Beiträge von Ernesto B. Dutschke
-
-
Da der Kollege Kratzer bereits mehrmals online war, seine Kandidatur jedoch nicht bestätigt hat, schlage ich Bernd Hacke für das Amt vor.
-
Wertes Präsidium,
hiermit gibt die Delegation der Freien und Hansestadt Hamburg bekannt, dass sie den Ersten Bürgermeister, Herrn Ernesto B. Dutschke, für das Amt des 2. Vizepräsidenten des Bundesrats im 11. Turnus des Präsidiums vorschlagen.
Mit hanseatischen Grüßen
Ernesto B. Dutschke
Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg -
-
-
-
Sehr geehrtes Präsidium,
ich gebe Ihnen hiermit bekannt, dass der Freistaat Bayern durch Marlen Hertz und meine Wenigkeit im Bundesrat vertreten werden wird.
-
Ich werde antidemokratisches Verhalten auch in Zukunft als solches benennen; mit der Parlamentsmehrheit der -minderheit sachgrundlos eine angemessene Beratungszeit zu verwehren, bleibt nun einmal antidemokratisch. Jede Opposition würde das anprangern; man denke an den CDU-Abgeordneten Heilmann in der Causa Heizungsgesetz. Ich werde auch in Zukunft zweigleisig fahren und inhaltliche Kritik üben, aber auch Missstände anprangern.
Die Debatte läuft immer noch und ich glaube kaum, dass man hier Parallelen ziehen kann.
Man bedenke einfach mal, dass das dein erster Beitrag in der Bürgerschaft war und du ohne der Anführung von Gründen einfach mal eine Debattenverlängerung beantragt hast.
Hättest du vielleicht dazu erwähnt, dass du Redebedarf hast und nicht einfach nur als erste Amtshandlung als BB die Regierungsarbeit ausbremsen möchtest, hätten wir vielleicht auch anders reagiert.Das ist 'ne Geschichte aus'm Paulanergarten. Niemand würde das ernsthaft als Missachtung oder Beleidigung empfinden. Man wird schon froh sein können, wenn mehr als 65 % der Hamburger überhaupt wissen, dass das Landesparlament Bürgerschaft heißt. Deine Hinweise habe ich ignoriert, weil ich sie - ob freundlich oder unfreundlich formuliert - als unnötige Provokation Deinerseits empfinde. Den starken Mann markieren zu wollen, rechtfertigt es nicht, mir Sprechregelungen aufzuzwingen.
Wie arrogant kann man eigentlich sein, um einem Hamburger vorzuwerfen, man wisse besser was für einen Hamburger beleidigend ggü. der hanseatischen Tradition wäre, als dieser selber?
-
Die Sitzungsleitung lässt auch über einen unzulässigen GO-Antrag abstimmen. Dass man ihr kein großes Vertrauen schenkt, sollte nicht verwundern. Eine sofortige Abstimmung hätte auch ein sofortiges Ende der Debatte zur Folge. Jedenfalls wäre ein Fortgang der Debatte völlig sinnbefreit, wenn die Abgeordneten bereits über den Debattengegenstand abstimmen. Was soll eine Debatte dann noch bringen?
Ich bin nach Hamburg gewechselt, um endlich einmal kontroverse, inhaltliche Debatten führen zu können. Ginge es mir um Macht, wäre ich nach Bayern oder Thüringen gezogen. Dass Du in Hamburg nun aber versuchst, jedwede Oppositionstätigkeit einzuschränken und hierfür jeden noch so ungeeigneten Anlass nutzt (man denke an das Verbot, das Präsidium als "Landtagspräsidium" anzusprechen - eine völlig unnötige Anweisung ohne rechtliche Grundlage), hätte ich ehrlicherweise nicht gedacht. Angesichts der üppigen linken Mehrheit in Hamburg kann ich auch keinen Grund dafür erkennen. Wenn das der zukünftige Umgang mit der Opposition sein soll, passen wir natürlich unsere Arbeitsmethoden an und keilen grob zurück. Mich stört das nicht; ich könnte mit beidem leben: Sowohl mit sachlichen Debatten als auch mit rechtlichen Streitereien.
Fang doch einfach mal an inhaltlich in der Bürgerschaft mitzuwirken, statt ewig nur die selbe Laier bzgl. Verfassungsfeindlichkeit und antidemokratischem Verhalten abzuspielen.
Genau das war es was wir von dir erwartet haben und genau das ist es was wir nun bekommen.
Ob du als Nicht-Hamburger die Betitelung als Landtagspräsidium als legitim erachtest, kann doch auch nicht das Maß aller Dinge sein.
Für viele Hamburger*innen wäre eine derartige Bezeichnung eine grobe Beleidigung der hanseatischen Tradition.
Ich habe dich auch mehrmals in unterschiedlichen "Tonlagen" daraufhin gewiesen. Dass du diese Hinweise vollkommen ignorierst, zeigt doch ausdrücklich, dass es dir nicht um eine kollegiale Debatte geht, sondern lediglich um Provokation. -
Wenn man sich mal inhaltlich so engagieren würde wie bei der Kritik an anderen und dem Pflegen des eigenen Egos würden bestimmt interessante Diskussionen in der Bürgerschaft entstehen.
Seit Deinem Wechsel nach Hamburg hast Du Dich an keiner Diskussion in der Bürgerschaft beteiligt. Es irritiert deshalb, wenn Du anderen fehlende Debattenbeteiligung vorwirfst. Abgesehen davon soll in der Bürgerschaft ja gerade eine Debatte zum aktuellen Antrag verhindert werden. Vielleicht ist Dir das ja entgangen.
Hör doch mal auf mit deinen Schwurbeleien Du hattest nun fast 48 Stunden Zeit dich zu inhaltlich zu äußern und die Debatte läuft zum aktuellen Zeitpunkt noch immer.
Stattdessen schreibst du Demos, provozierst das Präsidium durch vehemente Ignoranz und baust Internetauftritte.Die freie Zeiteinteilung eines Abgeordneten legitimiert keinen Rechtsbruch. Deine ganze Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar. Natürlich beschwere ich mich, wenn rechtswidrig Abgeordnetenrechte eingeschränkt werden. Dein antidemokratisches Vorgehen ist Schuld daran, dass ich bislang noch keine Rede halten konnte, weil ich völlig zurecht dagegen vorgehe. Wer eine Debatte wünscht, sollte aufhören, grundlos Debatten zu verhindern.
Ob eine Debatte überhaupt noch weiterläuft, wenn über einen Antrag auf sofortiges Debattenende abgestimmt wird, ist zudem zweifelhaft.
Die Sitzungsleitung hat doch bekanntgegeben, dass die Debatte noch weiterläuft.
Außerdem wurde nicht das Ende der Debatte, sondern die sofortige Abstimmung nach deinem Antrag auf Verlängerung beantragt.Ich weiß auch nicht, was du mit deinem ganzen Stunk bewirken möchtest. Wahrscheinlich war das eh deine einzige Intention im Wechsel nach Hamburg.
-
Wenn man sich mal inhaltlich so engagieren würde wie bei der Kritik an anderen und dem Pflegen des eigenen Egos würden bestimmt interessante Diskussionen in der Bürgerschaft entstehen.
Seit Deinem Wechsel nach Hamburg hast Du Dich an keiner Diskussion in der Bürgerschaft beteiligt. Es irritiert deshalb, wenn Du anderen fehlende Debattenbeteiligung vorwirfst. Abgesehen davon soll in der Bürgerschaft ja gerade eine Debatte zum aktuellen Antrag verhindert werden. Vielleicht ist Dir das ja entgangen.
Hör doch mal auf mit deinen Schwurbeleien Du hattest nun fast 48 Stunden Zeit dich inhaltlich zu äußern und die Debatte läuft zum aktuellen Zeitpunkt noch immer.
Stattdessen schreibst du Demos, provozierst das Präsidium durch vehemente Ignoranz und baust Internetauftritte. -
Ich weise mal freundlich darauf hin, dass weder Grauweiler, noch Kamm über den Status des MdHB verfügen
Ich weise darauf hin, dass "berufene Bürger" Landtagsabgeordneten außer hinsichtlich der wenigen im vDGB genannten Rechten gleichgestellt sind.
Zeig mir bitte mal die Stelle, wo steht dass Berufene Bürger Landtagsabgeordnete sind.
Berufene Bürger sind sie keine stimmberechtigten Mitglieder der Bürgerschaft und daher nicht vollwertige MdHB.
Wie kann man MdHB sein, wo doch die eigene Partei nicht mal zur Wahl angetreten ist?
Das ist nicht nur unlogisch sondern auch komplett realitätsfernUm Realitätsnähe geht es nicht. Nichtgewählte Mitglieder eines Bundeslandes haben - anders als im RL - auch ein Frage-, Antrags- und Rederecht, obgleich sie nicht demokratisch legitimiert wurden. Den Begriff des berufenen Bürgers kennt das vDGB nicht. Aus § 14 Abs. 6 vDGB folgt aber, dass neue Mitglieder eines Bundeslands dem jeweiligen Landesparlament angehören. Das darf man durch die jeweils gängige Abkürzung (MdL oder MdHB) dann auch ausweisen.
Bisher war es üblich dass sich Berufene Bürger in Hamburg den Titel BBdHB gegeben haben, um Verwirrungen zu vermeiden.
-
Ich weise mal freundlich darauf hin, dass weder Grauweiler, noch Kamm über den Status des MdHB verfügen
Ich weise darauf hin, dass "berufene Bürger" Landtagsabgeordneten außer hinsichtlich der wenigen im vDGB genannten Rechten gleichgestellt sind.
Zeig mir bitte mal die Stelle, wo steht dass Berufene Bürger Landtagsabgeordnete sind.
Berufene Bürger sind sie keine stimmberechtigten Mitglieder der Bürgerschaft und daher nicht vollwertige MdHB.
Wie kann man MdHB sein, wo doch die eigene Partei nicht mal zur Wahl angetreten ist?
Das ist nicht nur unlogisch sondern auch komplett realitätsfern -
Ich weise mal freundlich darauf hin, dass weder Grauweiler, noch Kamm über den Status des MdHB verfügen
-
Neuer Account - alte Vorwürfe....
Langweilig a.f.
Informier' Dich einfach mal drüber, zu welchen Äußerungen eine Regierung befugt ist und zu welchen nicht, anstatt hier ständig zu jammern.
Du einzige der SimOn jammert bist du.
Aber damit hat man mit deinem Umzug nach HH ja rechnen können.Richtig, SimOn handelt der Senat ja auch ständig rechtswidrig. Du bist halt unfähig, sim-on von sim-off zu trennen. Das zeigt Dein Beitrag ja ganz deutlich.
Du bist einfach nur lächerlich
-
Neuer Account - alte Vorwürfe....
Langweilig a.f.
Informier' Dich einfach mal drüber, zu welchen Äußerungen eine Regierung befugt ist und zu welchen nicht, anstatt hier ständig zu jammern.
Du einzige der SimOn jammert bist du.
Aber damit hat man mit deinem Umzug nach HH ja rechnen können. -
Neuer Account - alte Vorwürfe....
Langweilig a.f.
-
Sehr geehrtes Landtagspräsidium,
gegen den mir in der Debatte "XI 016" erteilten Ordnungsruf erhebe ich Einspruch. Sollten Sie einen Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen des Landtagspräsidiums für unstatthaft halten, bitte ich darum, mir dies schriftlich mitzuteilen.
Der mir erteilte Ordnungsruf wahrt schon nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 BürgGO HA. Danach kann das Bürgerschaft sich im Parlament äußernde Personen zur Ordnung rufen, wenn diese sich nicht angemessen verhalten. Es fehlt schon an einem unangemessenen Verhalten meinerseits. Der Präsident begründet seinen Ordnungsruf damit, dass ich mit meiner fortgesetzten Anrede des Präsidiums als "Landtagspräsidium" den Anordnungen des Präsidiums zuwiderhandle. Dies wird in tatsächlicher Hinsicht auch nicht bestritten. Gleichwohl begründet diese Missachtung kein unangemessenes Verhalten iSd Vorschrift. Das ist bei der Missachtung einer präsidialen Anordnung grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn die Anordnung ihrerseits rechtmäßig ist. Das vom Präsidenten ausgesprochene Verbot, das Parlamentspräsidium mit "wertes Landtagspräsidium" anzusprechen, findet keine Grundlage in der Geschäftsordnung. Insbesondere handelt es sich dabei nicht um eine Verletzung der Würde oder Ordnung des Hauses. Dass die gewählte Anrede ortsunüblich wäre, kann dahinstehen. Jedenfalls drückt sie gleichermaßen eine Wertschätzung für das Parlamentspräsidium aus, wie zum Beispiel die Anreden "wertes Präsidium" oder "wertes Bürgerschaftspräsidium". Schon aus Art. 16 HmbVerf folgt, dass die Bezeichnung der Hamburger Bürgerschaft als Landtag jedenfalls nicht die Würde des Parlaments verletzt, denn der Artikel stellt die Bürgerschaft einem Landtag gleich ("[...] der Bürgerschaft oder eines anderen Landtages [...]"). Wäre die Bezeichnung "Landtagspräsidium" eine Verletzung der Würde des Hauses, müssten die in den übrigen Ländern identische Bezeichnung ebenfalls die Würde des jeweiligen Landesparlaments verletzten. Diese absurde Konsequenz würde wohl nicht einmal das hiesige Landtagspräsidium verteidigen. Daneben wird auch in § 14 vDGB die Bezeichnung Landtag an mehreren Stellen verwendet, deren Regelungsgehalt die Hamburger Bürgerschaft miteinschließt. Aus § 14 Abs. 6 vDGB folgt beispielsweise, dass jedes Land einen "Landtag" hat. Es ist mithin zulässig, auch die Bürgerschaft als Landtag zu bezeichnen.
Aus alldem folgt, dass die von mir verwendete Anrede des Präsidiums die Würde des Hauses in keiner Weise beeinträchtigt. Es ist deshalb mit meiner aus Art. 7 Abs. 1 HmbVerf folgenden Redefreiheit unvereinbar, mir eine von mir gewählte, die Würde des Hauses wahrende Anrede des Präsidiums zu untersagen. Es ist nicht die Aufgabe des Sitzungsleiters, den Abgeordneten persönliche Geschmäcker aufzuoktroyieren.
Sollte das Landtagspräsidium nicht bereit sein, den Ordnungsruf zurückzunehmen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Benedikt Grauweiler
-
-
Auf dem Rathausmarkt in Hamburg kamen am Abend rund 10.000 Landsleute zusammen, um anlässlich des jüngsten Eklats im Hamburger Landesparlament für demokratische Teilhabe zu demonstrieren. Unter anderem sprach der Allianz-Abgeordnete Grauweiler zu den anwesenden Landsleuten:
Ist es nicht Amtsanmaßung wenn man sich selber als Abgeordneter betitelt, ohne von Wahlberechtigen ins Parlament gewählt zu werden?