Beiträge von Felix Schwalbenbach
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Hallo leute! Ein Lebenszeichen von mir.
Ich war die letzten Tagen / Wochen nicht da, da ich ins Krankenhaus eingeliefert worden bin (wieder ob des Blutdrucks). Ich liege immer noch auf der Station und hatte bis vor kurzem kein Ladekabel hier, um irgendwie ein Lebenszeichen abgeben zu können. das tue ich jetzt. Verzeiht, dass ich vorher nichts abgeben konnte. Ich weiß nicht, wie lange ich noch eingeschränkt oder nicht-wirklich hier teilhaben kann, da ich noch nicht weiß, wann ich aus dem Krankenhaus komme "^^ Ich hoffe um Verständnis
LG Schwalbi
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Die Antwort folgt nachher wenn ich zuhause bin. Sorry. Aktuell was stressig auf Arbeit und privat.
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Herr Felix Thälmann hat seine erneute Kandidatur bekannt gegeben.
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Frau Dr. Hedwig von Hasenstein hat ebenfalls soeben die Kandidatur erklärt.
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Wir sch.. auf diese Drecks-EU-Zwangsverotdnungen. In Deutschland hat deutschen Recht zu gelten und kein EU-Sch..!
Wieder mal einfach auf geltendes Recht scheißen. Läuft bei dem auch so demokratischem FFD.
Geltrenes Recht? Sind wir eine gottverdammte Kolonie der Drecks-EU ? Dann ja ist es geltenes Recht!! Ansonsten gilt nur deutsches Recht auf deutschem Boden!
Jesus Christus. Sie sind Sklave des Wutanfalls.
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Bei meiner Wenigkeit wurde bereits die Kandidatur von Dr. Kasimir von Hauzenberg bekanntgegeben und bestätigt. (Für Sieberts Posten)
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Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen ( Ricarda Fährmann Kai Baum Lando Miller ),
wir kommen zu der Kandidaturenphase für ZWEI Richter am Obersten Gericht. Wiederwahl der bisherigen Richter ( Dr. Juliane Siebert & Felix Thälmann ) ist möglich. Bei der Kandidatur bitte auch den genauen Posten (Siebert oder Thälmann) bitte angeben. Kandidaturen sind schriftlich bei mir zu bestätigen. Die Kandidaturenphase geht drei Tage. Sie endet somit am Sonntag, dem 12. September 2021 um 16:30.
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- Kein Kindergeld mehr für Empfänger in fremden Ländern
Und wie genau wollen Sie das auf Landesebene durchsetzen?
Über eine Initiative im Bundesrat, Herr Wexler.
Dann erschließt sich mir aber nicht ganz, wie Sie geltende EU-Verordnungen umgehen wollen. Ich habe ja oben bereits angeführt unter welchen Umständen es überhaupt möglich wäre Kindergeld zu erhalten, wenn man nicht in Deutschland lebt und dass diese Voraussetzungen auf Verordnungen der Europäischen Union zurückzuführen sind.
Herr Wexler, meine Partei lehnt die EU-Fremdbestimmung seit ihrer Gründung ab. Entsprechend würden wir bei einer baldigen Regierungsbeteiligung im Bund einen EU-Austritt für die BRD anstreben.
Ein Glück ist kein Bundesland verrückt genug, diese Forderung zu unterstützen, Herr Rache.
Wir sch.. auf diese Drecks-EU-Zwangsverotdnungen. In Deutschland hat deutschen Recht zu gelten und kein EU-Sch..!
Bitte nehmen Sie eine Tablette. Ich mache mir wirklich Sorgen um ihren Blutdruck.
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Ist halt auch die Frage, wenn es über zwei Wochen kein Verfahren gibt, keine Klage. Das sieht man ja auch vom Hauptaccount aus, die Klagen gehen ja an den Präsidenten oder?
Das hält einen aber auch nicht von dem Einloggen jede Woche - wenn nur kurz - ab. Ich weiß nicht, wie das Gericht es atm macht. Wir hatten damals noch eine Interne Gruppe, wo wir kurz über die Klage / den Antrag drüber geschaut haben.
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Stimmt könnte man Mal drüber reden. Ist aktuell eben passend wenn alle vier neu gewählt werden und wieder gleiche Amtszeiten haben. Bist auch gern wieder als Richter gesehen.
Jo, also die Inaktivitäten jetzt würde ich auch so hinnehmen. Ich wollte nur mal nen Denkanstoß geben, ob man das vielleicht in Zukunft anders handhaben möchte. Mit dem DA-Register könnte man ja recht easy sagen, dass die Aktivität des Hauptaccounts ausschlaggebend ist und bei Inaktivität des Hauptaccounts automatisch alle Nebenaccounts auch inaktiv werden, andersrum aber nicht. Das würde mir persönlich etwas sinnvoller vorkommen.
Auch schwierig. Stell dir vor du bist jeden Tag mit dem Nebenacc on aber dein Hauptacc wird inaktiv. Du verlierst dein Amt mit dem Nebenacc (BP oder Richter bspw.).
Zeitgleich blockierst du mit einem inaktivem Nebenacc das Amt für Potentiell aktivere.
Daher würde ich die Inaktivität scgon auf den einzelnen Acc bewerten: Inaktiv mit dem Richteracc zu sein zeugt dann ja auch von desinteresse und kann / wird das Gericht behindern.
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ich werde wenn uch nachher Zuhause bin die KPhase im BR aufmachen. Könnt euch dann ja von jemand anderen als Kandidat präsentieren lassen, oder (und wegen Bestätigung besser) direkt eine PN an mich schreiben.
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Ich bin übrigens derjenige, der hier angeblich jeden Mist meldet. Und dann müssen sich die Admins mit solch einem Stuss befassen... Peinlicher geht es wohl kaum...
Glaub mir...
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Das ist richtig. Jedoch bin ich zuversichtlich, dass wir diese Ausschüsse nutzen werden können.
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
dieser, so wie alle anderen Ausschüsse, die ich beantragte, dienen dazu, einen durchgängigen Diskurs zu haben und über Themen zu sprechen. Hier in dem Fall sind es die wichtigen Themen im Bereich unserer Verfassung, dem Asylrecht und die Geschäftsordnung. Es ist die wichtige Aufgabe des Landtages, sich mit diesen Themen zu beschäftigen.
Daher ein Ständiger Ausschuss. Und daher werde ich den Vorsitz auch abgeben.
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Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen ( Ricarda Fährmann Kai Baum Lando Miller ),
wir kommen zu der Debatte über ein durch den Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Gefährdungshaftung ("Betriebsgefahr") im Verkehrsunfallrecht für Personenkraftfahrzeuge. Die Debatte geht drei Tage und endet damit am Samstag, dem 11. September 2021 um 15:41.
Deutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Drucksache VIII/004
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Dr. von Gröhn und der Fraktion der Allianz im Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Gefährdungshaftung ("Betriebsgefahr") im Verkehrsunfallrecht für Personenkraftfahrzeuge
A. Problem und Ziel
Problem ist die, nach Auffassung der Allianz, zu Unrecht fortbestehende Gefährdungshaftung für PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen. Ziel ist die entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, um die Gefährdungshaftung für "normale" PKW abzuschaffen.
(näheres siehe in der ausführlichen Begründung)
B. Lösung
Änderung des StVG zur Ergänzung der schon bestehenden Ausnahmeregelungen aus § 8 StVG.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Gefährdungshaftung ("Betriebsgefahr") im Verkehrsunfallrecht für Personenkraftfahrzeuge
Vom 29. August 2021
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung von § 8 StVG
I.
§ 8 des Straßenverkehrgesetzes - Ausnahmen - wird um eine Nummer 4 ergänzt, die wie folgt lautet
4. "wenn der Unfall durch ein Personenkraftfahrzeug (§ 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG) ohne Anhänger verursacht wurde, welches eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschritten hat."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Dr. von Gröhn und FraktionBegründung
In verschiedenen Rechtsbereichen existiert die sogenannte Gefährdungshaftung, deren Ausmaß ich bei Bedarf gerne näher erläutern werde. Im Verkehrsunfallrecht ist deren praktische Relevanz besonders ausgeprägt, so haftet der Halter eines Kraftfahrzeuges gemäß § 7 Abs. 1 StVG für jeden Schaden der aus dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges entsteht (meist anteilig) verschuldensunabhängig (sog. Haftung aus Betriebsgefahr), sofern der Schaden nicht auf höherer Gewalt beruhte (§ 7 Abs. 2).
Die Allianz hält das Instrument der Gefährdungshaftung zwar für prinzipiell sinnvoll, jedoch nur bei Fahrzeugen und Anlagen, welche eine überdurchschnittlich starke Gefährdung verursachen, beispielsweise Lastkraftfahrzeuge, landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bspw. Atomkraftwerke . Personenkraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen sind jedoch heutzutage der absolute Standard und werden von der Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer genutzt, eine besondere, überdurchschnittlich ausgeprägte, Gefahr geht von ihnen also nicht mehr aus.
Ein Grund für das Fortbestehen der Gefährdungshaftung ist deshalb nicht feststellbar, weshalb wir, neben den bisher in § 8 vorgesehenen Ausnahmen der Gefährdungshaftung, auch normale PKW von dieser verschuldensunabhängigen Haftung befreien möchten.
Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich bleibt die bisherige Haftung aus (Mit-)Verschulden (bspw. § 17 StVG) vollständig bestehen und wird fortan bei Verkehrsunfallstreitigkeiten allein zu beachten sein, es entsteht also keine Haftungslücke.
Fortan haftet also kein Halter oder Führer (§ 18 Abs. 1 Satz 1 StVG) eines PKW mehr ungerechtfertigt - meist zu einem Viertel (sog. „einfache Betriebsgefahr“) - ohne Verschulden, sondern die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall wird ausschließlich nach den Verschuldensbeiträgen der Beteiligten gewichtet, wer beispielsweise einen Vorfahrtsverstoß begeht, soll keine Möglichkeit mehr haben, seinen Schaden trotzdem anteilig vom bevorrechtigten Fahrer einfordern zu können, nur weil dieser einen normalen PKW betrieb und keine „höhere Gewalt“ beweisen kann.
Wer einen Fehler verursacht, hat auch für diesen einzutreten, wer einen Schaden jedoch nicht verursacht hat, sollte jedoch auch nicht verschuldenslos für ihn haften müssen, dies tangiert das Gerechtigkeitsgefühl der Bürger negativ.
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Der Bundesrat verzichtet auf eine Stellungnahme. Der Gesetzesentwurf wird an den Bundestag zur Beschlussfassung weitergeleitet
Leider ein wenig Spät... Aber ich hoffe, wir können das nun zukünftig ändern und etwas mehr im BR arbeiten.
Leider habe ich meine Rechte noch nicht. Hoffe aber sie baldig zu bekommen.
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Glückwunsch und viel Erfolg!