Meine Damen und Herren,
da Frau Barley eine Verlängerung der Debatte beantragt hat, dauert die Debatte bis Dienstag, den 1. August 2023 an.
Meine Damen und Herren,
da Frau Barley eine Verlängerung der Debatte beantragt hat, dauert die Debatte bis Dienstag, den 1. August 2023 an.
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
der Wahlgang wird beendet, da alle Länder bereits ihre Stimmen abgegeben haben.
Der Bundesrat wählt den Kandidaten mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen - mit den Stimmen aus Thüringen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen - zum Ersten Vizepräsidenten des Bundesrates.
Herr Theo Pahlke nehmen Sie die Wahl an?
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
der Wahlgang wird beendet, da alle Länder bereits ihre Stimmen abgegeben haben.
Der Bundesrat wählt den Kandidaten mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen - mit den Stimmen aus Thüringen und Bayern - zum Präsidenten des Bundesrates.
Herr Christian von Wildungen nehmen Sie die Wahl an?
Das Land Nordrhein-Westfalen ENTHÄLT sich.
Das Land Nordrhein-Westfalen ENTHÄLT sich.
Das Land Nordrhein-Westfalen stimmt FÜR den Kandidaten.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
das Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß vDGB dazu berechtigt, im laufenden Turnus den Posten des Präsidenten des Bundesrates zu besetzen.
Der aktuelle Turnus läuft bis zum 28. August 2023.
Die Delegation des Landes Nordrhein-Westfalen hat Herrn Theo Pahlke als Ersten Vizepräsidenten des Bundesrates vorgeschlagen.
Die Wahl dauert bis Montag, den 31. Juli 2023 um 22:50 Uhr.
Wählen Sie Herrn Theo Pahlke zum Präsidenten des Bundesrates?
Ich bitte die Delegationen der Länder darum, jetzt ihr Abstimmungsverhalten mitzuteilen.
Das Land Nordrhein-Westfalen stimmt GEGEN den Kandidaten.
Sehr geehrte Frau Dr. Samira Yasemin Ashfahdi,
gerne beantworte ich Ihnen diese Fragen.
1. Frage
Die Legislaturperiode neigt sich allmählich dem Ende zu und womöglich damit auch die Amtszeit des Herrn Ministerpräsidenten.
1.1 Anschlussfrage
Wie bewertet der Herr Ministerpräsident die Arbeit seiner Landesregierung in dieser Legislaturperiode?
1. Wie ich bereits gesagt hatte, kann ich mit der Arbeit nicht zufrieden sein, da ich mir mehr erhofft hatte. Dennoch bin ich froh über alles, was meine Landesregierung geschafft hat bzw. versucht hat. Wir haben unser Bestes gegeben, aber sind dennoch leider gescheitert eine aktive Regierung zu sein.
1.2 Anschlussfrage
Welche Projekte betrachtet der Herr Ministerpräsident als zufriedenstellend erfüllt?
2. Da wir nicht viel umgesetzt haben, kann ich dazu nicht viel sagen. Das Projekt von Minister Hacke und Ministerin Linke jedoch hat einen zufriedenstellenden Start hingelegt.
1.3. Anschlussfrage
Welche Projekte und Vorhaben strebt der Herr Ministerpräsident und die Landesregierung in der verbleibenden Legislaturperiode noch an?
3. Ich als Verkehrsminister bspw. hoffe den E-Ladestationen-Ausbau noch voranzubringen. Zudem setzen alle Minister und Ministerinnen alles daran ihre Vorhaben, sei es ein grundsätzliches Abeschiebeverbot in menschenrechtskritische Staaten oder die Schaffung von Fahrradschnellstraßen, umzusetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
der Freistaat Bayern ist gemäß vDGB dazu berechtigt, im laufenden Turnus den Posten des Präsidenten des Bundesrates zu besetzen.
Der aktuelle Turnus läuft bis zum 28. August 2023.
Die Delegation des Freistaates Bayern hat Herrn Christian von Wildungen als Präsidenten des Bundesrates vorgeschlagen.
Die Wahl dauert bis Montag, den 31. Juli 2023 um 14:50 Uhr.
Wählen Sie Herrn Christian von Wildungen zum Präsidenten des Bundesrates?
Ich bitte die Delegationen der Länder darum, jetzt ihr Abstimmungsverhalten mitzuteilen.
Ich bin die nächsten zwei Wochen in England unterwegs und kann deshalb hier nicht so oft reinschauen.
Ich eröffne hiermit die Wahl zur Richterin am Obersten Gericht.
Zur Wahl steht Frau Dr. Hedwig von Hasenstein und Frau Dr. Viktoria Christ-Mazur.
Für die Wahl sind 72 Stunden vorgesehen.
Ich bitte die Länder um ihre Stimmabgabe.
Ich eröffne hiermit die Wahl zur Richterin am Obersten Gericht.
Zur Wahl steht Frau Dr. Hedwig von Hasenstein.
Für die Wahl sind 72 Stunden vorgesehen.
Ich bitte die Länder um ihre Stimmabgabe.
Sehr geehrter Herr Präsident,
der folgende Gesetzesentwurf der Bundesregierung lag dem Bundesrat zur Stellungnahme vor.
Es wurde dazu keine Stellungnahme abgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Pahlke
Geschäftsführender Präsident des Bundesrates
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An die
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Theo Pahlke
Sehr geehrter Herr Präsident,hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Ausreisegewahrsams mit Begründung.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Mit freundlichen Grüßen
Lando Miller
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Ausreisegewahrsams
Begründung
Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir Abschiebungen künftig effizienter gestalten. Dazu werden wir die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams nach § 62b des Aufenthaltsgesetzes von bislang bis zu zehn Tage auf 28 Tage erhöhen. Demnach ist es so, dass ein ausreisepflichtiger vor der geplanten Maßnahme in Ausreisegewahrsam genommen wird, sofern die dem Ausländer gesetzte Frist vorwerfbar abgelaufen ist und dieser ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln kann. Das Problem nach der aktuellen Rechtslage ist allerdings, dass insbesondere die aktuelle Höchstdauer von zehn Tagen, welche dem Ausreisepflichtigen noch einen Zeitraum für ein kurzfristiges Untertauchen ermöglicht, um sich der Durchsetzung der Ausreisepflicht zu entziehen. Um dem entgegenzuwirken, setzen wir die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams, welche im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage hoch.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beende nun die Debatte. Der Antrag wird an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.
Sehr geehrte Frau Barley,
das Präsidium nimmt dies zur Kenntnis.
Auf eine gute Zusammenarbeit!
Der Präsident des Bundesrates
Theo Pahlke
Gemäß Paragraph 13 Absatz 2 bitte ich Frau Dr. Oxana Koslowska ihre Begründung zu diesem Gesetzesentwurf auszuführen.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
die Bundesregierung hat den folgenden Gesetzesentwurf an den Bundesrat übersendet.
Für die Debatte sind 3 Tage vorgesehen.
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn MinisterpräsidentenTheo Pahlke
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 87a) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 87a)
A. Problem und Zielsetzung
In den vergangenen Jahren ist die Bundeswehr vielfach vernachlässigt worden. Nur unzureichende Investitionen und ineffiziente Strukturen haben dazu geführt, dass es an Munition fehlt, der Fahrzeugpark nicht mehr auf dem derzeitigen Stand der Technik ist, und dass anderweitig Investitionen von Nöten sind. Mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ergibt sich eine neue sicherheitspolitische Realität. Es ist notwendig, die Bundeswehr so zu sanieren, dass diese im Zweifelsfalle handlungsfähig ist und bleibt und ein sinnvolles Glied in der Verteidigung des Landes und unserer Verbündeten bilden kann.
B. Lösung
Die Möglichkeit der Errichtung eines Sondervermögens ermöglicht, die Möglichkeit zu sofortigen und erheblichen Investitionen zu schaffen. Hierfür ist mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eine Grundgesetzänderung von Nöten.
C. Alternativen
Keine Alternative.
D. Kosten
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
Keiner.
Begründung
siehe Vorblatt
Herzlichen Glückwunsch an die Gewählten!
Sehr gerne beantworte ich Ihnen auch diese Fragen, Frau Ivanova.
1. Können Sie uns nähere Einblicke in die aktuellen Bemühungen Ihrer Landesregierung zur Umsetzung der politischen Initiativen und Vorhaben geben? Gibt es spezifische Projekte oder Maßnahmen, die bereits auf den Weg gebracht wurden?
1. Wir arbeiten daran in den letzten Wochen noch etwas umzusetzen, wofür wir uns in der Koalition geeinigt haben. Das wären beispielsweise die grundsätzliche Ausweitung von Abschiebeverboten in weitere menschenrechtskritische Staaten oder die Förderung von Elektromobilität.
2. Wann können die Bürgerinnen und Bürger sowie die Abgeordneten des Landtages mit einem ersten konkreten Vorhaben rechnen?
2. Wann genau solche Vorhaben eingebracht werden können, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Doch hoffen wir, es selbstverständlich vor Ablauf der Legislaturperiode zu schaffen.
3. Wie würden Sie die 17. Legislaturperiode bewerten?
3. Man kann sagen, dass ich nicht zufrieden bin. Ich habe mir diese Legislaturperiode aktiver vorgestellt. Leider konnte diese Aktivität nicht gewährt werden.