Nordrhein-Westfalen stimmt für Leon Mus
Beiträge von Manuel Gilbert
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Zur Wahl steht Leon Mus. Die Wahl geht wie in unserer Geschäftsordnung vereinbart 72 Stunden und erfolgt ohne Aussprache.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Ergebnis steht wie folgt fest:
Für den Gesetzentwurf stimmt Thüringen.
Gegen den Gesetzentwurf stimmen Bayern und Nordrhein-Westfalen
Die Mitglieder des Bundesrats aus Hamburg nahmen an der Abstimmung nicht dran teil.
Damit hat der Antrag "BR/140 - Gesetz zur Enteigung von Wohnungskonzernen" die erforderliche Mehrheit des Bundesrats nicht erreicht.
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...Reicht son dusseliges v vornedran wirklich aus...? Denn im Endeffekt läuft das dann doch aufs selbe hinaus.
Mal ganz abgesehen von der enttäuschenden Kreativleistung, aber das will ich nicht überbetonen. -
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich möchte darauf hinweisen das die Kandidaurenphase für das Bundesratspräsidium weiterhin aktiv ist.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Dem Bundesratspräsidium liegt folgender Antrag Drucksache BR/141 aus dem Bundestag vor: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes" Die Dauer der Debatte ist wie unsere Geschäftsordnung es vorsieht 72 Stunden. Ich eröffne hiermit die Aussprache:
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Naja in einem demokratischen Prozess kann sowas passieren. Finde ich etwas zynisch ausgedrückt.
Man kann ja auch demokratisch abgesägt werden. Ich fand die Wahl einfach etwas seltsam, weil es irgendwie (bei einigen Personen) den Anschein hatte, dass es einfach darum ging, nicht einen grünen Kandidaten zu wählen. Auch das ist in einer demokratischen Wahl natürlich absolut legitim. Aber ich fand es schon sehr undankbar Sebastian gegenüber, der diese wirklich nicht so spaßige Aufgabe lange sehr gewissenhaft ausgeübt hat. Man hat plump einen Gegenkandidaten aufgestellt und dann auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass man Sebastian nicht mehr haben möchte.
Es ist mir btw absolut schleierhaft, warum gewisse Personen den Beitrag gedisliked haben, wo Bayern für Sebastian gestimmt hat. Das fand ich sim-off wirklich eine extrem undankbare Geste einem Mitspieler gegenüber, der den Bundesrat mehrere Monate lang am Laufen gehalten hat, ohne dass dort nennenswert etwas passiert ist. Das ist wirklich nicht der Umgang miteinander, den ich mir hier erwarten würde.
Aber nichts gegen Herrn Gilbert, ich bin mir sicher, er wird das Amt auch hervorragend ausfüllen.
Der Dislike ist natürlich jetzt weg, nach Überlegung.
Ein Dank gilt natürlich Herrn Fürst.
Ich glaube aber nicht, das man gegen einen Grünen Kandidaten war, bzw. Das man ihn nicht haben möchte! Wieso und weshalb es einen gegen Kandidaten gab kann ich zumindest nicht beantworten.
Sim-Off: Ich habe mich nicht zur Wahl gestellt weil ich Sebastian nicht mag oder ihn eins Auswischen wollte oder sowas. Ich hatte bock auf das Amt und es hätte ja genauso gut sein können das ich nicht gewählt worden wäre dann hätte ichs halt sein gelassen.
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Ich war wohl noch etwas in Trauer, dass einer der gewissenhaftesten Bundesratspräsidenten der letzten Jahre abgesägt worden ist.
Man sollte ja auch anderen die Chance lassen, sich zu beweisen! Ich denke das Manuel Gilbert sein Amt genauso gewissenhaft und gut ausführt, wie der Vorgänger!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Aus dem Bundestag liegt folgender Gesetzentwurf mit der Drucksache BR/142 vor. Die Debatte hierzu dauert wie üblich 72 Stunden. Ich eröffne hiermit die Aussprache
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
HerrnManuel Gilbert
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenenEntwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen, für Wirtschaft und Digitalisierung.Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da ein Verschärfung der Gasmangellage vor
Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht auszuschließen ist und durchaus im Raum steht.Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kerstin Siegmann
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Drucksache BR/141
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
Vom ...
GesetzentwurfStrommarktGasmangellage.pdf
Begründung
siehe Vorblatt
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Zur Abstimmung steht folgender Antrag die Drucksache BR/140 liegt ihnen vor. Die Abstimmung dauert wie üblich 3 Tage.
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Sebastian Fürst
Sehr geehrter Herr Präsident,Hiermit übersende ich Ihnen einen Gesetzesentwurf des Freistaates Thüringen mit dem Titel Gesetz zur Enteignung von Wohnungskonzernen
Mit freundlichen Grüßen
Leon Mus
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Die Debatte ist damit beendet.
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Herzlichen Glückwunsch an alle gewählten.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgender Antrag steht nach abgelaufener Debatte zur Abstimmung: Die Abstimmung endet in 72 Stunden.
An den Bundesratspräsidenten
Herrn Sebastian FürstDeutscher Bundestag
Bundestagspräsident | Dr. Matthias LinnerPlatz der Republik 1 | 11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
hiermit übersende ich Ihnen ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz und bitte um die weitere Bearbeitung durch den Bundesrat.
Deutscher Bundestag
Zwölfte Wahlperiode
Drucksache XII/012
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht
A. Problem und Ziel
Bisweilen ist es so, dass dem Wortlaut des § 15 OGG zufolge auf mündliche Verhandlung nur nach beiderseitigem Einverständnis der Parteien verzichtet werden kann. Gerade, wenn durch eine solche, wenn eine Partei kein Interesse an ein Verfahren zeigt, keine Förderung des Gerichtsverfahrens zu erwarten ist, kann dies die Verfahrensabläufe am Obersten Gericht inflexibel machen. Darüber hinaus fehlt es dem Obersten Gericht an der ausdrücklich gesetzlich gegebenen Möglichkeit, in jedweder Verfahrensart, vor allem in Verfassungsstreitsachen, geeignete Ordnungsmaßnahmen bei nicht vorhandener Ordnung im Saal zu erlassen.
[SimOff: Ferner sind mit Blick auf die Einführung einer zweiten Kammer des Obersten Gerichtes einige SimOff-Vorschriften obsolet geworden. Zwecks Klarstellung und Verhinderung von Irrtümern bei fälschlicher Anwendung von Verfahrensvorschriften sollen diese aus dem Gesetz über das Oberste Gericht entfernt werden. Zudem wird mit Änderung des § 1 OGG eine weitere Klarstellung getätigt.]
B. Lösung
Anpassung einschlägiger Vorschriften im Gesetz über das Oberste Gericht.
C. Alternativen
Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Viertes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht
Das Gesetz über das Oberste Gericht in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2021 ( BGBl. I S. 8 ), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2022 ( BGBl. I S. ... ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird geändert und wie folgt gefasst:
"§ 1
Das Gericht
(1) Oberstes Gericht im Sinne dieses Gesetzes ist die Erste Kammer des Obersten Gerichtes im Sinne des § 20 Abs. 2 vDGB.
(2) Das Oberste Gericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes und der Länder.
(3) Der Sitz des Obersten Gerichts ist Karlsruhe.
(4) Das Oberste Gericht gibt sich eine Geschäftsordnung, die das Plenum beschließt."
2. § 7 Abs. 4 wird geändert und wie folgt gefasst: "(weggefallen)"
3. In § 14 Abs. 2 wird ein Satz 2 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Die erstmalige Festsetzung der Frist nach Satz 1 obliegt dem Vorsitzenden, ist jedoch so festzusetzen, dass es den Beteiligten in Anbetracht ihrer Funktion möglich ist, rechtzeitig eine Stellungnahme vorzubringen."
4. § 15 Abs. 1 wird geändert und wird wie folgt gefasst: "Das Oberste Gericht entscheidet aufgrund mündlicher Verhandlung. Es kann beschließen, auf eine mündliche Verhandlung verzichten, wenn es diese für nicht verfahrensförderlich hält. Die mündliche Verhandlung ist durchzuführen, wenn eine am Verfahren beteiligte Partei dies beantragt und der Durchführung der mündlichen Verhandlung keine wichtigen Gründe entgegenstehen."
5. § 15 Abs. 2 wird geändert und wie folgt gefasst: "(weggefallen)"
6. § 20 wird geändert und wie folgt gefasst:
"§ 20
Kostenfreiheit, Missbrauch des Verfahrens, Aufrechterhaltung der Ordnung
(1) Das Verfahren des Obersten Gerichts ist kostenfrei.
(2) Das Oberste Gericht kann eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde (§ 6 Abs. 1 Nr. 8a), der Popularklage (§ 6 Abs. 1 Nr. 17) oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Missbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 18) missbräuchlich gestellt ist.
(3) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind hinsichtlich der Sitzungspolizei die Vorschriften des Titels 14 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend sinngemäß anzuwenden."
7. In § 27 werden in den Absätzen 1, 2 und 4 die Wörter ",dem vDeutschen Gesetzbuch" entfernt.
8. In § 34a werden in den Absätzen 1, 2 Nummer 1, 2 Nummer 2 und 5 die Wörter ",dem vDeutschen Gesetzbuch" entfernt.
9. Das vierte Kapitel wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Dr. Irina Christ und Fraktion
Begründung
siehe Vorblatt
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Linner
Bundestagspräsident
Deutscher Bundestag
Bundestagspräsident | Dr. Matthias Linner
Platz der Republik 1 | 11011 Berlin
Mail: mail@bundestag.de | Website: http://www.bundestag.de -
Meine Damen und Herren,
Ich stelle das Ergebnis wie folgt fest:
Der Entwurf BR/135 "Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 (Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 2022)" ist mit den Stimmen von Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen bei nicht Teilnahme von Hamburg angenommen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Zur Debatte steht ein Antrag der Thüringer Landesregierung "Gesetz zur Enteignung von Wohnungskonzernen" mit der Druchsache BR/140 liegt ihnen vor. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile dem Thüringer Ministerpräsidenten Leon Mus das Wort.
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Sebastian Fürst
Sehr geehrter Herr Präsident,Hiermit übersende ich Ihnen einen Gesetzesentwurf des Freistaates Thüringen mit dem Titel Gesetz zur Enteignung von Wohnungskonzernen
Mit freundlichen Grüßen
Leon Mus
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Ich benötige Rechte für den Bundesrat
Vorgänger war Sebastian Fürst
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Fabian Leybrock pass auf deine Partei wird geklaut!
gab es eigentlich eine Abmeldung von ihm? Er ist ja noch im Forum und regelrecht aktiv also so steht’s ja auf seinem Profil.
ZitatMir hatte er nicht gesagt als ich noch im Forum war. Er wollte aber eigentlich wieder aktiver werden.