Beiträge von Dr. Edelgard Fischer

    ruft am Ende der rede


    Sie leben noch? Mensch! Ich dachte sie wären verschollen!

    übernimmt die Sitzungsleitung


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    hiermit erteile ich der Landesregierung für die Nichtbeantwortung der Anfrage eine Rüge. Ich bitte darum die Anfrage schnellstmöglich zu beantworten! Ferner wird der stellvertretende Ministerpräsident Georg Gisy, in Vertretung für die Ministerpräsidentin die derzeit Nicht im Hause ist, gebeten eine Stellungnahme einzureichen.

    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    13. Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Antrag

    der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei


    Atomkraft - Nein danke!

    Anlage 1


    Atomkraft - Nein danke!

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
      1. Atomkraft ist eine unbeherrschbare, hochriskante Technologie der Vergangenheit. Trotz Atomausstieg werden uns Rückbau, Zwischenlagerung und die Endlagersuche in Deutschland noch Jahrzehnte belasten.
      2. Das moderne und fortschrittliche Deutschland steht für eine Welt ohne Atomkraft. Wir wollen, dass Risikomeiler in Europa und der Welt stillgelegt, Laufzeiten nicht verlängert und keine neuen Atomkraftwerke (AKW) gebaut werden. Wir brauchen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Atommüll.
      3. Elf Jahre nach der mehrfachen Kernschmelze in Fukushima und 36 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl führt uns der russische Angriff auf die Ukraine dramatisch vor Augen, welche Gefahren von Atomkraftwerken ausgehen. Der Krieg gefährdet auch die nukleare Sicherheit des Landes und stellt ein Risiko für ganz Europa dar.
      4. Der Rückbau von Atomanlagen, die Zwischenlagerung und die aufwendige Suche nach einem sicheren Endlager werden in den kommenden Jahrzehnten mindestens 170 Milliarden Euro verschlingen, die uns für wichtige und dringend notwendige Zukunftsinvestitionen fehlen.
      5. Eine Laufzeitverlängerung könnte kurzfristig – im nächsten Winter – keine neuen Strommengen bringen und somit keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Und auch langfristig ist Atomenergie keine Alternative zum russischen Gas.
      6. Der Ausstieg ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt und wird erfolgreich umgesetzt. Es ist von der EU-Kommission wie vom EU-Parlament falsch, diese Hochrisikotechnologie als nachhaltig einzustufen. Damit verkennen sie die Auswirkungen und Risiken auf Menschen und Umwelt sowie das ungelöste Endlagerproblem.


    1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
      1. sich zum erfolgreichen Atomausstieg in Deutschland zu bekennen und diesen als unumkehrbar zu betrachten.
      2. im europäischen Rat, mit der Kommission und bilateral mit Staaten wie Frankreich, die derzeit auf Atomenergie setzen, und mit den osteuropäischen Staaten, die derzeit noch stark auf Kohle und fossile Brennstoffe für ihre Energieversorgung angewiesen sind, in einen Dialog zu treten, wie sich die Transformation zu erneuerbaren Energien zur Erreichung der EU-Klimaziele ökologisch, sozial und energiepolitisch auch ohne Atomkraft nachhaltig umsetzen lässt. Dies soll auch unter Betrachtung der Energieunabhängigkeit von Russland geschehen.
      3. innerhalb der EU klar zum Ausdruck zu bringen, dass Deutschland diese Einstufung der Atomenergie als nachhaltige Energiegewinnung klar und grundsätzlich ablehnt.



    Dr. Edelgard Fischer und Fraktion






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    Dreizehnte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Minsiterpräsidentin



    Drucksache XIII/007


    Entwurf eines Gesetzes zur verpflichtenden Montage von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Neubauten


    A. Problem

    Nordrhein-Westfalen steht vor großen Herausforderungen in der Strom- und Energieversorgung. Die Energiekrise und der Klimawandel zwingen uns zu schnellerem Umdenken und Umbauen. Dabei müssen Fehlentscheidungen der Vergangenheit kompensiert und die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Strom muss in ausreichendem Angebot vorhanden und so weit es geht aus rgenerativen Energiequellen gewonnen werden.


    B. Lösung

    Photovoltaikanlagen stellen eine verhältnismäßig einfache, sichere und langfristige Quelle für Strom dar. Viele Gebäudestrukturen der öffentlichen Hand bieten genug Fläche, um eine effektive Nutzung und Installtion zu gewährleisten. Der so gewonnene Strom kann hierfür dann entweder direkt am Ort der Erzeugung verwendet, oder entsprechend eingespeißt werden. Der öffentlichen Hand kann die entsprechende erhöhte finanzielle Belastung - anders als im privaten Sektor - uneingeschränkt zugemutet werden.


    C. Alternativen

    Als denkbare Alternative kämen zwei Möglichkeiten in Betracht; das erste wäre ein Gesetzentwurf, der ebenso auch den privaten Sektor, also alle Neubauten mit einer Pflicht für Photovoltaikanlagen belegt. Dies stellt aus unserer Sicht für manche Investoren allerdings ein nicht zu überlickendes Hindernis da und gefährdet die Attraktivität des Wirtschaftstandortes NRW. Die zweite Alternative wäre ein Belassen der Situation auf einfacher Freiwilligkeit im privaten, wie auch öffentlichen Sektor.


    D. Kosten

    Für sämtliche zukünftige Neubauten der öffentlichen Hand ist mit Mehrausgaben zu rechnen, die grob geschätzt bei 170€ pro Quadratmeter Gebäudedachfläche liegen.



    Gesetz über die Pflicht zur Ausstattung von öffentlichen Neubauten mit Photovoltaikanlagen

    vom 27.09.2022


    § 1

    Allgemeines


    (1) Dieses Gesetz bezieht sich auf alle öffentlichen Neubauten im Land Nordrhein-Westfalen, für welche der Baubeginn nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt.

    (2) Für alle öffentlichen Neubauten, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits im Bau befindlich sind, aber noch nicht fertiggestellt sind, gilt eine Übergangsfrist gemäß §3.

    (3) Über Ausnahmen von dieser Gesetzgebung entscheidet das zuständige Infrastrukturministerium auf Antrag.


    § 2

    Ausstattung mit Photovoltaikanlagen


    (1) Als ausgestattet gelten alle Gebäude, deren frei nutzbare Dachfläche zu 75% mit funktionierenden Photovoltaikanlagen bestückt sind.

    (2) Die Ausstattung muss spätestens sechs Monate des Beginns der für den Neubau vorgesehenen Nutzung erfolgt sein.



    § 3
    Übergangsregelung für bereits im Bau befindliche Gebäude


    (1) Gebäude, welche sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch im Bau befinden, sind ebenfalls diesem Gesetz unterworfen.

    (2) Für solche Gebäude muss die Ausstattung spätestens zwölf Monate nach Beginn der für den Neubau vorgesehenen Nutzung erfolgt sein.



    §4

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft.

    Fischer betritt pünktlich zu Sitzungsbeginn den Plenarsaal und setzt sich auf ihren Stuhl


    Meine sehr verehrten Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen.


    Wir debattieren nun über den, von der Landesregierung eingebrachten, Gesetzesentwurf mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes über ein Treuestipendium für Auszubildende in der Pflege". Dieser Entwurf ist für alle Kollegen auf der Drucksache XIII|008zu finden. Ich eröffne die Debatte und erteile dem Minister für Gesundheit, Bildung und Kultur, Herrn Essel für die Landesregierung das Wort.


    Bitteschön!

    schaltet das Pultmikro ein


    Sehr geehrter Kollege Dr. Wildungen,

    das Präsidium teilt mit dass wir Ihre Initiative abweisen da wir durch den Einleitungstext "Der Landtag wird um tatkräftiger Unterstützung geben." Keine genaue Intention der Initiative erkennen können.


    Mit freundlichen Grüßen


    gez. Dr. Fischer

    Vizepräsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen