Deutscher Bundestag
Zwölfte Wahlperiode
Drucksache XII/007
Große Anfrage
des Abgeordneten Emilia von Lotterleben
Anfrage zur Vorbereitung auf die Eventualität einer sog. Zombie-Apokalypse
Anlage 1
Emilia von Lotterleben
Bemerkungen
--
Deutscher Bundestag
Zwölfte Wahlperiode
Drucksache XII/007
Große Anfrage
des Abgeordneten Emilia von Lotterleben
Anfrage zur Vorbereitung auf die Eventualität einer sog. Zombie-Apokalypse
Anlage 1
Emilia von Lotterleben
Bemerkungen
--
Deutscher Bundestag
Zwölfte Wahlperiode
Drucksache XII/006
Große Anfrage
des Abgeordneten Emilia von Lotterleben
Anfrage zur Vorbereitung auf die Eventualität der Existenz von außerirdischem Leben
Anlage 1
Emilia von Lotterleben
Bemerkungen
--
Sim-Off: Bevor jemand meckert - derartige Anfragen wurden im RL-Bundestag auch schon gestellt.
Deutscher Bundestag
Zwölfte Wahlperiode
Drucksache XII/005
Große Anfrage
des Abgeordneten Emilia von Lotterleben
Anfrage zur Gefahr durch den Rechtsextremismus
Anlage 1
Emilia von Lotterleben
Bemerkungen
--
Haben Sie schön auswendig gelernt. Nehmen Sie es vielleicht einfach als philosophischen Anstoss, denken Sie über die Bedeutung der Gestalt nach.
Die Liste der PNS Hamburg tritt an.
Herr von Wildungen, sind Sie mit der Deutschen Sagengestalt Baldanders vertraut?
.... Ich sollte mich echt mal ranhalten mit den 250 Beiträgen 😄
Ich hatte den erneuten Antrag jetzt erstmal zurückgezogen und mir Beistand gesucht. Der wäre wahrscheinlich ohnehin wieder abgelehnt worden, ich dachte, ich erspare uns die Zeit.
Eine schnellere, erläuternde Rückmeldung wäre schon was. Das würde halt allen Beteiligten viel Zeit und Arbeit sparen. Kann ja gerne alles sehr formlos sein. Das wäre meines Wissens nach auch Spielregelkonform, die Regeln fordern afaik ja keine große juristische Begründung. Ich kenne den Regeltext allerdings auch nicht auswendig und lasse mich da gerne eines besseren Belehren.
Ich halte diesen Fokus auf juristische Korrektheit auch wirklich für destruktiv. Es ist nicht das erste Mal, dass es deswegen Streit gibt, es ist verschreckend insbesondere für Neulinge, und führt im Zweifel dazu, dass regelbrüche nicht behandelt werden. Es stellt meiner Meinung nach ein Problem dar, dass das ganze hier von vielen bei solchen Konflikten nicht als Spiel begriffen wird, dessen Regeln im Zweifelsfall fluid ausgelegt werden können, sondern eher als Land mit rigiden Gesetzen.
Aber gut. Kann alles an anderer Stelle diskutiert werden. Ich bemühe mich in der Sache jetzt um formelle Korrektheit, und spende dem Gericht irgendwann eine Statue der drei Weisen 🙈🙉🙊
Und bevor hier jetzt noch einer auf die Idee kommt, zu melden, weil ich das Gericht hier als Affen bezeichnet hätte: Nein. Die drei Weisen bzw. die drei Affen sind Symbolgestalten aus der japanische Kultur, und verkörpern das weise Hinwegsehen über Mängel und Fehler im Sinne des größeren Guten.
Wir können da gerne über eine andere Ausgestaltung reden - ich vertrete ja auch die Auffassung, dass das zumindest Sim-Off dringend massiv vereinfacht werden muss. und ihr habt recht, ihr seid keine Juristen, hier ist praktisch niemand Jurist, auch darauf habe ich hingewiesen, danke, für die Zustimmung, an diesen Punkt hätte der Groschen fallen müssen, dass eine enge Auslegung juristischer Form kontraproduktiv ist, aber gut.
Aber gut, wir drehen uns im Kreis, wir müssen das jetzt hier nicht weiter ausdiskutieren. Wir können nachher im entsprechenden Forenbereich eine Diskussion über die Vereinfachung der Regelbeschwerden starten.
Alles anzeigenSehr geehrte Frau Gerichtspräsidentin,
Frau Dr. Dr. Emilia von Lotterleben, vertreten durch mich, den ehrenwerten Prof. Dr. Herribert Gorenswick-Schwittke, reicht hiermit eine Regelbeschwerde über die nicht spielregelkonforme Gründung des Freiheitlichen Forum Deutschlands, im nachfolgenden FFD genannt, ein.
Gemäß Aussage des Parteivorsitzenden und Parteigründers des Bundes Unabhängiger Wähler, im nachfolgenden BUW genannt, Christian von Wildungen wurde der BUW vor Gründung des FFD aufgelöst. Damit ist der BUW nicht, wie bisher angenommen, im FFD aufgegangen, es handelt sich um getrennte Entitäten. In Folge dessen hätte das FFD das Parteigründungsverfahren gemäß §6 vDGB durchlaufen müssen, um Parteienrang zu erhalten. Dies ist nicht geschehen. Dadurch wurden in der Vergangenheit mehrfach spielregelwidrig Bundestagswahllisten des FFDs eingereicht und durch die Wahlleitung akzeptiert worden, was zu Verzerrungen bei mehreren Bundestagswahlen geführt hat.
Wir bitten das Oberste Gericht damit nun festzustellen, dass
1. Der BUW und das FFD nicht rechtsidentisch sind
2. Der BUW vor der vermeintlichen Gründung des FFDs aufgelöst worden ist
3. Der FFD niemals ein Parteigründungsverfahrengemäß §6 vDGB durchlaufen hat, und damit keinen Parteienstatus innehält.
4. Das FFD ist nicht zur Einreichung von Bundestagswahllisten gemäß §12 Absatz 4 vDGB berechtigt. Die Teilnahmen des FFDs an Bundestagswahlen war damit spielregelwidrig. Die FFD-Abgeordneten verlieren ihren Bundestagssitz.
Die vierwöchige Frist ist eingehalten, da Frau Dr. Dr. von Lotterleben, ebenso wie die breite Allgemeinheit, erst am 25. Juni 2022 durch Aussagen des ehem. Parteivorsitzendes des BUW und jetzigen Parteivorsitzenden des FFD Christian von Wildungen im Rahmen des derzeit stattfindenden Parteiverbotsverfahrens (3 BvB 1/21) Kenntnis vom Bruch der Regeln Kenntnis erlangen konnte.
Wir bitten um zügige Klärung des Sachverhalts ohne weitere unnötige Verzögerung.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Herribert Gorenswick-Schwittke
Mal zur öffentlichen Referenz. Das ist der Antrag, wie er jetzt eingegangen ist. Man möge mir bitte im Detail erklären, warum dieser nicht substantiell genug aufzeigt, welche Regeln wie gebrochen worden sind.
Der Antrag wurde, wie Dr. Juliane Siebert ausgeführt hat, verworfen, weil einerseits Ausführungen zur Fristeinhaltung gefehlt haben, andererseits, weil die Spielregelverletzung nicht schlüssig aufgezeigt wurde. Eine substantiierte kausale Darstellung, warum die Spielregeln verletzt worden seien, ist m. E. von Nöten; derer hat es jedoch gefehlt.
Das mit der Frist Schlucke ich ja noch, aber das ist nun wirklich Mumpitz. Im Antrag wird explizit erwähnt, welche Regeln gebrochen, und wie diese gebrochen worden sind. Der BUW wurde aufgelöst, damit nicht mit dem FFD identisch, der FFD hat nie ein Parteigründungsverfahren durchlaufen, ergo ist die Gründung & Existenz des FFD als Partei regelwidrig. Bitte was zur Hölle soll ich denn noch machen? Soll ich einen Drei Akter über die Gründung des FFDs schreiben, oder..?!
Ihr macht das doch sowieso schon bei jedem, und zwar in eurer Ellenlangen öffentlichen Ablehnung, n'est-ce pas? ihr könntet natürlich auch einfach dem Antragsteller einen fixen Zweizeiler schreiben, das spart euch selbst doch auch Arbeit. Hölle, müssen ja nicht mal zwei Zeilen fehlen. Ein kurzes "Frist fehlt." hätte genügt. Es steht ja nirgends, dass ihr Anträge in einem gigantischen Text ablehnen müsst Vor allem hätte euch das diese dumme Diskussion erspart. Und wie gesagt: Für das Einreichen einer Regelbeschwerde sollte überhaupt keine Rechtsberatung nötig sein. Bei Sim-On Dingen leuchtet mir das noch ein, weil wir uns da im Rahmen der realen Gesetze bewegen - Sim-Off sollte allerdings jeder DAU ohne großen Aufwand eine Regelbeschwerde einreichen können. Wie gesagt, "User xyz hat meiner Meinung nach die Regeln gebrochen, weil".
Ich danke jedenfalls für das Fett markieren.
Alles anzeigenAlles anzeigenIch mache jetzt Rollenspiel auch schon seit gut und gerne 30 Jahre, aber danke für die Aufklärung.
Fassen wir es doch mal in zwei Sätzen zusammen. Du hast dich an entsprechender Stelle beschwert, dass etwas nicht Regelkonform war. Jetzt bist du durch eine andere Regel aber mit deinem Vorhaben gescheitert und jammerst nun herum.
Das nennt man bei uns Rollenspielern, einen schlechten Verlierer.
Ich habe mich bei entsprechender Stelle mit einem Antrag beschwert, der absolut ausreichend war. Das sagt hier ja auch der vorherige Gerichtspräsident. Der Antrag ist nicht an den Regeln gescheitert, sondern an den Richtern.
Und das ist eine Auslegungssache.
Offensichtlich, ja.
Seis drum. Ich werde mir jetzt juristischen Beistand suchen, und den Mumpitz noch mal einreichen, inklusive Passierschein A38, und was weiß ich.
Ich musste mich da nur einmal drüber aufregen, weil ich den Jurafetisch einiger für absolut destruktiv für die Sim halte.
Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenBei aller Liebe Andreas, am Anfang klingen es so, als hätte der Admin versucht das sim/on OG zu beeinflussen und am Ende wird versucht auf das sim/off OG Einfluss zu nehmen. Da stellt sich mir die Frage, wenn der Admin schon impliziert "Die Regeln sind egal", wieso haben wir dann Regeln, ja wieso spielen wir dann hier überhaupt?
Ich pers. halte die Entscheidung für richtig, da die Regeln, die die Spielerschafft aufgestellt hat, die Ablehnung ermöglicht.
Ich bin jetzt seit zehn Jahren im realen Leben Richter im Parteischiedsgericht und es gibt da zwei oder drei Dinge, die sind auch hier im sim/on durchaus anwendbar.
1) Das Anrufen eines Gerichts, ist immer mit einer formalistischen Hürde verbunden. Hier in unserem Fall das sim/on OG, war es die Verfristung und ein legitimer Grund die Klage abzuweisen. Diese Hürde ist niederschwellig genug, denn es bedarf einfach nur mal in die Regeln zu schauen.
2) Wer mit dem Formalien nicht zurecht kommt, der soll sich gefälligst (Fachkundige-)Hilfe besorgen, anstatt einen Alleingang zu machen und am Ende zu jammern weil man mit einer Klage gescheitert ist.
3) Wenn einem zum Erfolg Regeln/Satzung im Weg sind, schauen, dass man sie geändert bekommt.
Aller drei Punkte sind kein Hexenwerk und machbar oder umsetzbar.
Bei aller Liebe - aber wir reden hier von Spielregeln. In einem Spiel. Man sollte bei einer bitte zur Klärung von Spielregeln nicht erst einen Anwalt konsultieren müssen. Das ist nicht nur Realitätsfremd, sondern in 99% der Fälle sogar verpöhnt. "Rule Lawyering" gilt bei den meisten Rollenspielen als böses Wort.
Ich mache jetzt Rollenspiel auch schon seit gut und gerne 30 Jahre, aber danke für die Aufklärung.
Fassen wir es doch mal in zwei Sätzen zusammen. Du hast dich an entsprechender Stelle beschwert, dass etwas nicht Regelkonform war. Jetzt bist du durch eine andere Regel aber mit deinem Vorhaben gescheitert und jammerst nun herum.
Das nennt man bei uns Rollenspielern, einen schlechten Verlierer.
Ich habe mich bei entsprechender Stelle mit einem Antrag beschwert, der absolut ausreichend war. Das sagt hier ja auch der vorherige Gerichtspräsident. Der Antrag ist nicht an den Regeln gescheitert, sondern an den Richtern.
Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenOBERSTES GERICHT
– 6 BvT 2/22 –
In dem Verfahren
über
die Regelbeschwerde
d e r Frau Dr. Dr. Emilia von Lotterleben
- Bevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Herribert Gorenswick-Schwittke
gegen
Freiheitliches Forum Deutschlands, Bundespartei,
vertreten durch den Bundesvorsitzenden Dr. Christian Reichsgraf Schenk von Wildungen,
Wilhelmstraße 144d, 10117 Berlin,
wegen behaupteter spielregelwidriger Gründung des Freiheitlichen Forums Deutschlands
hat der Sechste Senat der Ersten Kammer des Obersten Gerichts
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Dr. Christ-Mazur,
Vizepräsident Neuheimer,
Dr. Thälmann,
Prof. Dr. Siebert
am 03. Juli 2022 gemäß § 18 III Satz 1 ModAdminG einstimmig beschlossen:
Die Regelbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe:
I.
Die Beschwerdeführerin hat bereits die Einhaltung der Frist von vier Wochen aus § 18 I Satz 2 ModAdminG zur Einlegung einer Regelbeschwerde nicht aufgezeigt.
1. Die (allgemeine) Begründungslast aus § 18 I Satz 3 ModAdminG und § 14 I Satz 2 OGG analog verlangt von einer Beschwerdeführerin oder einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die vierwöchige Frist des § 18 I Satz 2 ModAdminG zur Erhebung und Begründung der Regelbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 <469> analog m. w. N.). Dieser Zweifelsfall ist insbesondere dann gegeben, wenn sich die Einhaltung der vierwöchigen Frist nicht ohne Weiteres aus den vorgelegten Unterlagen ergibt. Jedenfalls dann ist substantiierter Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten geboten.
2. Die Beschwerdeführerin verhält sich mit keinem Wort in ihrem Antrag zu der Frage, ob die Frist von vier Wochen eingehalten wurde, und lässt jedweden substantiierten Vortrag hierzu vermissen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin bereits vor dem 28. Mai 2022 Kenntnis von der behaupteten Spielregelverletzung erlangt hat.
II.
Unabhängig hiervon ist die Regelbeschwerde bereits unzulässig, weil die Beschwerdeführerin einen Spielregelverstoß nicht hinreichend substantiiert im Sinne der § 18 I Satz 3 ModAdminG und § 14 I Satz 2 OGG analog aufgezeigt hat (vgl. BVerfGE 99, 84 <87>; 101, 331 <345 f.>; 130, 1 <21> analog m. w. N.).
III.
Die Entscheidung erging einstimmig und ist unanfechtbar.
Dr. Christ-Mazur | Neuheimer | Dr. Thälmann | Prof. Dr. Siebert
Zeigt jetzt meiner Meinung nach auch schon wieder die Dysfunktionalität des OGs auf, dass Regelbeschwerden nicht formlos und niedrigschwellig eingereicht werden können. Inhaltlich war die Regelbeschwerde völlig korrekt,das Thema wurde ja auch im Verfahren gegen das FFD aufgegriffen. Dass das jetzt wegen Formfehlern ohne Entscheidung abgelehnt worden ist, ist lächerlich. Man kann nicht immer drauf pochen, dass man sich ja im Zweifelsfall an das OG wenden kann, wenn das OG zu sehr damit beschäftigt ist Juristen zu larpen, um sich im Zweifelsfall tatsächlich mit regelfragen zu befassen.
Wie ich einigen Richter*innen schon mitgeteilt habe, stimme ich dir da zu. Ich habe insbesondere bei Regelbeschwerden immer die Auffassung vertreten, dass man bei der Fragen nach der Zulässigkeit so großzügig wie möglich sein sollte. Insb. bei der Überprüfung der Einhaltung der Spielregeln sollte jeder die Möglichkeit haben, sich niederschwellig an das OG zu wenden. Wenn das Gericht Zweifel an der Zulässigkeit hat, kann man darauf ja nochmal hinweisen. Die Nichtannahme der Beschwerde halte ich persönlich für falsch. Ich hoffe, dass unsere Sim-Off-Kammer am OG für Sim-Off-Angelegenheiten dann bei der Zulässigkeit auch etwas weniger strenge Maßstäbe anlegt.
Bei aller Liebe Andreas, am Anfang klingen es so, als hätte der Admin versucht das sim/on OG zu beeinflussen und am Ende wird versucht auf das sim/off OG Einfluss zu nehmen. Da stellt sich mir die Frage, wenn der Admin schon impliziert "Die Regeln sind egal", wieso haben wir dann Regeln, ja wieso spielen wir dann hier überhaupt?
Ich pers. halte die Entscheidung für richtig, da die Regeln, die die Spielerschafft aufgestellt hat, die Ablehnung ermöglicht.
Ich bin jetzt seit zehn Jahren im realen Leben Richter im Parteischiedsgericht und es gibt da zwei oder drei Dinge, die sind auch hier im sim/on durchaus anwendbar.
1) Das Anrufen eines Gerichts, ist immer mit einer formalistischen Hürde verbunden. Hier in unserem Fall das sim/on OG, war es die Verfristung und ein legitimer Grund die Klage abzuweisen. Diese Hürde ist niederschwellig genug, denn es bedarf einfach nur mal in die Regeln zu schauen.
2) Wer mit dem Formalien nicht zurecht kommt, der soll sich gefälligst (Fachkundige-)Hilfe besorgen, anstatt einen Alleingang zu machen und am Ende zu jammern weil man mit einer Klage gescheitert ist.
3) Wenn einem zum Erfolg Regeln/Satzung im Weg sind, schauen, dass man sie geändert bekommt.
Aller drei Punkte sind kein Hexenwerk und machbar oder umsetzbar.
Bei aller Liebe - aber wir reden hier von Spielregeln. In einem Spiel. Man sollte bei einer bitte zur Klärung von Spielregeln nicht erst einen Anwalt konsultieren müssen. Das ist nicht nur Realitätsfremd, sondern in 99% der Fälle sogar verpöhnt. "Rule Lawyering" gilt bei den meisten Rollenspielen als böses Wort.
Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenOBERSTES GERICHT
– 6 BvT 2/22 –
In dem Verfahren
über
die Regelbeschwerde
d e r Frau Dr. Dr. Emilia von Lotterleben
- Bevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Herribert Gorenswick-Schwittke
gegen
Freiheitliches Forum Deutschlands, Bundespartei,
vertreten durch den Bundesvorsitzenden Dr. Christian Reichsgraf Schenk von Wildungen,
Wilhelmstraße 144d, 10117 Berlin,
wegen behaupteter spielregelwidriger Gründung des Freiheitlichen Forums Deutschlands
hat der Sechste Senat der Ersten Kammer des Obersten Gerichts
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Dr. Christ-Mazur,
Vizepräsident Neuheimer,
Dr. Thälmann,
Prof. Dr. Siebert
am 03. Juli 2022 gemäß § 18 III Satz 1 ModAdminG einstimmig beschlossen:
Die Regelbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe:
I.
Die Beschwerdeführerin hat bereits die Einhaltung der Frist von vier Wochen aus § 18 I Satz 2 ModAdminG zur Einlegung einer Regelbeschwerde nicht aufgezeigt.
1. Die (allgemeine) Begründungslast aus § 18 I Satz 3 ModAdminG und § 14 I Satz 2 OGG analog verlangt von einer Beschwerdeführerin oder einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die vierwöchige Frist des § 18 I Satz 2 ModAdminG zur Erhebung und Begründung der Regelbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 <469> analog m. w. N.). Dieser Zweifelsfall ist insbesondere dann gegeben, wenn sich die Einhaltung der vierwöchigen Frist nicht ohne Weiteres aus den vorgelegten Unterlagen ergibt. Jedenfalls dann ist substantiierter Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten geboten.
2. Die Beschwerdeführerin verhält sich mit keinem Wort in ihrem Antrag zu der Frage, ob die Frist von vier Wochen eingehalten wurde, und lässt jedweden substantiierten Vortrag hierzu vermissen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin bereits vor dem 28. Mai 2022 Kenntnis von der behaupteten Spielregelverletzung erlangt hat.
II.
Unabhängig hiervon ist die Regelbeschwerde bereits unzulässig, weil die Beschwerdeführerin einen Spielregelverstoß nicht hinreichend substantiiert im Sinne der § 18 I Satz 3 ModAdminG und § 14 I Satz 2 OGG analog aufgezeigt hat (vgl. BVerfGE 99, 84 <87>; 101, 331 <345 f.>; 130, 1 <21> analog m. w. N.).
III.
Die Entscheidung erging einstimmig und ist unanfechtbar.
Dr. Christ-Mazur | Neuheimer | Dr. Thälmann | Prof. Dr. Siebert
Zeigt jetzt meiner Meinung nach auch schon wieder die Dysfunktionalität des OGs auf, dass Regelbeschwerden nicht formlos und niedrigschwellig eingereicht werden können. Inhaltlich war die Regelbeschwerde völlig korrekt,das Thema wurde ja auch im Verfahren gegen das FFD aufgegriffen. Dass das jetzt wegen Formfehlern ohne Entscheidung abgelehnt worden ist, ist lächerlich. Man kann nicht immer drauf pochen, dass man sich ja im Zweifelsfall an das OG wenden kann, wenn das OG zu sehr damit beschäftigt ist Juristen zu larpen, um sich im Zweifelsfall tatsächlich mit regelfragen zu befassen.
Ich finde das, tut mir leid, absolut nicht lächerlich.
Das OG hat die Regelbeschwerde nach Grundlage des Mod-Admin-Gesetzes nicht zur Entscheidung angenommen, weil eben die Voraussetzungen aus diesem Gesetz für eine Regelbeschwerde nicht erfüllt waren. Da kann man sich freilich drüber beschweren, aber das ist dann nicht die Schuld von uns Richter*innen, sondern die Schuld des ModAdminG, da steht genau drin, was eine zulässige Regelbeschwerde beinhalten muss. Wir im Gericht können nicht einfach die gültigen Regel- und Verfahrenswerke für das OG missachten, nur weil es vielleicht einigen nicht passen würde oder es vielleicht subjektiv ein wenig Arbeit bedeuten würde.
Entweder das ModAdminG wird durch die Spielerschaft dahingehend geändert, dass eine Regelbeschwerde simpler eingebracht werden kann oder wir werden weiterhin nach diesen Maßstäben diese Beschwerden bearbeiten müssen.
Wir ,,larpen'' hier auch keine Juristen, wir ziehen einfach nur die Regelwerke heran und urteilen nach Maßgabe dieser dann. Den Leuten, die eine Beschwerde einreichen wollen, steht es ebenso frei und sei es auch angeraten, sich vorher schlau zu machen, in welchem Rahmen so eine Beschwerde ausfallen sollte, um angenommen zu werden. Ich finde es jetzt auch kein ultimatives Hexenwerk in einfachen Sätzen, es müssen ja absolut keine hochkomplexen und juristischen sein, darzulegen, wieso denn jetzt, um beim Beispiel zu bleiben, das FFD eben regelwidrig gegründet wurde. Um so eine Beschwerde aufzustellen wird man sich ja ohne Frage mit der Thematik dazu beschäftigt haben und dann bestimmt auch einige Sätze dazu formulieren können, warum so oder so zu entscheiden ist.
Dass es sicherlich Schwächen in der Ausgestaltung der Regeln zwecks des OG gibt, ist ja ohne Frage. Ich habe heute mit Viktor zum Beispiel auch wieder über einige Aspekte diskutiert, die aufgefallen sind und die bisher noch nicht beachtet wurden, also es ist sicher Luft nach oben in der Ausgestaltung, aber dann bitte auch mit Vorschlägen, wie wir die Regelwerke ändern, um es einfacher zu machen. Einfach nur aufregen hilft sicher, um mal Luft rauszulassen, ändert ja aber unser jetziges Urteil und vielleicht auch zukünftige nicht.
Also: wir können gern über die Ausgestaltung reden, klar, aber dann mit einem Vorschlag zur Verbesserung und im Rahmen einer Diskussion in der Spielerschaft.
Doch doch, ihr larpt schon Juristen - ihr seid nämlich keine, und solltet meiner Meinung nach echt mal von eurem Hyperförmlichkeitstrip runter kommen. Bei SimOn Sachen verstehe ich das ja noch, realistische Ausgestaltung etc., aber ernsthaft, bei Regelbeschwerden sollte ich nicht erst einen Anwalt zurate ziehen müssen. Da sollte "Diese Regel wurde gebrochen, weil" absolut ausreichen. Ich muss jetzt auch mal in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass ich absolut dargelegt habe, warum die Gründung des FFD regelwidrig war - der BUW wurde aufgelöst, ist damit nicht mit dem FFD identisch, und das FFD hat nicht die in den Regeln vorgesehenen Gründungsprozess durchlaufen. Worauf das Gericht selbst ja auch schon mal hingewiesen hat In meiner Nachricht habe ich sogar noch explizit auf die Paragrafen verwiesen. Man müsste mir jetzt noch mal im Detail erklären, warum zum heiligen Bürokratius das nicht ausreichen soll.
Das mit der Frist kann ich ja noch irgendwie verstehen, aber auch hier muss ich sagen, dass das eher Schikane ist, mir das nicht direkt in einem Zweizeiler mitzuteilen, und stattdessen Tage später erst einen Ellenlangen Bescheid zu schreiben. "Die Spielregeln geben einen einfacheren Prozess nicht her!" - Mumpitz. Ihr macht es nur überkompliziert, legt überkompliziert aus. Siehe Andreas' Beitrag. Wir sind hier immer noch keine Jura-Sim, gerade bei der Klärung von Regelfragen ist es absolut imperativ für das Wohl der Sim, dass ihr die Regeln hier so niedrigschwellig wie möglich auslegt. Es bringt nun wirklich nichts, wenn man erst einen Anwalt konsultieren muss, um Regelfragen klären zu lassen.
Alles anzeigenOBERSTES GERICHT
– 6 BvT 2/22 –
In dem Verfahren
über
die Regelbeschwerde
d e r Frau Dr. Dr. Emilia von Lotterleben
- Bevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Herribert Gorenswick-Schwittke
gegen
Freiheitliches Forum Deutschlands, Bundespartei,
vertreten durch den Bundesvorsitzenden Dr. Christian Reichsgraf Schenk von Wildungen,
Wilhelmstraße 144d, 10117 Berlin,
wegen behaupteter spielregelwidriger Gründung des Freiheitlichen Forums Deutschlands
hat der Sechste Senat der Ersten Kammer des Obersten Gerichts
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Dr. Christ-Mazur,
Vizepräsident Neuheimer,
Dr. Thälmann,
Prof. Dr. Siebert
am 03. Juli 2022 gemäß § 18 III Satz 1 ModAdminG einstimmig beschlossen:
Die Regelbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe:
I.
Die Beschwerdeführerin hat bereits die Einhaltung der Frist von vier Wochen aus § 18 I Satz 2 ModAdminG zur Einlegung einer Regelbeschwerde nicht aufgezeigt.
1. Die (allgemeine) Begründungslast aus § 18 I Satz 3 ModAdminG und § 14 I Satz 2 OGG analog verlangt von einer Beschwerdeführerin oder einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die vierwöchige Frist des § 18 I Satz 2 ModAdminG zur Erhebung und Begründung der Regelbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 <469> analog m. w. N.). Dieser Zweifelsfall ist insbesondere dann gegeben, wenn sich die Einhaltung der vierwöchigen Frist nicht ohne Weiteres aus den vorgelegten Unterlagen ergibt. Jedenfalls dann ist substantiierter Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten geboten.
2. Die Beschwerdeführerin verhält sich mit keinem Wort in ihrem Antrag zu der Frage, ob die Frist von vier Wochen eingehalten wurde, und lässt jedweden substantiierten Vortrag hierzu vermissen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin bereits vor dem 28. Mai 2022 Kenntnis von der behaupteten Spielregelverletzung erlangt hat.
II.
Unabhängig hiervon ist die Regelbeschwerde bereits unzulässig, weil die Beschwerdeführerin einen Spielregelverstoß nicht hinreichend substantiiert im Sinne der § 18 I Satz 3 ModAdminG und § 14 I Satz 2 OGG analog aufgezeigt hat (vgl. BVerfGE 99, 84 <87>; 101, 331 <345 f.>; 130, 1 <21> analog m. w. N.).
III.
Die Entscheidung erging einstimmig und ist unanfechtbar.
Dr. Christ-Mazur | Neuheimer | Dr. Thälmann | Prof. Dr. Siebert
Zeigt jetzt meiner Meinung nach auch schon wieder die Dysfunktionalität des OGs auf, dass Regelbeschwerden nicht formlos und niedrigschwellig eingereicht werden können. Inhaltlich war die Regelbeschwerde völlig korrekt,das Thema wurde ja auch im Verfahren gegen das FFD aufgegriffen. Dass das jetzt wegen Formfehlern ohne Entscheidung abgelehnt worden ist, ist lächerlich. Man kann nicht immer drauf pochen, dass man sich ja im Zweifelsfall an das OG wenden kann, wenn das OG zu sehr damit beschäftigt ist Juristen zu larpen, um sich im Zweifelsfall tatsächlich mit regelfragen zu befassen.
Überreicht einen Strauß Löwenzahn
"Und Jesus sah ihn an und gewann ihn lieb und sprach zu ihm: Eines fehlt dir. Geh hin, verkaufe alles, was du hast, und gib's den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben, und komm, folge mir nach!" (Markus 10,21)