Beiträge von Christian Lauer

    Begibt sich vorne zum Rednerpult


    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    Das derzeitige Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament von 18
    Jahren schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Angesichts dessen ist eine Absenkung
    des Wahlalters für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament angezeigt.


    Gerade die junge Generation wird durch Fragen betroffen sein, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Schutz des Klimas, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und
    die Regulierung des Internets und die hierzu getroffenen Entscheidungen gestalten die Zukunft nachhaltig und
    haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus. Zahlreiche Minderjährige haben sich an den Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz beteiligt (BVerfGE 157, 30). Viele junge Menschen
    haben in den vergangenen Jahren an Demonstrationen zu Themen des Klimaschutzes, aber auch zu Themen des
    Urheberrechts und der Privatsphäre im Internet teilgenommen. Gleichzeitig hat sich die Altersverteilung der
    Wahlberechtigten in den letzten 50 Jahren zu Lasten der Jüngeren verschoben.


    Diese Absenkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament entspricht der Entwicklung auf europäischer Ebene. Dies wird deutlich durch die Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie zur Aufhebung des Beschlusses
    (76/787/EGKS, EWG, Euratom) des Rates und des diesem Beschluss beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (2020/2220(INL) – 2022/0902(APP))
    . Die Entschließung fordert, dass das Mindestwahlalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament künftig in der Regel 16 Jahre betragen soll. Zuvor
    hatte bereits die Verordnung (EU) Nr. 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019
    über die Europäische Bürgerinitiative (ABl. L 130 vom 17.05.2019, S. 55) den Mitgliedstaaten ermöglicht, das
    Mindestalter für die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative auf 16 Jahre abzusenken. Von dieser Möglichkeit macht der Gesetzentwurf der vPiratenpartei für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative vom 29. April 2022 (Drs. 20/2241) Gebrauch, indem er das Mindestalter für die Teilnahme
    bei der Europäischen Bürgerinitiative künftig auf 16 Jahre herabsetzt. Das Mindestwahlalter für die Wahlen zum
    Europäischen Parlament und das Mindestalter für die Teilnahme an Europäischen Bürgerinitiativen sollen auch
    künftig nicht auseinanderfallen. Ebenso gibt es bereits europäische Staaten, in denen das aktive Mindestwahlalter
    zum Europäischen Parlament unter 18 Jahren liegt: in Österreich und Malta kann bereits ab 16 Jahren gewählt
    werden, in Griechenland ab 17 Jahren.

    Die frühzeitige Einbindung von jungen Menschen in den demokratischen Prozess ist derzeit nur ungenügend gewährleistet. So

    kann es unter Umständen aufgrund der Wahlperiode des Europäischen Parlaments von fünf Jahren dazu kommen,
    dass Personen trotz Erreichen des Mindestwahlalters von 18 Jahren erst mit 23 Jahren das erste Mal wählen können. Durch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wird nun gewährleistet, dass junge Menschen tatsächlich
    spätestens mit 21 Jahren das erste Mal wählen dürfen.


    Ich bitte daher die Regierungskoalition, sowie die Kolleg:innen der Opposition dem Gesetzesänderungsentwurf zum Wohle der Jugend und zur Einbindung junger Menschen in den demokratischen Prozess, für den Antrag zu stimmen und der Jugend somit zu zeigen, dass wir es ernst meinen.


    Vielen Dank


    begibt sich zurück auf seinen Platz

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    Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne hiermit die von Dennis Willenburg und der Fraktion liberal-konservative Allianz beantragte Aktuelle Stunde "staatlicher Islamismus - Gedenken an Mahsa Amini". Die Aktuelle Stunde dauert 72 Stunden.


    Ich bitte nun die antragstellende Person um den einleitenden Redebeitrag.




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    Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne hiermit die Debatte über den Beschlussantrag "Jede kWh zählt!" auf Drs. XIII/012, eingebracht von der Fraktion der Allianz unter dem Abgeordneten Dennis Willenburg . Die Debatte dauert 72 Stunden.


    Ich bitte die antragstellende Fraktion um die Antragsbegründung.




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    Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Frau Bundesministerin Kaja Sembrant und/oder Herr Bundeskanzler Jan Friedländer



    nachfolgende Anfrage ist eingegangen, die sie bitte innerhalb von drei Tagen zu beantworten vermögen.




    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/014


    Gesetzentwurf

    des fraktionslosen Abgeordneten Christian Lauer (vPiraten)


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes



    A. Problem und Ziel

    Das derzeitige Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht zu Europaparlamentswahlen von 18 Jahren schließt junge Menschen vom Wahlrecht aus, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und für Fragen der Zukunft, für ihre Generation kämpfen. Sie wollen sich einbringen, Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen.

    Angesichts dessen ist eine Absenkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum
    Europäischen Parlament angezeigt.


    B. Lösung

    Der Entwurf sieht vor, dass das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei
    den Wahlen zum Europäischen Parlament in § 6 des Europawahlgesetzes von 18
    auf 16 Jahre abgesenkt wird.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Erfüllungsaufwand für den Bund entsteht durch voraussichtlich 1,4 Millionen zusätzliche Wahlberechtigte. Der Anteil der Wahlberechtigten steigt ausgehend von

    den Zahlen zur Europawahl 2019 bei der geplanten Einbeziehung der zusätzlichen

    Wahlberechtigten zwischen 16 und 18 Jahren zur Europawahl 2024 um mindestens 2,27 Prozent. Dies hat eine Kostenerhöhung bei der Erstattung der durch die

    Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben der Länder durch den Bund, also der

    Versandkosten für die Wahlbenachrichtigungen sowie für die Briefwahlunterlagen und der Erstattung der übrigen Kosten durch feste Beträge (§ 25 Absatz 1 des

    Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 50 Absatz 1 bis 3 des Bundeswahlgesetzes) sowie der Kosten für die unentgeltliche Wahlbriefbeförderung durch das

    amtlich bekannt gemachte Postunternehmen (§ 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes) zur Folge. Es ist dadurch

    insgesamt für den Bund mit einem zusätzlichen Erfüllungsaufwand von circa 3 045 000 Euro für die Durchführung der Europawahl 2024 zu rechnen.




    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes



    Vom ...


    Der Bundestag hat (mit Zustimmung des Bundesrates) das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Europawahlgesetzes


    In § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Europawahlgesetzes, wird jeweils das Wort „achtzehnte“ durch das Wort
    „sechzehnte“ ersetzt.



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft




    Berlin, den 21. September 2022


    Christian Lauer, fraktionsloser Abgeordneter der vPiratenpartei



    Begründung

    Das derzeitige Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament von 18
    Jahren schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Angesichts dessen ist eine Absenkung
    des Wahlalters für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament angezeigt.
    Gerade die junge Generation wird durch Fragen betroffen sein, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Schutz des Klimas, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und
    die Regulierung des Internets und die hierzu getroffenen Entscheidungen gestalten die Zukunft nachhaltig und
    haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus. Zahlreiche Minderjährige haben sich an den Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz beteiligt (BVerfGE 157, 30). Viele junge Menschen
    haben in den vergangenen Jahren an Demonstrationen zu Themen des Klimaschutzes, aber auch zu Themen des
    Urheberrechts und der Privatsphäre im Internet teilgenommen. Gleichzeitig hat sich die Altersverteilung der
    Wahlberechtigten in den letzten 50 Jahren zu Lasten der Jüngeren verschoben.



    tritt nach vorne ans Rednerpult


    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    vor uns liegen haben wir die Popularklage nach § 20 II Nr. 1 vDGB, Artikel 93 III GG, §6 I Nr. 17 OGG, §34a OGG und einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung nach § 18 OGG gegen §166 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. I S. 469) der Kollegin Dr. Irina Christ.


    In diesem 12 seitigen Antrag erklärt die Kollegin warum der §166 StGB gegen Artikel 3 I GG, Artikel 4 I GG, Artikel 5 I GG, Artikel 20 III GG und Artikel 103 II GG verstößt.

    Und warum die Definitionen von "Beschimpfungen" und "öffentlichen Frieden" weder klar definiert noch dadurch klar anzuwenden sind.

    Es muss sich dabei die Frage gestellt werden ob die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit geschützt ist, wenn der Staat bei Religionskritik, die als "Beschimpfung" aufgefasst werden könnte, die Strafverfolgung beginnen kann.

    Rund 42% der deutschen Bürger gelten laut dem statistischen Bundesamt als Konfessionsfrei. 42% die einen glauben in Deutschland ablehnen. 42% unserer Bürger die durch ein solches Gesetz im Strafgesetzbuch eingegrenzt sind.


    Aber dabei hört es nicht auf! Wie bewerten wir den "Protestantismus" also die evangelischen Glaubenszugehörigen in Deutschland? Ein Beispiel der "Beschimpfung" einer Glaubensgemeinschaft ist der deutsche Augustinermönch und Theologieprofessor Martin Luther, diese Kritik löste 1517 eine Reformationsbewegung aus. Würde wir eine solche heutzutage verfolgen? Ich denke nicht. Aber solange dieses Gesetz existiert, existiert kein klares Recht auf Religions- und Meinungsfreiheit.


    Daher stimme ich der Kollegin Christ zu und spreche mich für eine positive Positionierung des Bundestages zur Popularklage gegen den §166 StGB aus. Gemeinsam sollten wir uns für unser Grundgesetz einsetzen.


    Vielen Dank.


    nickt der Kollegin Christ zu und begibt sich wieder auf seinen Platz

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    Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,



    ich eröffne hiermit die Abstimmung über den Beschlussantrag - Antiextremistischer Grundkonsens in Politik und Gesellschaft – Rechtsstaat und Demokratie schützen – Antifa ächten

    auf Drs. XIII/003, eingebracht vom Kollegen Gerold von Hohenelmen-Lützburg . Die Abstimmung dauert 72 Stunden.

    Ich denke NRW wird wohl so groß sein, weil NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland wohl auch die meisten SIM-Spieler haben wird.

    Ich spreche mich stark für Lösung 4 aus.


    Wenn wir Lösung 3 nehmen und die eingesessenen Spieler machen eben keinen Platz für Neulinge, werden diese eben genauso verdrängt.

    Und es gibt genug Personen die auch sich auch an Landtagsmandaten festkrallen würden. Also müsste man dort die Regelungen anspassen.

    Auch glaube ich das bei dieser Lösung die Leute trotzdem nach NRW gehen würden und dort Wahlkampf dann halt härter führen würden &

    ggf. bis zur nächsten Wahl inaktiv werden.


    Wir sollten eher über Lösung 4 nachdenken und wie wir damit neue SIM-Spieler oder wechselnde Alte SIM-Spieler in die anderen Bundesländer integrieren können.

    (Und tbh, ich selber werde das Bundesland nie wechseln egal wie schwer es dort wird Wahlkampf zu führen, als IRL-NRWler sind mit die anderen Bundesländer die wir haben einfach egal - ich denke vielen geht es so.)

    Tritt nach vorne ans Rednerpult.


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    Sehr geehrtes Präsidium,


    wir betrauern den Tod einer Monarchin. Auch für mich ein eher unübliches Ereignis.

    Queen Elizabeth II. ist im Kreise ihrer Familie verstorben, als solche, als Mutter und Großmutter und Führerin eines Landes hat sie meinen Respekt.

    Sie prägte die britische Bevölkerung jahrzehntelang und begleitete als eine Konstante viele Jahre unser aller Leben.

    Sie prägte Generationen von Präsidenten, Kanzlern und mehr, selbst Menschen wie Trump warfen sich vor ihr in Schale.


    Sie respektierte die demokratischen Prozesse in ihrem Land und nahm sich in politischen Fragen zurück.

    Die Aufgaben die sie verfolgte, verfolgte sie trotz ihres hohen Alters gewissenhaft.


    Ganz nach dem Motto: „The Queen is dead. Long live the king. “ ist abzuwarten ob King Charles III.

    das Beispiel seiner Mutter folgen wird. Es ist bei all den Kontroversen zu hoffen.


    Nach einer Zeit voller Trauer um ihren geliebten Ehemann ist zu hoffen, dass wo immer diese auch sind, wieder zusammen finden.

    Und auch ich möchte ihr Ruhe in Frieden sagen.


    Vielen Dank.


    Findet wieder im Präsidium Platz.

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    Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,



    ich eröffne hiermit die von Fabian Leybrock (FORUM) beantragte Aktuelle Stunde "im Gedenken an Ihre Königliche Hoheit, Königin Elizabeth II.". Die Aktuelle Stunde dauert 72 Stunden.



    Ich bitte nun die antragstellende Person um den einleitenden Redebeitrag.