1 • 40213 Düsseldorf


    An die

    Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen

    Frau MdL Dr. Carmen Schmidt

    Platz des Landtags 1

    40221 Düsseldorf


    An den

    Vizepräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen

    Herrn MdL Bernd Hacke

    Platz des Landtags 1

    40221 Düsseldorf



    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    sehr geehrter Herr Vizepräsident.


    die Landesregierung hat beschlossen, dem Landtag Nordrhein-Westfalen den

    als Anlage beigefügten


    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Alltagshelfern an Grundschulen in NRW


    mit dem Ziel zuzuleiten, die Beschlussfassung des Landtages einzuholen.


    Federführend ist das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.


    Ich bitte sie darum, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.



    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Samira Yasemin Ashfahdi

    Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen


    Anlage 1

    320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Neunzehnte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen



    Drucksache XIV/XX


    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Alltagshelfern an Grundschulen in NRW


    A. Problem

    Das Fehlen von Alltagshelfern in Grundschulen führt zu verschiedenen Problemen führen. Eine der Hauptherausforderungen ist die Überlastung des Lehrpersonals, da diese bereits mit zahlreichen Aufgaben konfrontiert sind. Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen oder Lernschwierigkeiten wird eingeschränkt, was zu Bildungsungleichheit führt. Mangelnde soziale Unterstützung führt zu sozialen Spannungen und einem negativen Schulklima. Sprachliche Barrieren wirken sich negativ auf die Integration und den schulischen Erfolg von Schülerinnen und Schülern aus, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Das Fehlen von sportlicher und kultureller Förderung sowie technologische Rückständigkeit beeinträchtigt die körperliche und kreative Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Zudem entstehen organisatorische Herausforderungen bei der Planung von Veranstaltungen und Aktivitäten.


    B. Lösung

    Alltagshelfer werden eingeführt.


    C. Alternativen

    Aktuelle Situation bleibt bestehen.


    D. Kosten

    Das Land stellt eine Summe von 2 Millionen bereit.


    E. Zuständigkeit

    Zuständig ist das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Aufsicht erfolgt in Zusammenarbeit mit den staatlichen Schulämtern des Landes Nordrhein-Westfalen.





    Gesetz zur Einführung von Alltagshelfern an Grundschulen in NRW

    vom 01.01.2024



    Artikel 1

    Zielsetzung und Anforderungsbereich


    (1) Ziel dieses Gesetzes ist es, die Einführung von "Alltagshelfern" in Grundschulen in Nordrhein-Westfalen gesetzlich zu verankern.

    (2) Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle öffentliche Grundschulen im Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen.



    Artikel 2

    Definitionen


    (1) Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Begriff "Alltagshelfer" qualifizierte Fachkräfte, pädagogische Assistenten, eingewiesene Hilfskräfte und ehrenamtliche Helfer, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes in Grundschulen tätig sind.


    Artikel 3

    Einführung von Alltagshelfern


    (1) Die Schulträger und Schulleitungen sind verpflichtet, das Konzept der "Alltagshelfer" in ihren Schulen zu implementieren, um die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

    (2) Die Einführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem schulinternen Bedarf und unter Berücksichtigung der jeweiligen schulpädagogischen Konzeption.

    (3) Die Stellenplanung für "Alltagshelfer" obliegt der Schulleitung. Die abschließende Stellenplanung ist der zuständigen Behörde im Vorfeld darzulegen.



    Artikel 4
    Voraussetzungen und Bedingungen für Alltagshelfer


    (1) Für die Anstellung als "Alltagshelfer" müssen die Bewerber elementare Voraussetzungen für den Umgang mit Kindern erfüllen sowie eine pädagogische Ausbildung absolviert haben.

    (1.1) Zu den Pädagogischen Ausbildungen/Berufsbildern zählen: Staatlich anerkannte Erzieher, Sozialassistenten, Sozialbetreuer/Sozialhelfer, Sozialpädagogische Assistenten.

    (1.2.) In Ausnahmefällen kann ein Bewerber auch ohne die in 1.1 genannten Ausbildungen als Alltagshelfer eingestellt werden, wenn er mehrjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern vorweisen kann. Ausnahmen werden durch das zuständige staatliche Schulamt beim Ministerium beantragt.

    (2) Bewerber haben dem zuständigen Schulamt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Dieses muss alle 5 Jahre neu beantragt und eingereicht werden.

    (3) "Alltagshelfer" müssen den Nachweis erbringen, dass sie der Deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des GeR mächtig sind.

    (4) Eine Verbeamtung ist ausgeschlossen.

    (5) Das Neutralitätsgebot ist obligatorisch.


    Artikel 5
    Auswahl der Alltagshelfer


    (1) Die Auswahl und Platzierung der "Alltagshelfer" obliegt der Schulleitung und erfolgt unter Berücksichtigung der pädagogischen Anforderungen der Schule.

    (2) Der Schulträger hat für eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung der "Alltagshelfer" Sorge zu tragen.


    Artikel 6
    Aufgaben und Befugnisse der "Alltagshelfer"


    (1) "Alltagshelfer" sind berechtigt, unter Anleitung von Lehrkräften folgende Tätigkeiten auszuführen:

    (1.1) Die individuelle Förderung und Unterstützung von Schülern während des Unterrichts.

    (1.2) Die individuelle und kollektive Betreuung und Beaufsichtigung von Schülern in der unterrichtsfreien Zeit (Pausen).

    (1.3) Die kurzzeitige Vertretung der Lehrkraft in deren Abwesenheit.

    (1.4.) Die kollektive Betreuung und Beaufsichtigung von Schülern im Rahmen von Wandertagen oder Klassenfahrten.

    (1.5) Alle anderen Aufgaben, die keine Lehrtätigkeit darstellen oder einer pädagogische Fachausbildung bedürfen. Näheres bestimmt der jeweilige Schulträger.


    Artikel 7
    Finanzierung und Ressourcen

    (1) Das Land Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel und Ressourcen zur Verfügung, um die Einführung von "Alltagshelfern" in Grundschulen zu unterstützen.

    (2) Die Mittel können für Schulungen, Gehälter, Fortbildungsmaßnahmen und andere erforderliche Ressourcen verwendet werden




    Dieses Gesetz tritt am 01.01.2024 in Kraft