Die Herren , werter Herr Neumann, waren deutsch-national, ich bin es auch, genauso wie Nietzsche, Jünger und Rilke.
Wenn man jeden verteufelt würde es bald niemand mehr geben den lesen darf!!
Nietzche war mit kein Nationalist.
Die Herren , werter Herr Neumann, waren deutsch-national, ich bin es auch, genauso wie Nietzsche, Jünger und Rilke.
Wenn man jeden verteufelt würde es bald niemand mehr geben den lesen darf!!
Nietzche war mit kein Nationalist.
Vorschlaege muessen bestaetigt werden.
Die Kanditaturenphase dauert zwei Tage und endet am 15. November um 18:40 Uhr.
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Hannover, den 12. November 2020
Niedersächsische Staatskanzlei - Der Ministerpräsident - Tom Schneider - Planckstraße 2 - 30169 Hannover
Niedersächsischer Landtag
- Landtagspräsidium -
Landtagspräsident Charly Roth
Landtagsvizepräsident Hajime NagumoHannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Rücktritt als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Charly Roth,
sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident Hajime Nagumo,
hiermit trete ich mit sofortiger Wirkung als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen zurück. Grund ist meine Wahl in den Deutschen Bundestag und die Verlagerung meines politischen Schwerpunktes auf die Bundespolitik, die mir eine weitere gewissenhafte Ausführung des Amtes erheblich erschwert. Die Amtsgeschäfte des Ministerpräsidenten von Niedersachsen führe ich selbstverständlich bis zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten durch den niedersächsischen Landtag weiter. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Schneider, MdB, MdL Niedersachsen
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
Zur Kentniss genommen. Ich bedanke mich im Namen des Praesidiums fuer ihren Dienst als Ministerpraesidents unseres Landes. Eine neue Kandidaturenphase wird eingeleitet.
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FRAKTION IM
NIEDERSÄCHSICHEN LANDTAG
Hannover, den 13. November 2020
SDP Fraktion im niedersächsischen Landtag - Fraktionsvorsitzender Tom Schneider - Hannah-Arendt-Platz 1 - 30159 Hannover
Niedersächsischer Landtag
- Landtagspräsidium -
Landtagspräsident Charly Roth
Landtagsvizepräsident Hajime NagumoHannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Neukonstituierung der SDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident @Charly Roth,
sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident @Hajime Nagumo,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die Fraktion der SDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag neu konstituiert hat. Die Fraktion sieht künftig wie folgt aus:
1. Tom Schneider, MdB, MdL Niedersachsen, geschäftsführender Ministerpräsident von Niedersachsen, Fraktionsvorsitzender
2. Charly Roth, MdB, MdL Niedersachsen, Präsident des niedersächsischen Landtages
3. Falk Hildebrandt, MdL Niedersachsen
4. Dr. Helin Dağdelen, MdL Niedersachsen
5. Constantin Nohlen6. Das sechste Mandat, bislang von der bisherigen Fraktionsvorsitzenden Dr. Theresa Klinkert bekleidet, die nun nicht mehr dem Landtag angehört, bleibt bis zur Nachbesetzung durch die SDP Niedersachsen vorerst vakant.
Zudem wurde ich, Tom Schneider, zum neuen Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktion bestimmt. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Schneider, MdB, MdL Niedersachsen
geschäftsführender Ministerpräsident von Niedersachsen
Fraktionsvorsitzender der SDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag
Zur Kentniss genommen.
Elke Kanis Ich kann das Ergebnis fuer das Direktmandat NDS sehen
Die UWL sollte wirklich mal den Praktikanten wechseln. Oder den jetzigen zu einem Grafik-Design-VHS-Kurs schicken.
... und halten uns unsere Avatare als Masken vors Gesicht!
Nicht noetig, es gibt virtuelle Webcams. Mit denen kann man auch ein Video oder ein Bild als die eigene Webcam ausgeben.
Und da gehen die Probleme erst richtig los
'Rona machts einem auch nicht leicht.
Deswegen sage ich: Wir beschließen hier was, und wenn die Zahlen im RL hochgehen, dann haben unsere Maßnahmen halt nix geholfen. Aber zu sagen, wir simulieren es gar nicht oder wir simulieren die Zahlen, das ging beides überhaupt nicht mMn.
Also beim nicht simulieren bin ich bei dir, aber bei den Zahlen nicht. Meiner Meinung nach waere das zwar vertretbar, aber halt sehr aufwendig in der Umsetzung. Da wuerde ich eher die alte Idee einer simulierten Boerse unterstuetzen. Im Endeffekt ist das was du vorschlaegst die Option mit dem bestem Preis-Leistungs-Verhaeltnis.
Mein größtes Problem bei der Betrachtung des Umgangs mit Covid-19 ist der Umgang mit den Fallzahlen. Man orientiert sich bei der Kommunikation rund um die Pandemie immer an den Fallzahlen. Man könnte einen totalen Lockdown, aber einen richtigen, inklusive Ausgangssperren, Schulschließungen und sonstigen extrem harten Maßnahmen simulieren, aber solange im RL weniger unternommen wird, steigen die Fallzahlen trotzdem. Die simulierten Maßnahmen gegen Covid-19 in der Sim haben praktisch keinen Einfluss auf die Fallzahlen an denen man sich in der Sim orientiert. Ich hoffe ich konnte halbwegs rüberbringen, was ich meine.
Ja, wenn wir hier Anti-Corona-Massnahmen beschliessen, dann muessten wir eigentlich eigene Zahlen simulieren.
Danke sehr! Jetzt seh ich es auch! Ständig! Immer!
Der Partei wünsche ich gutes Gelingen!
Das Logo hilft da auch nicht wirklich.
Ich stelle fest, dass der Antrag angenommen wurde.
Folgender Antrag steht zu Debatte
Alles anzeigenNiedersächsischer Landtag
Drs. III / 08
Hannover, 26. Oktober 2020
Antrag
der Landesregierung, vertreten durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Tom Schneider
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Niedersächsisches Gesetz zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen
A. Problem
Viele Jugendliche befinden sich mit einem Alter von 16 Jahren bereits in einer Ausbildung, zahlen Steuern und übernehmen Verantwortung. Gleichzeitig werden diese Jugendlichen aber vom Wahlrecht für den niedersächsischen Landtag ausgeschlossen. Dadurch können Sie ihren Interessen keinen Ausdruck verleihen und auch nicht über die Verwendung der von Ihnen gezahlten Steuergelder entscheiden. Sie werden auf diese Weise vom politischen Prozess ausgeschlossen und können nicht partizipieren. Doch gerade Jugendliche sollten wir für die Politik gewinnen, weil es um Ihre Zukunft geht und Sie am längsten mit den Konsequenzen heutiger Entscheidungen leben müssen.
B. Lösung
Das aktive Wahlalter für niedersächsische Landtagswahlen wird durch die Änderung der niedersächsischen Landesverfassung und durch die Änderung des niedersächsischen Wahlgesetzes auf 16 Jahre gesenkt.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Pro Landtagswahl entstehen für die Durchführung der Wahl Mehrkosten von maximal 250.000 Euro, die aber teilweise vom Bund übernommen werden können.
Anlage 1
Niedersächsisches Gesetz zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen
- Niedersächsisches-Landtagswahlalterabsenkungsgesetz -
(NLtwAltAbsG)
Artikel 1
Änderung der Niedersächsischen Verfassung
Artikel 8 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung in der Fassung vom 19. Mai 1993, zuletzt geändert am 23. Oktober 2019, wird wie folgt neugefasst: "(2) Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet und im Land Niedersachsen ihren Wohnsitz haben. Wählbar sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet und im Land Niedersachsen ihren Wohnsitz haben.“
Artikel 2
Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes
§ 2 Satz 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes in der Fassung vom 30. Mai 2002, zuletzt geändert am 27. März 2019, wird wie folgt neu gefasst: "Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet hat und
2. seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat."
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Beschlussfassung in Kraft.
Die Debatte dauert drei Tage und endet am 29. Oktober 2020 um 17:55 Uhr.
die Ur-Väter der amerikanischen Revolution gestandene Männer und keine Halbwüchsigen.
Wenn damit die 'Founding Fathers' gemeint sind:
- Sieben waren 1776 Sechzehn oder Juenger
- Sieben waren 1776 zwischen 17 und 20 Jahre alt (inklusiv)
Die Debatte ist geschlossen. Die Abstimmung wurde eingeleitet.
Es wird ueber den folgenden Antrag abgestimmt:
Alles anzeigenNiedersächsischer Landtag
Hannover, 21. Oktober 2020
Antrag
des niedersächsischen Landtagspräsidiums, vertreten durch den Präsidenten, Charly Roth, sowie den stellvertretenden Präsdienten Hajime Nagumo.
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Änderung der Geschäftsordnung
A. Problem
Die derzeitige Geschäftsordnung beinhaltet bei Debatten, Abstimmungen und Wahlen Fristen von drei Tagen, die sich nach der praktischen Durchführung der letzten Debatten, Abstimmung und Wahlen als zu lang erwiesen haben.
B. Lösung
Durch die Änderung der Geschäftsordnung werden die Fristen auf zwei Tage verkürzt.
C. Kosten
Keine
Anlage 1
Änderung der Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtages
Alte Version:
§9 Debatten
(1) Debatten dauern 3 Tage.
(2) Debatten können auf Aufforderung des Antragsstellers oder eines Abgeordneten auf sechs Tage verlängert werden. Der Antrag auf die Verlängerung der Debatte ist innerhalb der regulären Debattenzeit abzugeben. Das Präsidium kann zudem die Debattenzeit eigenmächtig verlängern, wenn am Ende der Debattenzeit offenkundig noch eine angeregte Debatte besteht.
(3) Falls kein weiterer Aussprachebedarf besteht, kann die Debatte nach einer Mindestdauer von einem Tag durch einen Antrag auf sofortige Abstimmung unter der Voraussetzung beendet werden, dass:
a. der Antragssteller alle Fragen des Plenums beantwortet hat,
b. zwischen der letzten inhaltlichen Frage und dem Antrag zur sofortigen Abstimmung mindestens 24 Stunden liegen und
c. sich eine einfache Mehrheit der Abgeordneten für eine sofortige Abstimmung ausspricht.
Neue Version:
§9 Debatten
(1) Debatten dauern 2 Tage.
(2) Debatten können auf Aufforderung des Antragsstellers oder eines Abgeordneten auf vier Tage verlängert werden. Der Antrag auf die Verlängerung der Debatte ist innerhalb der regulären Debattenzeit abzugeben. Das Präsidium kann zudem die Debattenzeit eigenmächtig verlängern, wenn am Ende der Debattenzeit offenkundig noch eine angeregte Debatte besteht.
(3) Falls kein weiterer Aussprachebedarf besteht, kann die Debatte nach einer Mindestdauer von einem Tag durch einen Antrag auf sofortige Abstimmung unter der Voraussetzung beendet werden, dass:
a. der Antragssteller alle Fragen des Plenums beantwortet hat,
b. zwischen der letzten inhaltlichen Frage und dem Antrag zur sofortigen Abstimmung mindestens 24 Stunden liegen und
c. sich eine einfache Mehrheit der Abgeordneten für eine sofortige Abstimmung ausspricht.
Alte Version:
§10 Kandidaturen
(1) Die Kandidaturphase zur Wahl eines Amtes dauert 3 Tage
(2) Kandidaturen nach Ablauf der in §10 Absatz 1 genannten Frist sind unzulässig, wenn zuvor bereits gültige Kandidaturen eingereicht wurden
(3) zulässige Kandidaturen bestehen aus eigenen Absichtserklärungen sowie von betreffenden Personen bestätigten Vorschlägen
(4) Findet sich innerhalb der in §10 Absatz 1 genannten Zeit kein Kandidat, wird die Kandidaturphase automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert
(5) Erklärt eine Person unter den in §10 Absatz 4 genannten Bedingungen ihre Kandidatur, wird die Kandidaturphase ab dem Zeitpunkt der ersten eingereichten gültigen Kandidatur um 3 Tage verlängert
(6) Auf Wunsch von der Hälfte der Abgeordneten, von denen mindestens drei der Opposition angehören muss, kann die Kandidaturphase unter den in §10 Absatz 5 genannten Bedingungen auf 24 Stunden verkürzt werden. Dies gilt nicht für Wählen des Ministerpräsidenten.
Neue Version:
§10 Kandidaturen
(1) Die Kandidaturphase zur Wahl eines Amtes dauert 2 Tage
(2) Kandidaturen nach Ablauf der in §10 Absatz 1 genannten Frist sind unzulässig, wenn zuvor bereits gültige Kandidaturen eingereicht wurden
(3) zulässige Kandidaturen bestehen aus eigenen Absichtserklärungen sowie von betreffenden Personen bestätigten Vorschlägen
(4) Findet sich innerhalb der in §10 Absatz 1 genannten Zeit kein Kandidat, wird die Kandidaturphase automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert
(5) Erklärt eine Person unter den in §10 Absatz 4 genannten Bedingungen ihre Kandidatur, wird die Kandidaturphase ab dem Zeitpunkt der ersten eingereichten gültigen Kandidatur um 2 Tage verlängert
(6) Auf Wunsch von der Hälfte der Abgeordneten, von denen mindestens drei der Opposition angehören muss, kann die Kandidaturphase unter den in §10 Absatz 5 genannten Bedingungen auf 24 Stunden verkürzt werden. Dies gilt nicht für Wählen des Ministerpräsidenten.
Alte Version:
§11 Abstimmungen
(1) Abstimmungen dauern 3 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, das die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Abstimmung vorzeitig beendet werden.
(2) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er eine einfache Mehrheit auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.
(3) Ein Antrag über die Änderung der Verfassung oder der Geschäftsordnung gilt als angenommen, wenn er eine Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.
(4) Alle Abstimmungen sind öffentlich zu vollführen. Sprich es muss erkennbar sein, wer wie abgestimmt hat.
(5) Abstimmungen sind für nichtig zu erklären, wenn Unbefugte daran teilgenommen haben.
Neue Version:
§11 Abstimmungen
(1) Abstimmungen dauern 2 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, dass die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Abstimmung vorzeitig beendet werden.
(2) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er eine einfache Mehrheit auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.
(3) Ein Antrag über die Änderung der Verfassung oder der Geschäftsordnung gilt als angenommen, wenn er eine Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.
(4) Alle Abstimmungen sind öffentlich zu vollführen. Sprich es muss erkennbar sein, wer wie abgestimmt hat.
(5) Abstimmungen sind für nichtig zu erklären, wenn Unbefugte daran teilgenommen haben.
Alte Version:
§12 Wahlen
(1) Wahlen dauern 3 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, das die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Wahl vorzeitig beendet werden.
(2) Ein Kandidat ist dann gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann.
(3) Alle Wählen, außer die des Ministerpräsidenten, sind öffentlich zu vollführen. Sprich es muss er erkennbar sein, wer wen gewählt hat.
(4) Wahlen sind für nichtig zu erklären, wenn Unbefugte daran teilgenommen haben.
Neue Version:
§12 Wahlen
(1) Wahlen dauern 2 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, das die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Wahl vorzeitig beendet werden.
(2) Ein Kandidat ist dann gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann.
(3) Alle Wählen, außer die des Ministerpräsidenten, sind öffentlich zu vollführen. Sprich es muss er erkennbar sein, wer wen gewählt hat.
(4) Wahlen sind für nichtig zu erklären, wenn Unbefugte daran teilgenommen haben.
Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt sofort in Kraft.
Die Abstimmung dauert drei Tage und endet am 28. Oktober 2020 um 17:10 Uhr.
Sehr geehrtes Praesidium,
sehr geehrtes Kollegium,
was muss man nun hier grossartig sagen? Der Erhalt der Natur sollte ein Ziel eines Naturparkes sein,
daher ist es traurig, dass dieses Gesetz immer noch gemacht werden muss.
Aber nun haben wir einen Vorschlag, welcher das Wattenmeer schuetzt und das ist gut so.
Als Abgeordneter aus Ostfriesland gebe ich dem Antrag klar meine Zustimmung.
Und ganz ehrlich, ich war nicht im Mathe-Leistungkurs und ich verstehe deine Rechnung einfach nicht. Quadratwurzel und so ein Zeug, wer soll sich darum kümmern können, wenn einem schon beim Lesen ganz schwindelig wird?
Das doch recht einfach zu verstehen. Also ich bin zwar im Mathe-LK, aber...
Allein schon die Unterstellung Sprache könne rassistisch sein ist Blödsinn.
Die Bezeichnung kommen aus dem frühen 13. bis zum 19.Jahrhundert und niemand regte sich darob auf , am wenigsten die Betroffenen selbst. Nur linksortierte fühlen sich betroffen und beschämt , was allerdings an ihrer verqueren Ideologie liegt.
Was Leute wie die Linken (Sozen) wollen, ist eine Sprachpolizei!
Das ist ja mal ein so grosser Unsinn. Ja, die Sinti und Roma und alle Afrikaner die von Europaern nach Europa und Amerika verschleppt wurden haben sich nicht darueber aufgeregt, warum? Nicht etwa weil sie kein Problem mit dem Begriff hatten, diese wurden ja verwendet um sie auszugrenzen und abzuwerten; Nein, sie beschwerten sich nicht weil sie es nicht konnten. Und heute? Alle beide N-Woerter sind nicht okay, weil sich die Betroffenden davon angegriffen fuehlen, weil der Begriff eben so genutzt wird. Und bei den Sinti und Roma? Die Dachverbaende sehen den Begriff mehrheitlich als rassistisch an, genau so wie die Sinti und Roma selber. Menschen nicht abzuwerten ist keine Sprachpolizei, das ist Anstand. Menschen nicht auszugrenzen ist keine Sprachpolizei, das ist Anstand. Wenn Sie die Begriffe wie eine Medaille tragen wollen, dann muessen Sie damit leben, dass Sie eine rassistische Medaille tragen.
Charly Roth Wir bräuchten einen Thread "Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt", wo ich die beschlossenen Gesetze ausfertigen und verkünden kann.
Done.