Beiträge von Dr. Oxana Koslowska

    Herr Präsident,


    bereits vor geraumer Zeit haben die Huthi-Rebellen im Roten Meer auf barbarische Weise auf sich aufmerksam gemacht, indem sie das Autofrachtschiff "Galaxy Leader" unter der dem Vorwand, es habe Verbindungen zu Israel, gekapert haben. Kurze Zeit später folgte der Öltanker "Central Park". Es zeigt sich, dass die Huthi-Rebellen eine ernstzunehmende Bedrohung im roten Meer darstellen. An dieser Stelle möchte ich auf den Huthi-Spruch aufmerksam machen, welcher lautet, ich zitiere: "Gott ist groß! Tod den USA! Tod Israel! Verdammt seien die Juden! Sieg dem Islam!". Werte Herrschaften, die Huthi-Rebellen zeichnen sich durch radikalen Antisemitismus und Terrorismus aus - sie verheimlichen es nicht einmal. Bei ihnen handelt es sich um eine offenkundige Gefahr, der angemessen begegnet werden muss. Dementsprechend gedenkt die Bundesregierung, sich an der EU-Operation EUNAVFOR ASPIDES zu beteiligen und so zur Sicherstellung der Sicherheit im Schiffs- und Seeverkehr beizutragen. Die Notwendigkeit ist, wie dargelegt, gegeben. Ich bitte entsprechend um Zustimmung. Herzlichen Dank!

    Herr Präsident,


    die Bundesregierung gedenkt, durch die hier vorgelegte Initiative zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes den Ausschluss der Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens und des Strafbefehls im Jugendstrafrecht abzuschaffen und somit die Zulässigkeit benannter Instrumente, sofern Bagatelldelikte im Raum stehen, zu ermöglichen. Hintergrund dessen ist, dass durch die bisherige Rechtslage erstens ein aufwändiges Verfahren, welches Ressourcen in Anspruch nimmt, durchgeführt werden muss, um Jugendliche abzuurteilen und zweitens, dass der erzieherische Effekt des Jugendstrafrechts durch das Fehlen eines direkten zeitlichen Zusammenhangs zwischen Begehung der Tat und Erfahren der Konsequenzen geschmälert wird. Durch diesen Gesetzentwurf werden jener zeitlicher Zusammenhang und damit die erzieherische Wirkung des Jugendstrafrechts gestärkt sowie Ressourcen gespart. Sowohl für ein effizientes Jugendstrafrecht als auch für die Wirtschaftlichkeit ergeben sich positive Auswirkungen. Ich plädiere daher für die Annahme des Gesetzentwurfes. Besten Dank!

    DEgov-BKin-Logo.svg

    Zur Kenntnisnahme

    Montag, den 15. April 2024


    Bericht über die Aktivitäten der Bundesregierung (KW 15/2024)


    Nachfolgend wird die Öffentlichkeit über die Aktivitäten der Bundesregierung in Kalenderwoche 15/2024 unterrichtet:


    • 08. April: Bundesaußenminister DuMont nimmt Stellung zu den Aggressionen des Irans ggü. Israel; Bundesregierung ruft Iran zur Deeskalation aus
    • 08. April: Bundesjustizminister von Karajan bringt Entwurf zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes in den Bundesrat ein
    • 10. April: Bundeskanzlerin Koslowska gratuliert Irlands neuem Premierminister Simon Harris
    • 10. April: Bundesaußenminister DuMont zur Amtsübergabe im Auswärtigen Amt
    • 10. April: von Karajan, DuMont und Koslowska zum IGH-Verfahren Nicaraguas gegen Deutschland
    • 12. April: Bundesregierung bringt Entwürfe zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und zur Änderung des Atomgesetzes in den Bundestag ein
    • 12. April: Bundesregierung beantragt Mandatierung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES durch den deutschen Bundestag
    • 13. April: Bundesinnenminister Grauweiler kündigt Neubesetzung an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutz an
    • 13. und 14. April: Bundesaußenminister DuMont und Bundeskanzlerin Koslowska reagieren zu Angriffen des Irans auf Israel
    • 14. April: Bundeskanzlerin Koslowska verurteilt Angriffe des Irans auf Israel
    • das Kabinett arbeitet intern an die Ausarbeitung verschiedener (Gesetzes-)Initiativen, an denen die Bundeskanzlerin mitwirkt

    Du weichst der Frage aus. Das sagt viel mehr über dich aus als du denkst.

    Erwidert mit strahlenden Augen und geschmeidiger Stimme interessiert:


    Ah ja? Und was sagt dies über mich aus? Was siehst Du in mir, Samira?


    Tiramisu ist ein zweischneidiges Schwert; es kann mit einfachsten Zutaten ein großartiges Gericht sein oder mit tollen Zutaten grandios scheitern.

    Das stimmt wohl. Stellt sich die Frage, ob die Küche dieses Hauses die Zubereitung von Tiramisu gut genug beherrscht oder ob man lieber ein anderes Gericht wählen sollte.

    Und noch interessanter ist doch die Frage; welchem Gott bringt es denn näher? Deinem oder meinem?

    Ausgezeichnete Frage. Noch interessanter: um wie viel näher bringt es Dich den Göttern?


    Macht einen sehr bedächtigen Blick und ext versehentlich ihr Weinglas.

    Der pure Konsum galt übrigens als unsittlich. Heute würden wir sagen; wer Wein unverdünnt trinkt schaut auch auf ernst RTL2.

    schmunzelt


    Zum Glück haben nur die wenigsten heutzutage etwas gegen einen guten Wein. Es gibt nichts über einen guten Wein!


    Ich denke es ist mein freier Tag morgen deshalb hätte ich nichts gegen etwas Entspannung von der Arbeit.

    nickt


    Korrekt, es ist wichtig, ausgeglichen zu sein.


    blickt in die Dessertkarte


    Was ist Deine Meinung von einem Tiramisu?


    Ich denke ich werde noch das köstliche Dessert probieren und mich eventuell an die nebenräumliche Tanzfläche fesseln.

    Morgen ruft bei mir die Arbeit wieder. Doch es spricht sicher nichts, den Abend noch auszuspannen und ausklingen zu lassen. Darf ich Dich auf die Tanzfläche begleiten?

    Interessanter Fakt. Wusste ich tatsächlich so nicht. Die Frage ist doch: verringert er Deine Distanz zu den Göttern? nimmt einen Schluck vom Wein


    Und, was hast Du heute noch so vor?

    Ich danke dir Oxana, aber dein lockerer Hosenanzug steht dir auch gut. Die dunkle Farbe betont deine Augen sehr.

    Findest Du? Vielen Dank Samira.

    Ich danke dir Oxana, aber dein lockerer Hosenanzug steht dir auch gut. Die dunkle Farbe betont deine Augen sehr.

    Aber wo du es ansprichst; wie ist dein Familienleben denn? Du hast es ja bisher geschafft dich gut den Boulevard zu entziehen.


    Bestellt für den ganzen Tisch noch eine Runde Schnaps.

    Ja, zum Glück interessiert sich das Boulevard nicht für mein Privatleben ^^


    Meine Familie steht zum Glück hinter mir, was mir viel Halt gibt. Nur mit Männern habe ich es nicht so, Beziehungen können wunderschön sein, aber auch viel Stress mit sich bringen. Momentan bin ich einfach nicht bereit dafür.

    Nein, absolut verständlich. Es ist wichtig, Sachen klar auszusprechen.


    Mir geht es gut, danke. Übrigens der Artikel der heute total hat mich unheimlich amüsiert, aber ist natürlich Quatsch. In meiner Familie gibt es keine Zweifel oder gar Proteste gegen meine Arbeit.

    Das freut mich sehr für Dich.


    Ich habe zum Glück ein ruhiges Familienleben. Übrigens, Du siehst gut aus. Dein Outfit und die Haare schauen gut aus.

    Ich bin etwas besorgt. Seit dem gestrigen Tage wurde meine Sicherheitsmannschaft deutlich verstärkt, ebenso stehen meine Eltern nun unter Polizeischutz.

    Okay, Samira. Verstehe ich natürlich. Ich hoffe, dass Deine Sicherheit und die Deiner Familie gewährleistet ist.

    Ansonsten läuft es gut. Ich arbeite mit meinen internen Teams an diversen Initiativen und Entwürfen, bestimmt wirst du sie bald auch sehen

    Ich bin gespannt.

    Wie geht es dir?

    Ganz gut. Angesichts der außenpolitisch krisenhaften Lage etwas gestresst, aber ganz gut. Die politische Arbeit macht mir viel Spaß.


    Aber reden wir mal über Dich, die Politik ist manchmal so furchtbar frustrierend: wie sieht es bei Dir aus, abseits der aktuellen Vorkommnisse? Geht es Dir selbst gut? Man liest viel, aber ich will da jetzt nicht zu sehr spekulieren. Erzähl doch mal, wie es läuft.

    DEgov-BKin-Logo.svg

    Zur Kenntnisnahme

    Sonntag, den 14. April 2024


    Bundeskanzlerin Koslowska verurteilt Angriffe des Irans auf Israel


    Berlin - Bundeskanzlerin Oxana Koslowska hat sich wie folgt zu den Angriffen des Irans auf Israel geäußert:


    »Am gestrigen Abend haben uns Nachrichten von einem Drohnen- und Raketenangriff des Irans auf Israel ereilt. Diese Meldungen erschüttern mich persönlich zutiefst. Der Angriff des Irans ist durch nichts zu rechtfertigen - er ist schlicht und ergreifend ein Akt unbegreiflicher Barbarei, getrieben durch Judenhass und den Islamfaschismus des iranischen Mullah-Regimes, welchen ich auf das Schärfste verurteile. Deutschland steht unerschütterlich an der Seite Israels - sein Existenzrecht ist nicht verhandelbar und fester Bestandteil deutscher Staatsräson. Dementsprechend werden wir uns stets mit unseren Partnern zusammen für Israels Sicherheit einsetzen. In diesem Zuge habe ich bereits mit Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu ein Telefonat geführt, in dem ich ihm die vollste Solidarität Deutschlands zugesichert habe. An dieser Stelle möchte ich bekräftigen: wer auch immer Israel in seiner Sicherheit bedroht, wird entsprechende Konsequenzen zu spüren bekommen - Deutschland wird Israel mit allen geeigneten Mitteln hierbei unterstützen.


    Schon in der Vergangenheit mussten wir feststellen, dass sich der Iran sich in der Verbreitung von Unterdrückung, Angst und Schrecken besonders hervorgetan hat - sei es etwa durch die Knechtschaft von Frauen und Regimegegnern im eigenen Land, das Spiel mit der Beschaffung nuklearer Waffen oder durch die Lieferung von Waffen an andere totalitäre Regime - wie etwa im Falle des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, im Rahmen dessen Russland iranische Drohnen zuletzt in Kharkhiv verwendet hat. In diesem Zuge ist festzustellen, dass es jedweder Rechtfertigung für das Vorgehen des Irans ermangelt. Die Rechtfertigungsversuche von Khamenei und Konsorten sind fadenscheinig und gehen fehl: Israels Schlag gegen eine Einrichtung des Irans in Damaskus war kein illegitimer Angriff, sondern eine legitime Operation gegen einen Unterschlupf für Terroristen, der als Konsulargebäude getarnt war. Um es erneut zu betonen: Israel hat dem Iran in keiner Weise Unrecht zugefügt. Die Aggressionen gehen einzig und allein vom Iran aus. Das gewalttätige Vorgehen des Irans ist einzig darauf gerichtet, Chaos im nahen Osten zu verursachen und Israel in seiner Sicherheit zu gefährden. Dieses Manöver des Iran ist durchsichtig - und genauso wenig verwundern so manche internationale Reaktionen wie die des russischen Außenministeriums, welches das Vorgehen das Irans verteidigt. Es zeigt sich: Der Iran ist Teil einer Reihe von autoritären Staaten, einer Achse des Bösen, die den Westen in seiner Sicherheit bedrohen. Doch: die nordatlantische Allianz ist stark! Deutschland und seine Partner sind fest entschlossen, jedwede Aktivitäten, die eine Bedrohung für den Westen darstellen, mit Nachdruck durch angemessene Mittel zu adressieren. Der überwältigende Teil der Raketen konnte abgefangen werden - die Aggressionen des Irans sind gescheitert. Nichtsdestotrotz ist das Vorgehen des Irans inakzeptabel. Israel und der Westen werden sich das nicht bieten lassen. Die Bundesregierung wird sich intern und im Austausch mit der israelischen Regierung sowie unserer westlichen Partner austauschen, um angemessene Maßnahmen zu ergreifen.«

    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Einundzwanzigste Wahlperiode



    Drucksache XXI/XXX


    Antrag

    der Bundesregierung


    Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische
    Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES

    Anlage 1


    Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 06. April 2024 beschlossenen Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union (EU) geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES in der Meerenge von Bab al-Mandab und der Straße von Hormus sowie in den internationalen Gewässern im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf zu.


    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen:


    Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage


    a) des Beschlusses 2024/583/GASP des Rates der EU vom 08. Februar 2024 sowie der diesen Beschluss inhaltlich im Wesentlichen fortschreibenden Folgebeschlüsse;
    b) der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2216 (2015), 2624 (2022), 2707 (2023) und 2722 (2024);
    c) des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982;
    d) des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt;
    e) der Regeln des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere des völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Selbstverteidigungsrechts zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen;
    f) des Einverständnisses der Regierung des jeweiligen Anrainerstaats zur Durchführung des Auftrags in seinen Hoheitsgewässern.


    Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES eingesetzten seegehenden Einheiten gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen.


    3. Auftrag und Aufgaben


    Gemäß Beschluss des Rates der EU ist EUNAVFOR ASPIDES beauftragt, zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhaltet den sicheren Transit der Schifffahrtsindustrie, insbesondere im südlichen Roten Meer und durch den Bab al-Mandab.


    Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben:

    • Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See im gemäß Nummer 7 beschränkten Einsatzgebiet bei uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit;
    • Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet;
    • Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung (Maritime Situational Awareness) im gesamten Einsatzgebiet;
    • Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern.


    4. Einzusetzende Fähigkeiten


    • Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten:
      Führung;
    • Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser;
    • Sicherung und Schutz;
    • Militärisches Nachrichtenwesen und Aufklärung;
    • Führungsunterstützung;
    • Einsatzunterstützung, einschließlich Transport und Umschlag;
    • Sanitätsdienstliche Versorgung;
    • Zivil-militärische Kooperation.


    5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer


    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die Beteiligung an EUNAVFOR ASPIDES die genannten Fähigkeiten der EU anzuzeigen. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 15. April 2025.


    6. Status und Rechte

    Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen;


    - den Bestimmungen des Beschlusses 2024/583/GASP des Rates der EU vom 08. Februar 2024;
    - den zwischen der EU und der Regierungen der Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen.


    Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer Kräfte von EUNAVFOR ASPIDES sowie im Rahmen der Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.


    7. Einsatzgebiet


    Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR ASPIDES umfasst die Meerenge von Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüberliegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolgt grundsätzlich nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Es gelten die Regeln des Seerechtsübereinkommens. Die exekutive Aufgabe des Schutzes von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe ist im Seegebiet nördlich des Breitengrades von Maskat im Golf von Oman, in der Straße von Hormus und im Persischen Golf nicht auszuüben und hiermit ausgeschlossen. Angrenzende Räume wie Küstengewässer können nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Im Übrigen richten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben der EU sowie multinationaler Partner eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes.


    8. Personaleinsatz


    Es können insgesamt bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Staaten auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen genehmigt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die in Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer Staaten dienen, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES teil. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes.


    9. Kosten und Finanzierung


    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR ASPIDES werden für den Zeitraum vom 15. April 2024 bis zum 15. April 2025 voraussichtlich insgesamt rund 55,9 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 11 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2024 rund 46,5 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2025 9,4 Millionen Euro. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden im Haushaltsjahr 2024 aus den Ansätzen des Einzelplans 11 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2025 wird im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 im Einzelplan 11 Vorsorge getroffen.



    Die Bundesregierung


    Begründung

    Erfolgt mündlich.


    DEgov-BKin-Logo.svg

    Bundesrepublik Deutschland
    Die Bundeskanzlerin


    An den
    Präsidenten des deutschen Bundestages
    Herrn Toni Kamm MdB

    Platz der Republik 1

    11011 Berlin



    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes mit Vorblatt.

    Ich bitte, die Beschlussfassung herbeizuführen.


    Der Bundesrat hat auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.


    Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


    Mit freundlichen Grüßen

    - Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland -





    _______________________________________________________________________________________________________________________________________________





    Bundesrat120px-Bundesrat_Logo.svg.png





    Drucksache BR/XXX



    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung





    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes



    A. Problem und Ziel

    Deutschland kann zwei weitere Kernreaktoren, nämlich Krümmel und Gundremmingen B, wieder in Betrieb nehmen. Kernkraft ist eine sichere, kostengünstige und klimafreundliche Methode zur Stromerzeugung - eine Wiederinbetriebnahme ist daher sowohl mit Blick auf die Strompreise als auch auf die energiepolitische Unabhängigkeit Deutschlands sinnvoll und geboten.





    B. Lösung

    Entsprechende Änderung des Atomgesetzes.



    C. Alternativen

    Keine.




    Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes


    vom ...


    Der Bundestag hat das nachfolgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Änderung des Atomgesetzes



    1. Folgender § 7 Absatz 1a Nr. 6 wird angefügt:

    „mit Ablauf des 31. Dezember 2035 für die Kernkraftwerke Krümmel und Gundremmingen B.“

    2. § 7 Absatz 1a wird um den folgenden Satz 9 ergänzt:

    „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Bildung, Umwelt und Forschung werden ermächtigt, für die Bundesrepublik Deutschland mit den Eigentümern/Genehmigungsinhabern der Kernkraftwerke Krümmel und Gundremmingen B einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen, in dem Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verlängerung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß Satz 1 Nummer 6 und Satz 9 geregelt werden.“

    3. Die Tabelle in Anlage 3 des Atomgesetzes wird wie folgt geändert:

    a. In Zeile 12, Spalte 2 wird die Angabe '158,22' durch die Angabe '288,22' ersetzt.

    b. In Zeile 13, Spalte 2 wird die Angabe '160,92' durch die Angabe '290,92' ersetzt.

    4. § 19a Absatz 2 wird wie folgt geändert:


    Der folgende Satz wird angefügt: „Für die Kernkraftwerke Krümmel und Gundremmingen B sind die Ergebnisse der erneuten Sicherheitsüberprüfung und Bewertung gemäß Absatz 1 Satz 3 bis zum 31. Januar 2025 vorzulegen.“

    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.