Beiträge von Dr. Oxana Koslowska

    Wir haben sehr stark mit Inhalten geworben und unsere sachpolitischen Vorhaben in den Vordergrund unseres Wahlkampfes gestellt. Darum wird es bei uns in den kommenden Wochen gehen: wir wollen aktive und gute inhaltliche Arbeit und freiheitliche, konservative, bürgerliche Politik betreiben und das Land nach unseren Vorstellungen weiterentwickeln. Am Ende geht es um Inhalte, dementsprechend wollen wir hierüber in den kommenden Wochen punkten.

    Dr. Oxana Koslowska


    Wie fühlen Sie sich angesichts des überwältigenden Vertrauens, das die Wähler der Allianz bei dieser Wahl entgegengebracht haben?"

    Vielen Dank für die Frage, Frau Richter. Zunächst muss ich gestehen, dass ich selbst vollkommen überwältigt bin. Mit einem derart guten Abschneiden habe ich nicht gerechnet. Es fühlt sich einerseits surreal an, andererseits fühlen meine Partei und ich uns geehrt, ein solch großes Vertrauen bei den Bürgern zu genießen. Mit diesem Regierungsauftrag, den die Bürger meiner Partei und mir erteilt haben, kommt gleichzeitig aber auch die Verantwortung einher, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen. Dementsprechend werden wir von Tag 1 der neuen Legislaturperiode damit beginnen, zum Wohle der Bürger zu arbeiten und liberal-konservative Politik zu betreiben.

    Hierauf wollte ich noch eingehen. Ordnungswidrig ist nämlich nur die unbefugte Verwendung entsprechender Zeichen. Befugnis kann sich dabei nicht nur aus einer ausdrücklichen Erlaubnis einer Behörde, sondern aus dem Gesichtspunkt der Sozialadäquanz (vgl. BT-Drs. 7/550, S. 355). Sozialadäquat ist die Verwendung auch, wenn eine amtliche Nutzung ausgeschlossen werden kann (vgl. Bohnert, OWiG, § 124, Rn. 5). Da das Forum als Politiksimulation ausgewiesen ist, ist dies der Fall.

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    Allianz-Kanzlerkandidatin Oxana Koslowska war am Donnerstagabend auf einer Kundgebung der Allianz in Köln, welche unter dem Motto Allianz für Deutschland stattfand, zugegen. Dort sprach sie vor einigen tausend Zuhörern, skizzierte einige politische Vorhaben der Allianz, thematisierte die endende Wahlperiode und warb für ihre Partei und sich.


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    "Guten Abend, Köln! Es ist schön, hier an dieser Stelle vor Ihnen in dieser schönen Stadt zu reden! Nicht mehr Lange und Sie, die Bürger dieses Landes, haben die Gelegenheit, zu entscheiden, wie es mit diesem Land politisch gesehen weitergehen soll. In unserer Demokratie haben Sie, die Bürger, die Macht, zu entscheiden, wie es mit diesem Land weitergehen soll, wer regieren soll - und damit indirekt, wie regiert werden soll. Eine wichtige Entscheidung, denn sie wird maßgeblichen Einfluss darauf haben, wie sich dieses wunderbare Land in der Zukunft entwickeln, wie die Zukunft Deutschlands aussehen wird. Dabei sind mehrere Komponenten von Bedeutung - unter denen sind sachpolitische Gesichtspunkte, aber auch eine staatstragende Grundhaltung zu nennen. Sechs Bundestagswahlen in Folge wurde die Allianz zur stärksten Partei im Bund gewählt. Die Bürger dieses Landes haben damit die gute und aktive Arbeit der Allianz in den vergangenen Wahlperioden honoriert. Wir haben das Land auf verschiedenen Ebenen - darunter Wirtschafts-, Finanz-, Sicherheits- und Umweltpolitik - unter Anleitung freiheitlich-konservativer Ideale zum Besseren weiterentwickelt. Wir haben mit der Vernachlässigung der Landesverteidigung unter vorherigen Regierungen gebrochen, für einen ausgeglichenen Haushalt gesorgt, die Bürger steuerlich entlastet sowie entscheidende Akzente in der Sicherheits- und Migrationspolitik gesetzt. Das deutsche Volk hat dies bei den vergangenen Bundestagswahlen berücksichtigt und uns mit guten Wahlergebnissen für unsere Arbeit belohnt. Ausweislich der letzten Wahlergebnisse lässt sich sagen: die Allianz ist fest in der Mitte der Bevölkerung verwurzelt - wir sind liberal-konservative Volkspartei Nummer 1, meine Damen und Herren. Das ist eine riesige Erfolgsgeschichte und hieran wollen wir und möchte ich selbstredend anknüpfen. Diese jüngsten Erfolge sind nicht nur Resultat guter sachpolitischer Arbeit, sondern auch und gerade auf Friedrich Augstein und Lara Lea Friedrich zurückzuführen. Als Bundeskanzler haben jene beide unser Land klar geführt und maßgeblich zur politischen Stabilität in unserem Land beigetragen. Ein besonnener und klarer Führungs- und Regierungsstil sowie eine angemessene Repräsentation Deutschlands als starke und verlässliche Stimme auf internationaler Bühne haben ihre Kanzlerschaften ausgezeichnet und zeichnen sie aus. Dergleichen ist Ausdruck einer staatstragenden Grundhaltung, die für eine erfolgreiche Regierungspolitik unverzichtbar ist.


    All dies zusammengenommen hat den Grundstein dafür gelegt, dass wir bei der letzten Bundestagswahl das zweitbeste Wahlergebnis unserer Parteigeschichte einfahren konnten. Die Wahlerfolge sprechen für sich. Schlechterdings hat sich danach eine der schwierigsten Phasen in der jüngeren Geschichte der Bundespolitik eingestellt: Wir scheiden aus der Wahlperiode, ohne, dass eine Regierung gebildet wurde. Das ist natürlich ein sehr unbefriedigender Zustand, der zeitnahe beendet werden muss. Wie schon meine Kollegin, Lara Lea Friedrich, an anderer Stelle ausgeführt hat, hat wahrlich die gesamte Bundespolitik versagt. In keiner Gesprächskonstellation, weder unsererseits mit der Union in einer und den Grünen wie den Piraten in der anderen Runde noch auf Seiten der Union konnte ein Ergebnis, dem alle Partner zugestimmt haben, erzielt werden. Wir verstehen uns als staatstragende Partei und haben, wie bereits in anderen Veröffentlichungen erwähnt, alles daran gesetzt, diesen Zustand politischer Unklarheit zeitnahe zu beenden und das wird auch weiter unser Ziel nach der nächsten Wahl sein. Die Erfahrung zeigt: Stabilität und gute Politik kann es nur mit der Allianz in der Regierung geben und wer will, dass in der kommenden Wahlperiode eine starke liberale, konservative und patriotische Stimme regiert, muss Allianz wählen! Wir sind sachpolitisch nämlich noch lange nicht am Ende, sondern wollen auch weiterhin inhaltlich zum Wohle der Bürger arbeiten - denn das deutsche Volk hat gute Politik verdient!


    Ich denke, dass die Allianz mit ihrem gut aufgestellten, breit gefächerten Wahlprogramm ein gutes Angebot macht, um dieser Notwendigkeit gerecht zu werden. Wir sind die Partei, die für gesunden Menschenverstand, eine gute wirtschaftliche Entwicklung und ein sicheres Deutschland steht! Während unserer Regierungszeit haben wir stets für eine liberale Wirtschaftspolitik eingestanden. Wir glauben - im Gegensatz zu mancher politischer Konkurrenz, dass es keine Politiker von außen bedarf, die darüber entscheiden, wie die Menschen in diesem Land besser zu leben hätten - und wie nicht. Wir glauben, dass jeder Mensch die Früchte seiner Arbeit auch nach Hause bringen können sollte und nicht vom Staat gegängelt werden sollte. Wir glauben, dass es besser ist, in die individuellen Fähigkeiten des Einzelnen zu vertrauen und dass die Politik den Bürgern unseres Vaterlandes nicht unnötig erschweren sollte - das ist unser Respektsversprechen an das Volk. Wir wollen ein freiheitliches Deutschland und wollen, dass jeder die Möglichkeit haben sollte, sich selbst zu verwirklichen. Entsprechend sind wir überzeugt von der sozialen Marktwirtschaft. Der Markt ermöglicht Teilhabe und Wohlstand: Eine Marktwirtschaft bringt bessere wirtschaftliche Ergebnisse als eine Planwirtschaft. In einer Marktwirtschaft kann jeder sich individuell wirtschaftlich engagieren, selbst wählen, wie er arbeiten und was er kaufen will. Eine Marktwirtschaft ist Grundlage für ein freiheitliches Deutschland. Diese Überzeugungen haben sich, wie ich finde, erkennbar im Regierungshandeln der vergangenen Wahlperioden herauskristallisiert. Wir haben die Einkommens-, die Strom- und die Körperschaftssteuer gesenkt, um die Wirtschaft und die Menschen nicht weiter zu belasten. Wir haben die Neuverschuldung deutlich reduziert, um die Menschen in Zukunft in weiter zu belasten. Wir haben unternehmerische Freiheiten ausgeweitet, bürokratische Belastungen reduziert, den Freihandel durch die Ratifizierung von CETA gefördert. Wir sind die Partei, die sich in der Vergangenheit immer für eine gute Wirtschaftspolitik eingesetzt hat und eine gute wirtschaftliche Entwicklung sicherstellen wollte, weil wir wissen, dass eine gute Wirtschaftspolitik das beste erdenkliche Sozialprogramm ist.


    Unsere Maxime wird es immer sein, für eine gute Wirtschaftspolitik einzustehen und dafür stehen wir als Allianz. Unsere solide Finanzpolitik der vergangenen Wahlperioden wollen wir fortsetzen und wir wollen, wann immer sich finanzielle Spielräume ergeben, die Steuerbelastung der Bürger senken, wobei wir hier insbesondere die Unternehmensteuern und die Energiesteuern priorisieren wollen. Wir wollen die Bürokratie weiter abbauen und Investitionsbremsen lösen. Gleichzeitig erkennen wir an, dass Mobilität und gute Infrastruktur Grundlagen für das Wirtschaften hierzulande darstellen. Marode Infrastruktur wollen wir sanieren, jedoch ohne die Belastungen für die Bürger über Steuererhöhungen oder Neuverschuldung weiter zu erhöhen. Vielmehr wollen wir, dass der Bund Verkehrsausgaben priorisiert. Die KfZ-Steuer wollen wir abschaffen und eine PKW-Maut einführen. Fahrverbote hingegen lehnen wir ab, denn wir denken im Zuge unseres Wunsches nach einem freiheitlichen Deutschland, dass jeder Bürger das Verkehrsmittel seiner Wahl nutzen können sollte. Wir streben eine Liberalisierung des Verkehrssektors in dem Sinne an, als dass Regulierungen für die Bereitstellung und Nutzung von Verkehrsangeboten wie Trassenpreise, Binnenschifffahrtsgebühren oder die Notwendigkeit einer Taxilizenz für die Beförderung von Personen abgeschafft beziehungsweise abgebaut werden sollen.


    Des Weiteren sind wir Liberal-Konservative der Ansicht, dass Leben preiswert sein muss: Inflation ist nämlich der Taschendieb des kleinen Mannes. Relevant sind hier vor allem Energie und Wohnen. Die Wohnungs- und Mietenthematik auf der einen Seite ist in der Tat eine, die viele Menschen in diesem Land bewegt. Die erhöhten Preise sind ein Signal für Knappheit - das Grundproblem ist also Wohnungsmangel. Die Preise sinken, wenn das Wohnungsangebot steigt. Entsprechend müssen die Stellschrauben für eine Ausweitung des Wohnungsangebotes gedreht werden. Enteignungsplänen, wie in Hamburg, stehen wir sehr kritisch gegenüber. Vielmehr bedarf es einer aktiven Baupolitik. Wir haben bereits mit der Erhöhung der Steuervergünstigung von Wohngebäuden über die Anhebung des Abschreibungssatzes für Wohngebäude eine erste Maßnahme zur Lösung der Investitionsbremse getroffen. Das wollen wir fortsetzen, indem wir weitere Maßnahmen zur Lösung von Investitionsbremsen ergreifen, die Mietpreisbremse - welche die notwendige Investitionstätigkeit nur behindert und ein eher schlechter als rechter Versuch zur Kaschierung des Grundproblems darstellt - sowie weitere baubehindernde Vorschriften abschaffen und Steuervergünstigungen auf den Weg bringen, um zu bauen und so dann über ein größeres Wohnungsangebot die Mieten zu senken. Auf der anderen Seite ist aber auch eine günstige Energieversorgung von großer Bedeutung, denn jeder braucht Energie. Ohne Energie ist das Leben nicht zu meistern! Wir planen, die Energiesteuern weiter zu senken, um die Bürger weiter zu entlasten. Zudem haben unsere Regierungen bereits die Kernkraftwerke reaktiviert und Fracking, sofern keine Gefahr für die Sauberkeit des Wassers besteht, gestattet und so einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Energiebereich geleistet; wir wollen auch in Zukunft einen möglichst diversifizierten Energiemix in Deutschland haben und ein breiteres Energieangebot sicherstellen. Auch in Zukunft wollen wir weiter auf die Kernkraft setzen, prüfen, ob die Reaktivierung weiterer Kernkraftwerke möglich ist und neue Kernkraftwerke bauen, aber auch andere Arten der Stromerzeugung nicht vernachlässigen, um das Ziel eines breiten Energieangebots und damit geringerer Preise, von denen Unternehmen wie Verbraucher, also die Bürger, profitieren, zu verwirklichen und den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiv zu gestalten.


    Wie Sie sehen, werte Damen und Herren, sind wir inhaltlich breit aufgestellt, bereit, das Land inhaltlich weiter zu gestalten und an unsere sachpolitische Arbeit der vergangenen Wahlperioden anzuknüpfen. Meine Wenigkeit hatte bereits die Ehre, als Finanzministerin fünf Amtszeiten lang dem deutschen Volk dienen zu dürfen und meinen Beitrag zu der Weiterentwicklung unseres großartigen Landes beitragen zu dürfen. Sie kennen mein Team und mich. Wenn Sie das Liberal-Konservative Erfolgsmodell fortsetzen wollen, bitte ich Sie, am Sonntag zweimal für die Allianz zu stimmen. Wir werden Sie nicht enttäuschen!"

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    Liberal-Konservative Allianz

    - Freistaat Bayern -


    Zur Kenntnisnahme

    Mittwoch, den 27. März 2024


    Update zur Regierungsbildung im Freistaat Bayern


    München - Nach dem Wahlsieg der Liberal-Konservativen Allianz in Bayern hat der Landesverband noch am Abend erste Schritte zur Initiierung von Verhandlungen mit dem Ziel, zeitnahe eine Regierung zu bilden, eingeleitet. Im Zuge dessen wurden entsprechende Einladungen an die Piraten und an die CDSU versandt. Noch am gleichen Abend konnten die Gespräche zur Regierungsbildung eingeleitet werden. Beide Verhandlungen ist, Angaben des Landesvorstands zufolge, eine "konstruktive und zielgerichtete Atmosphäre" beizupflichten. Mit den Piraten konnte man die Gespräche bereits finalisieren, man sei jedoch auch zuversichtlich, dass auch die Gespräche mit der CDSU zeitnahe finalisiert werden können. Über weitere Entwicklungen wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit unterrichtet werden.


    Herr Präsident,

    werte Kollegen,


    wir als Allianz-Fraktion haben folgenden Gesetzentwurf mit der Intention, ein Sondervermögen für Aufbauhilfe 2024 zu schaffen, eingebracht. Nach dem Hochwasser zum Jahreswechsel, welches vor allem Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Niedersachsen, aber auch weitere Bundesländer erfasst hat, ist Hilfe des Bundes zur Unterstützung bei der Beseitigung von Schäden und zum Wiederaufbau erforderlich. Als ersten Schritt habe ich als Finanzministerin bereits eine Änderung der Insolvenzordnung zur Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht im Zusammenhang mit dem Hochwasser durchgesetzt. Zusätzlich hierzu bedarf es aber auch finanzielle Unterstützung - um diese zu verwirklichen, wollen wir 1,2 Milliarden Euro in Form eines Sondervermögens bereitstellen. In Anbetracht des Ausmaßes der Schäden erachten wir diese Summe als angemessen, um ausreichende Hilfe zukommen zu lassen. Zudem sollen weitere Erleichterungen im Zusammenhang mit Flutkatastrophen durch Änderung weiterer Gesetze beschlossen werden. Insgesamt erachtet die Allianz-Fraktion die vorliegenden Änderungsvorschläge als geeignet, um angemessen auf die benannte Hochwasserlage reagieren zu können - dementsprechend plädiere ich für die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes.


    Herzlichen Dank!

    Deutscher Bundestag

    Zwanzigste Wahlperiode





    Drucksache XX/008


    Gesetzentwurf

    der Fraktion der Allianz


    Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2024“ und zur Änderung weiterer Gesetze


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2024“


    § 1

    Errichtung des Fonds


    Es wird ein nationaler Fonds „Ausbauhilfe 2024“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.


    § 2

    Zweck und Mittelverwendung;

    Verordnungsermächtigung


    (1) Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den vom Hochwasser im Dezember 2023 und Januar 2024 betroffenen Ländern zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur.


    (2) Aus den Mitteln des Fonds werden als Aufbauhilfen geleistet, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte abgedeckt sind,

    1. Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen,
    2. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur der betroffenen Länder und Gemeinden sowie des Bundes einschließlich der Gebäude und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

    Aus den Mitteln des Fonds werden Soforthilfen, über die im Jahr 2024 Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen wurden, erstattet.


    (3) Bei der Verteilung der Mittel auf Bund, Länder und Gemeinden sowie bei der Gewährung der Hilfen sind die unterschiedlichen Schadensbelastungen der Betroffenen zu berücksichtigen.


    (4) Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds und die Einzelheiten der näheren Durchführung.


    § 3

    Stellung im Rechtsverkehr


    (1) Der Fonds ist nicht rechtsfähig. Er kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Fonds ist der Sitz der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet den Fonds. Es kann sich hierzu einer anderen Behörde oder eines Dritten bedienen.


    (2) Der Fonds ist von dem Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Für die Zahlungsverpflichtungen, die sich aus der Finanzierung des Fonds ergeben, haftet der Bund.


    § 4

    Finanzierung des Fonds


    (1) Der Bund stellt dem Fonds Mittel in Höhe von 1.200.000.000 Euro zur Verfügung. Die Liquidität des Fonds wird durch den Bund sichergestellt.


    (2) Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung nach Maßgabe des Absatzes 3.


    (3) Die finanzielle Beteiligung der Länder an dem Fonds in den Jahren 2025 bis 2034 erfolgt durch die Änderung der Beträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung nach Maßgabe von § 1 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes.


    (4) Im Jahr 2024 vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 4 geleistete Aufbauhilfen nach § 2 Absatz 2 Satz 1 und Soforthilfen nach § 2 Absatz 2 Satz 2 werden aus dem Fonds erstattet.


    § 5

    Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht


    Alle Einnahmen und Ausgaben des Fonds werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Er wird für das Wirtschaftsjahr 2024 als Anlage zu der nach § 2 Absatz 4 zu erlassenden Rechtsverordnung veröffentlicht und ab dem Haushaltsjahr 2025 bis zur Auflösung des Fonds als Anlage zum Bundeshaushaltsplan veröffentlicht.


    § 6

    Rechnungslegung


    Das Bundesministerium der Finanzen stellt für den Fonds am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Haushaltsrechnung als Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben nach der Bundeshaushaltsordnung auf und fügt sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Bundes bei.


    § 7

    Verwaltungskosten


    Die Kosten für die Verwaltung des Fonds trägt der Bund.


    Artikel 2

    Änderung des Finanzausgleichgesetzes


    Das Finanzausgleichsgesetz wird wie folgt geändert:


    In § 1 wird folgender achter Absatz hinzugefügt:


    „(8) Die in Absatz 2 genannten Beträge der Länder vermindern sich auf Grund der Hochwasserschäden im Dezember 2023 und Januar 2024 für die Jahre 2025 bis 2034 um 60 Millionen Euro.“


    Artikel 3

    Änderung weiterer Gesetze


    1. § 23 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, wird wie folgt gefasst:


    „§ 23 Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten


    (1) Staatliche Soforthilfen, die als Billigkeitsleistungen zur Überbrückung von Notlagen von Bürgern oder zur Milderung von Schäden der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörigen freier Berufe und Selbstständigen, in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Gebieten gewährt werden, werden den in § 850k Absatz 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung genannten Beträgen und Geldleistungen, die nicht von der Pfändung erfasst werden, gleichgestellt.


    (2) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner auch dann zur Leistung aus dem Guthaben für die nach Absatz 1 nicht von der Pfändung erfassten Soforthilfen im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet, wenn der Schuldner durch Vorlage des Bewilligungsbescheides oder eines Kontoauszuges nachweist, dass das Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist.


    (3) Das Guthaben auf Grund von Soforthilfen auf einem Pfändungsschutzkonto wird bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Gutschrift folgt, nicht von der Pfändung erfasst.


    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Pfändungen wegen Rückforderungen von Soforthilfen im Sinne des Absatzes 1.“


    2. § 23 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, wird wie folgt geändert:


    (1) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 850k Absatz 2 Satz 1“ durch die Angabe „§ 902 Satz 1“ ersetzt.


    (2) Absatz 3 wird aufgehoben.


    (3) Absatz 4 wird Absatz 3 und die Wörter „Absätze 1 bis 3“ werden durch die Wörter „Absätze 1 und 2“ ersetzt.


    3. Das Baugesetzbuch wird wie folgt geändert:


    (1) In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 246b folgende Angabe eingefügt: „§ 246c Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche Anlagen und mobile Infrastruktureinrichtungen in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden“.


    (2) Nach § 246b wird folgender § 246c eingefügt:


    „§ 246c Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche Anlagen und mobile Infrastruktureinrichtungen in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden


    (1) In Gemeinden, die von einer Hochwasserkatastrophe im Gemeindegebiet betroffen sind, kann bei der Zulassung von Vorhaben, die die Errichtung mobiler baulicher Anlagen zur Wohnnutzung, mobiler Infrastruktureinrichtungen oder mobiler baulicher Anlagen für Läden oder nicht störende Handwerksbetriebe zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner der Umgebung zum Inhalt haben, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den auf Grund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften in erforderlichem Umfang auf längstens fünf Jahre befristet abgewichen werden, wenn diese dringend benötigten baulichen Anlagen oder dringend benötigten Infrastruktureinrichtungen im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, als mobile oder nicht mobile Anlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Satz 1 ist entsprechend anwendbar, wenn das Vorhaben in einer Nachbargemeinde einer Gemeinde im Sinne des Satzes 1 ausgeführt werden soll und dringend benötigte in Satz 1 genannte bauliche Anlagen oder dringend benötigte Infrastruktureinrichtungen im Gebiet der betroffenen Gemeinde und in dieser Nachbargemeinde als mobile oder nicht mobile Anlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.


    (2) Bei Vorhaben nach Absatz 1 im Außenbereich gilt § 18 Absatz 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 entsprechend.


    (3) Die Befristung in Absatz 1 auf den Ablauf des 31. Dezember 2024 bezieht sich auf den Zeitraum, bis zu dessen Ende im bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren von der Vorschrift Gebrauch gemacht werden kann. Die in Absatz 1 genannte Frist von fünf Jahren bezieht sich auf die Geltungsdauer der Genehmigung.


    (4) Die Länder können durch Landesrecht ergänzende Bestimmungen zum Rückbau der in Absatz 1 genannten Vorhaben treffen.


    (5) § 36 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass das Einvernehmen nur dann aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 ergebenden Gründen versagt werden kann, wenn die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets der Gemeinde, in der das Vorhaben ausgeführt werden soll, beeinträchtigt würde. Abweichend von § 36 Absatz 2 Satz 2 gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verweigert wird.“


    4. Dem § 18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wird folgender Satz angefügt:


    „Eine wesentliche Änderung des Grundrisses oder Aufrisses einer Betriebsanlage im Sinne von Satz 4 liegt insbesondere nicht vor, wenn sie im Zuge des Wiederaufbaus nach einer Naturkatastrophe erforderlich ist, um diese vor Naturereignissen zu schützen, und in einem räumlich begrenzten Korridor entlang des Trassenverlaufs erfolgt.“


    5. Nach § 17 Absatz 1 Satz 2 des Bundesfernstraßengesetzes wird folgender Satz eingefügt:


    „Eine Änderung im Sinne von Satz 2 liegt insbesondere nicht vor, wenn sie im Zuge des Wiederaufbaus nach einer Naturkatastrophe erforderlich ist, um die Bundesfernstraße vor Naturereignissen zu schützen, und in einem räumlich begrenzten Korridor entlang des Trassenverlaufs erfolgt.“


    Artikel 4

    Inkrafttreten


    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.