Beiträge von Dr. Oxana Koslowska

    Es ist erschreckend, was aus dieser einst guten Sim geworden ist!

    Seit hier die Linkslastigen das sagebn haben, sind Zensur ; Gendern und das Hervorheben unbedeutender Minderheiten an der Tagesordnung.

    Sie haben recht, das Ihre Rechts(-radikale bis -extreme) Minderheit hier sooft auf der Tagesordnung steht ist wirklich erschreckend ^^

    Nein nicht wir, anständige Rechte sind die Ursache , sondern Leute wie Sie, gottverdammte Linke!

    Linke sind für Gleichheit, Solidarität, Demokratie, sozialen Zusammenhalt und Frieden. Rechte wie Sie hetzen gegen alles was Ihnen nicht passt, unterstützen offen faschistische Machthaber in der Welt und freuen sich das die Welt untergeht.

    Also das ist jetzt mal kompletter Quark. Auch Rechte (nicht: Rechtsextreme - bitte keine Gleichsetzung) sind Demokraten und durchaus am Wohl der Menschen interessiert. Wo nimmst Du denn das her?

    lacht herzlich


    Sie haben ja tatsächlich nicht mal verstanden, dass ich Ihnen gerade erklärt habe, warum der Antrag neu eingebracht werden muss. Stattdessen wird Ihre Argumentation immer undurchsichtiger, wirrer und abwegiger und Ihre Erklärungen immer spekulativer. Aber sei es drum, Sie scheinen ja sehr überzeugt von sich zu sein.

    Naja, Sie sind ja mittlerweile zu einem ganz anderen Schluss als vorher gekommen. Aber gut, dass wir uns wenigstens im Ergebnis einig sind.

    Herr Dr. Linner,


    ich brauche Ihnen als Jurist doch wohl nicht zu erklären, dass die Verfassung so auszulegen ist, dass die intendierte Regelungskonzeption - auch unter gewandelten Bedingungen - bestmöglich zur Geltung kommen kann. Was dem Artikel 45 (im ursprünglichen Entwurf Artikel 32) zu Grunde liegt, sind vor allem Erwägungen zur politischen Stabilität. Stellt man die Protokolle des vorbereitenden Verfassungsausschusses in Bayern von 1946 hinreichend in Rechnung, so kommt man schnell zum Schluss, dass ebensolche Erwägungen zur Stabilität getätigt wurden und dabei der Ministerpräsident in den Mittelpunkt solcher Einschätzungen gestellt wurde. Dabei wurde in den Beratungen unter anderem ausgeführt, der Ministerpräsident solle einen Minister entlassen können, wenn dieser das Missfallen des Landtages auf sich lenke, um ein Erodieren der Mehrheit zu verhindern und es dem Ministerpräsidenten zu ermöglichen, kontinuierlich zu arbeiten, so etwa Staatssekretär Dr. Ehard. Stellt man alleine diesen Aspekt in Rechnung, so kommt man schnell zum Schluss, dass der Ministerpräsident fortwährend die politischen Verhältnisse einschätzen sollte, um auf eine Mehrheit bauen zu können. Nur, wenn der Ministerpräsident gezwungen wird, einen etwaigen Antrag auf Abberufung erneut zu stellen, kann sichergestellt werden, dass dieser aktiv Überlegungen hinsichtlich der politischen Verhältnisse anstellt, um sich so seiner Mehrheit sicher sein zu können. Entsprechend abwegig wäre es, die Gültigkeit des Antrags fortlaufen zu lassen - dies widerspräche schon der intendierten Regelungskonzeption.


    Kann sich das Elend nicht länger anhören und ruft dazwischen:


    Absoluter Nonsens was Sie da sagen! Der Antrag des Ministerpräsidenten ist doch nicht an die Person Böttcher gebunden. Solange der amtierende Ministerpräsident, auch wenn dies nun Herr Kratzer sein mag, den Antrag nicht zurückzieht, ist natürlich darüber zu befinden!

    Freilich ist dem nicht so. Oder debattieren wir in diesem hohen Hause etwa liegengebliebene Anträge von Franz Joseph Strauß? Oder debattiert das Parlament Entwürfe, die in der vorangegangenen Wahlperiode eingebracht wurden? Gewiss nicht. Der Antrag ist erneut zu stellen, was Herr Kratzer ja bereits getan hat, und wird in einer separaten Debatte behandelt werden. Warum es anders sein soll, haben Sie bislang nicht auszuführen vermocht.

    Ihre gespielte Naiivität in allen Ehren, aber nach Ihren kürzlichen Ausfällen, wie dem restlichen Resterampe-Extremismus aus der letzten Ecke von Bourgeois, Fuhrmann und Co ist es aus meiner Sicht schlicht unnötige Verschwendung der mir verbleibenden zu sprechenden Wörter, die mir bis zu meinem Ableben noch bleiben, diese schon wieder hervorzukramen.

    Wie immer kann man also keine Beispiele nennen, sondern wirft nur mit Behauptungen um sich. Die alte Leier, alles was ich nicht mag, das ist antidemokratisch...

    Sie sind diese gerade ebenso gefahren, nur im Gegensatz zu mir mit zusätzlich falschen Unterstellungen. Dadurch legen Sie Ihre Doppelmoral hinreichend dar.

    Bei Ihnen lässt sich dies auch entsprechend begründen. Schließlich haben Sie es ja mit der Einhaltung von Recht, dessen Legitimation sich auf die Entscheidung der Bürger zurückführen lässt, nicht so und haben damit Ihre Missachtung des Demokratieprinzips offen zur Schau gestellt ...

    Herr Präsident, Herr Kratzer,


    ich möchte diese Gelegenheit nunmehr dazu verwenden, Ihnen, Herr Kratzer, zu replizieren, da Sie sich offenkundig in einem Rechtsirrtum zu befinden scheinen. Maßgeblich ist nicht, ob Herr Böttcher die Fortführung der Amtsgeschäfte im Wortlaut abgelehnt hat. Es gilt § 133 BGB, wonach eine Willenserklärung grundsätzlich so auszulegen ist, dass der zu erforschende mutmaßliche Wille zur Geltung gebracht wird. Da Herr Böttcher den Freistaat Bayern verlassen hat und fahnenflüchtig geworden ist, ist es nur schlüssig, dass Herr Böttcher nicht weiter gewillt ist, die Amtsgeschäfte bis zur Wahl seines Nachfolgers fortzuführen. Wir haben hier einen Fall konkludenten Verhaltens vorliegen. Entsprechend ist Herr Böttcher nicht mehr Teil der geschäftsführenden Staatsregierung - und sein Antrag damit unzulässig. Schließlich sieht Art. 45 BV vor, dass nur der Amtsträger die Zustimmung zur Entlassung beantragen kann. Ein Schweigen artikuliert keinen Willen, womit der geschäftsführende Ministerpräsident diesen Antrag nicht stellt. Entsprechend kann auch nicht angenommen werden, dass dieser Antrag noch zulässig ist. Er ist erneut zu stellen, diese Debatte jedoch hinfällig.


    Besten Dank

    Eher das Doppelaccountregister in seiner verbindlichen Form ganz abschaffen. Ich sehe den objektiven Mehrwert mit der neusten Rechtsprechung nicht mehr als gegeben an. Wozu Eintragungspflicht, um "Transparenz" oder "Übersicht" zu schaffen, wenn man sich dann danach nicht richtet? Jetzt, wo das Doppelaccountregister keinen objektiven Zweck mehr hat, gibt es auch keinen Grund mehr, die Eintragung über Sanktionen zu erzwingen. Dann lieber die Eintragungspflicht streichen und die Regeln vereinfachen.

    Ist doch schick :ugly

    Wertes Präsidium,


    hiermit wird die Wiederholung der Wahl zum Landtagspräsidenten und des Ersten Wahlgangs der Wahl des stellvertretenden Präsidenten des Landtages b e a n t r a g t . Wie aus den einschlägigen Unterlagen hervorgeht, wurden entsprechende Wahlgänge namentlich durchgeführt.


    Glaubhaftmachung:

    1. WAHL | XIV/001: Landtagspräsident
    2. WAHL | XIV/002: Vizepräsident des Bayerischen Landtages (1. Wahlgang)

    Wie aus § 19 I Nr. 3 BayLTGeschO hervorgeht, sind jene Wahlgänge grundsätzlich geheim durchzuführen. Da dies jedoch nicht erfolgt ist und das Plenum nicht nach § 19 II BayLTGeschO von geheimer Wahl Abstand genommen hat, ist vom Vorliegen nicht unerheblicher Verfahrensfehler auszugehen, die nur durch eine erneute Durchführung jener Wahlgänge als geheime Wahl bereinigt werden können. Bis dahin wäre der ehrenwerte Kollege Ernst Haft als Alterspräsident zu betrachten.


    Ich bitte um Kenntnisnahme, Einleitung der notwendigen Schritte und


    verbleibe mit kollegialem Gruße


    Koslowska

    Mitglied des Bayerischen Landtages


    Bei mehr Maßnahmen, obwohl das Virus endemisch geworden ist, werden die Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben erst recht zusammenbrechen; Menschen sollten selbst entscheiden können, ob sie sich schützen wollen und, ob sie es für notwendig halten. Dieses Statement hingegen zeugt von einem Hang zu staatlicher Bevormundung, als seien die mündigen Bürger infantile Kinder, und mangelnder Achtung von Bürgerrechten. Ein herber Schlag für die Freiheit.

    Die Pandemie ist erst dann vorbei, wenn sie auch für Ende erklärt wird.

    So funktionieren Krankheiten aber nicht. Selbst Sie als Grüne und damit New-Age-Praktiken Nahestehende sollten das wissen.

    Es geht hier immer noch um die Pandemie, die aufgrund dessen Virus ausgerufen wurde! Wir alle wissen, dieses Virus ist da und wir müssen bald damit Leben bzw. tun es schon! Trotzdem ist die Pandemie noch nicht für Ende erklärt wurden.

    Und wer hat die Deutungshoheit darüber?

    Natürlich können Sie Fragen, das ist Ihnen auch unbenommen, aber manche Fragen lassen bestimmte Rückschlüsse zu. Überdies besteht kein Anlass, irgendwelche Freiheitseinschränkungen zu erlassen; Omicron verläuft idR milder als andere Varianten und das Virus ist endemisch geworden. Zeit, nach vorne zu blicken.

    Da zeigt sich mal wieder der Lockdownwahn der Linken. Selbst Biden sagt, dass die Pandemie vorbei ist. Oder ist er auch so ein böser Querdenker?