Beiträge von Ando Hov



    § 5a

    VERLUST VON ÄMTERN

    (1) Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität.

    a. Inaktiv ist, wer 14 Tage nicht eingeloggt oder 14 Tage keine SimOn Beiträge verfasst hat. Vereinshaus ist SimOff!

    (2) Ein Amtsinhaber muss sein Amt aufgeben, wenn er mehr als 14 Tage abwesend gemeldet ist.

    Verstehe ich. Aber man sollte vielleicht dann als Wahlleitung solch einen zweifelhaften Beitrag als Spam melden können, die Mods hätten da dann 3 Tage (während der laufenden Wahl) Zeit zu entscheiden ob der Beitrag als Spam gewertet wird, falls ja, wird dessen Stimme ungültig da man durch den Spambeitrag keinen legitimen Beitrag geschrieben hat.


    Wobei ich davon ausgehe, falls wer wählen will, schreibt er nicht nur diesen einen notwendigen Beitrag sondern 3-4-5 und irgendeiner wird dann schon als akzeptabler Beitrag anerkannt. Ich gehe gerade nur vom schlimmsten Fall aus wenn so ein Mr. Muh nur muh schreiben würde. Das wäre sehr plumpe Umgehung der Regel.

    Ja aber es ist ja jetzt in der vergangenen Legislatur am Beispiel der Allianz und CDSU so, es gab Anträge die ausdrücklich im Namen der Allianz-CDSU Fraktion abgegeben wurden, aber auch Anträge die von einzelnen Abgeordneten eingebracht wurden. Frage ist halt ob man das so mischen dürfen soll, oder ob bei einer gebildeten gemeinsamen Fraktion alles geteilt/alles getrennt wird.

    Okay, ganz einfach "Stimmen von Neumitgliedern die während der Legislatur nicht aktiv mitspielen, werden bei der darauffolgenden Wahl beim Ergebnis der Partei abgezogene, die sie vorher gewählt hatten" Nehmen wir jetzt die besagte FFD als Beispiel und sagen mal ihr habt 4 Wahlvieh. Wenn die 4 nicht aktiv mitwirken, werden bei der nächsten Wahl 4 Stimmen abgezogen.


    Und abgesehen davon wird es ja weiterhin machbar sein Wahlvieh zu haben, nur dass mehr als die Registrierung und Beitritt ins Wahlregister nötig ist. Einmalig 18 Beiträge schreiben ist nicht schwer und es würde ja reichen am Tag wo man sich für das Wahlregister bewirbt den 1 notwendigen SimOn Beitrag zu schreiben. Wobei man noch klären muss ob die Wahlleitung entscheiden darf ob der SimOn Beitrag den Wert hat den es sollte. Nehmen wir als Beispiel das "muh". Würde das reichen?

    Ja die Möglichkeit besteht auch, zu gleichen Bruchteilen wie bisher bei anderen Anträgen mehrerer Fraktionen. Die werden dann auch aufgeteilt, jeder 0,33 wenn 3 Fraktionen. Aber hier ist ja die Frage innerhalb einer Fraktion wenn die aus 2 Parteien besteht. Ob dann einheitlich alles was aus der Fraktion kommt geteilt werden soll oder ob auch einzelne Mitglieder aus der Fraktion eigene Anträge einbringen können für ihre Partei und nicht die gesamte Fraktion.

    Also der Zeitraum bleibt gleich? Zwei Wochen vorher wird es eröffnet und einen Tag vor der Wahl ist Ende?

    öffentliches SimOn Forum; Landtage und Bundestag/Bundesrat ist klar. Bürgerversammlung und Medienzentrum sind SimOn, Vereinshaus SimOff?


    Und wie ist das nun mit der Mitgliedszeit die eingeworfen wurde?

    Es ist ja mal SimOff wie eine Art Gentlemens-Agreement beschlossen worden, dass unter anderem Anträge zur Geschäftsordnung nicht zählen. Gröhn und ich sind nun der Meinung diese Dinge offiziell aufzunehmen. Das Bundestagspräsidium wechselt und Elke wird die Bundeswahlleitung vermutlich auch nicht ewig inne haben. So könnten dann solche Beschlüsse mit der Zeit in Vergessenheit geraten.


    vDGB

    §13 Absatz 3a wird neu eingefügt


    Zur Berechnung der Aktivitätsstimmen werden nicht gewertet:

    a. Anträge zur Geschäftsordnung, unabhängig ob zu Beginn oder mitten in der Legislatur

    b. Anträge zu Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse, Sonderausschüsse

    c. Aktuelle Stunden und Befragungen



    Alternativ als Absatz 4 und dann die nachfolgende Nummerierung ändern. Oder wenn ihr andere Nummerierungsvorschläge habt...

    Wenn ich was vergessen habe auch melden.


    Und abseits von diesem Antrag müssten wir klären wie Anträge gewertet werden bei gemeinsamen Fraktionen mehrerer Parteien. Also welcher Partei das zugerechnet wird. Wenn ein einzelnes Mitglied aus der Fraktion was einbringt oder wenn als gemeinsame Fraktion was eingebracht wird.


    Es wäre schon kompliziert für die Aktivitätswertung, wenn man die als eine Fraktion zusammenfassen würde, wem würde die Aktivität zugerechnet wenn bei der nächsten Wahl einzeln angetreten wird? In meinen Augen wäre es das einfachste das auch bei gemeinsamen Fraktionen, die Anträge einzeln betrachtet werden, also je nachdem aus welcher Ursprungsliste der Antragsteller kommt, oder aber alle Anträge aufgeteilt werden, egal wer aus der Fraktion die stellt. Die weitere Möglichkeit ist, dass die Fraktion gemeinsame Anträge stellen kann die geteilt werden und einzelne Personen Anträge stellen können die dann nur dessen Partei zugerechnet werden.

    Dann würde ich nun vorschlagen das wir das zur Abstimmung stellen, ohne den Verlust durch Sperren.

    In der Landespolitik ist es meist so, dass 1-2 Länder gut und aktiv bespielt werden, während die anderen beiden schlafe. Land ist für viele uninteressant, für mich selbst auch. Wenn ich irgendwelche Ideen habe, sind dies nur Kompetenzen des Bundes.