Da die Spielstimmen sonst auch nur 70% ausmachen, sollte als Ersatz für die Aktivität auch die Option mit 30% Zufall bei der Abstimmung dabei sein.
Beiträge von Jan Friedländer
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Welche Neuheiten soll denn das Programm gegen Rechtsextremismus beinhalten? Mit dem Handlungskonzept der Staatsregierung gegen Rechtsextremismus verfügt Bayern ja bereits über ein sehr umfangreiches Programm.
Symbolpolitik.
Wir wollten ihnen einmal den Spiegel aufzeigen.
Das verstehe ich jetzt nicht. Also will die neue Regierung tatsächlich nichts weiter in dieser Frage unternehmen?
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Welches blau? ich sehe nur rot
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Hat noch jemand die alte GO?
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Da die Zeit bis zum Ende der Wahlperiode leider drängt, würde ich doch um Bearbeitung meines zweiten Antrags bitten. Vielen Dank.
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Ich hätte mir auch ein Programm gegen Linksextremismus gewünscht. Die Gefahr in diesen reinzurutschen scheint genauso groß zu sein wie beim Rechtsextremismus.
Da sind Sie leider völlig falsch informiert. Bayern hat leider vor allem ein Problem mit Reichsbürgern. Alle Zahlen zeigen, der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere Demokratie. Keine Ahnung warum Ihre Partei das immer wieder leugnet.
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Warum haben sich die Parteien nicht auf den Kampf gegen Linksextremismus und Islamismus einigen können?
"Weiter gegen Corona" - sehr gut, diese Ziel teilen 100 % der aller Menschen auf diesem Planeten. Einen konkreten Plan sollte man schon erwarten können. Oder ist irgendwer "für Corona"?
Warum will man nur die sozialwissenschaftlichen Fächer stärken?Sie sollten schon besser lesen, in diesem Papier ist sogar die Rede vom Linksterrorismus. Ihre ewigen Reflexe in dieser Frage sind wirklich immer wieder erheiternd.
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Würde mich auch interessieren. Aber wird spätestens im Verfahren vor dem Obersten Gericht deutlich werden denke ich
Da würde mich ja auch mal der Klagegrund interessieren aber das werden wir sicherlich bald erfahren.
steht so in den Regeln. Der Bundeswahlleiter muss Beschwerde vor den Obersten Gericht einlegen
Ah, vielen Dank für den Hinweis. Also nur eine Formalität.
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Würde mich auch interessieren. Aber wird spätestens im Verfahren vor dem Obersten Gericht deutlich werden denke ich
Da würde mich ja auch mal der Klagegrund interessieren aber das werden wir sicherlich bald erfahren.
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gratuliert im Namen der Vorwärts!-Fraktion.
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Passt hier rein und wollte ich mal los werden. Das Design des Forums gefällt mir sehr gut. Habt ihr richtig gut gemacht!
Danke für eure Arbeit.
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Wessen Stimme war denn ungültig?
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WAHL DES BUNDESKANZLERS AUGUST 2020
Der Bundespräsident hat dem Bundestagspräsidium heute mitgeteilt, dass er dem Deutschen Bundestag gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vorschlägt, Herrn Constantin Nohlen zum Bundeskanzler zu wählen.
Wir kommen daher zum ersten Wahlgang. Dieser dauert maximal drei Tage.
Der Vorgeschlagene konnte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages nicht auf sich vereinen und wurde somit nicht zum Bundeskanzler gewählt. Wir verfahren nun, wie im Grundgesetz vorgesehen: Das Vorschlagsrecht liegt nun nicht mehr beim Bundespräsidenten. Der Bundestag hat 14 Tage Zeit, um in beliebig vielen Wahlgängen, aber immer noch mit Kanzlermehrheit, einen Bundeskanzler zu wählen. Ich werde sogleich eine offene Kandidaturenphase einleiten.
Wurde nicht erst kürzlich vom OG festgestellt, dass nach den Spielregeln zu verfahren ist bei den Mehrheiten? Ich meine sogar du hast das damals beantragt und gesagt, wenn von der Mehrheit der Mitglieder die Rede ist, wie in unseren Spielregeln, dann gilt die absolute Mehrheit und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Zitat2. Absolute Mehrheit:
Benötigt wird mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden berücksichtigt.
Zitat5) Für die Simulation gelten folgende Mehrheiten für die in Gesetzen übliche Formulierungen:
1. „die meisten Stimmen“ für eine einfache Mehrheit;
2. „die Mehrheit der abgegebenen Stimmen“ für eine einfache Mehrheit;
3. „die Mehrheit der Mitglieder“ für eine absolute Mehrheit.
Zitat(2) 1Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. 2Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
Zumal der aktuelle Bundestag kleiner sein dürfte, aufgrund diverser Verluste von Spielern.
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wartet gespannt auf die Ergebnisverkündung
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Scheint mir als würde es dem Forum darum gehen weiterhin den Ministerpräsidenten stellen zu können. Die Bayern aber haben bei der gestrigen Wahl offensichtlich einen Wechselwunsch zum Ausdruck gebracht, das ist zumindest mein Eindruck, da die Konservativen die Wahl gewonnen haben.
Das angespannte Verhältnis mit SDP und Grünen hat Sie ja in der Vergangenheit auch nie davon abgehalten immerhin miteinander zu reden.
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Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.Ich stelle dies so zur Debatte, bitte aber derweil um eine korrigierte Fassung, die den Anforderungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des BMJ entspricht ( http://hdr.bmj.de/page_f.3.html ).
Was geändert werden soll wird auch in dieser Formatierung klar und deutlich. Wer sich an die Formulierungsvorschläge halten will kann das ja gerne machen, vorgeschrieben werden kann es hier aber nicht. Jeder soll es so handhaben wie er möchte.
Der BTP kann es am Ende auch einfach ablehnen. In den meisten Geschäftsordnungen steht, dass der BTP dort eine Art und Weise, wie es auszusehen hat / aussehen soll, vorschlagen kann. Es gibt dazu auch Regeln, wie ein Änderungsgesetz auszusehen hat. Und daran ist sich auch einfach schlichtweg zu halten, einfach auch des Realismus wegen.
Ich bitte dich, das ist doch nicht der erste Änderungsantrag der so gestellt wurde. Wenn ihr Leute hier vergraulen wollt, mit eurem Detailwahnsinn, dann macht weiter so. Ich halte es wie immer, ein Antrag soll lesbar und verständlich sein und dem üblichem Aufbau (Titel, Antragsteller, Inhalt, Begründung) folgen und ansonsten ist niemanden vorzuschreiben wie er zu arbeiten hat.
Ich halte dir gerne die Tür auf
die Sim besteht zu mehr als 90% aus alten Hasen, die wir sogar in vD schon einmal hatten. Und damals gehörte das schreiben eines ordentlichen Änderungsantrages zum 1 mal 1.
Es ist vollkommen OK, wenn man nicht den absoluten Überblick hat, darüber was man ändern muss. Aber der Antrag ist so einfach nicht OK. Wenn du darauf bestehst ein Vorher/Nachher zu haben, machs in die Anlagen.
Richtig und mein Änderungsantrag, in dieser Form, war schon vor 10 Jahren kein Problem. Da lasse ich mir jetzt auch nicht vorschreiben, wie ich anders gestalten muss. Er ist übersichtlich und verständlich. Wenn du deine eigenen Anträge anders verfassen willst, dann kannst du das gerne machen, schreibe ich dir auch nicht vor und unabhängig davon sollten wir hier auch keine seitenlangen Diskussionen darüber führen, wie ein Änderungsantrag auszusehen hat. Wichtiger als das wäre ein aktive Simulation, dazu will ich beitragen. Lasst uns lieber für mehr Aktivität sorgen.
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Ich schlage die Kollegin Elke Kanis vor.
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Herzlich Glückwunsch.
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Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Grundgesetzes
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Alte Fassung:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.Begründung:
erfolgt mündlich im Plenum
Ich weiß leider gerade nicht ob dieser Antrag noch im alten Forum beschlossen und verkündet wurde. Sollte das der Fall sein, ziehe ich ihn natürlich zurück.
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Herr Präsident, der Antrag wurde noch einmal anders formatiert.
Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Alte Fassung §1:
Alt:
§ 1 Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
(3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.§1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) wird wie folgt neu gefasst:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.