Beiträge von Leo Stief

    Ich denke nicht, dass das Wahlregister Schuld daran ist, dass es keinen Wettkampf mehr gibt oder das im BT tote Hose ist und nirgendwo mehr inhaltliche Debatten stattfinden.

    Das denke ich auch nicht, das Wahlregister drückt lediglich die Beteiligung. In diesem Fall auch die Beteiligung von Spielern, die regelmäßig online sind.


    Leo Stief sagte es ja schon selber, solche Phasen hatten wir auch schon im alten Forum und da gab es auch kein Wahlregister. Von daher.

    Ich habe in meiner Zeit bei vD nie eine solche Phase wie aktuell hier erlebt und habe auch nichts Derartiges gesagt.


    Ich habe hier nur gesagt, dass die BT-Aktivität der ersten vB-Legislatur kein Maßstab ist und dass das Wahlregister ein Faktor ist, der nachweisbar die Wahlbeteiligung senkt, weshalb sich die Wahlbeteiligung ebenfalls nicht als präzises Maß für die Krise eignet.

    Ich bin weiterhin für das aktuelle System. Was bringt es uns denn bitte wenn wir 20 aktive Spieler haben aber 100 potenzielle Wähler die immer mal nur zur Wahl auftauchen. Wenn man nur halbwegs aktiv ist schafft man es dem Wahlregister beizutreten.

    Ich kann mir da einen psychologischen Effekt vorstellen. Es fühlt sich denk ich nicht besonders großartig an, eine vorhersehbare Wahl mit knapp 40 Teilnehmern zu gewinnen. Ohne Register hätte man mehr Wähler, eine gewisse Unbekannte wäre mit drin und Mitspieler, die bspw. ein paar Monate nicht aktiv waren, könnten anlässlich von Wahlen zurückkommen (und vielleicht wieder zu Aktivität angeregt werden, wenn sie tatsächlich abstimmen dürfen).


    Abgesehen davon wären Probleme wie bei dieser Wahl ausgeschlossen. Wir wissen mittlerweile, dass sogar zwei SDP-Leute nicht abstimmen können, weil es beim Wahlregister zu dieser Panne kam. Beide hatten sich eingetragen, aber dann die erneute Leerung nicht mitbekommen. Und die Parteivorstände können ja nicht sehen, wer im Register steht, sodass man nichtmal gezielt erinnern kann.

    Eine Abschaffung des Wahlregisters und die Wiedereinführung der 18-Beiträge-Grenze (ggf. unter Ausschluss von Parteiforen?) würde mir ganz sinnvoll erscheinen. Man wollte halt Wahlvieh ausschließen, aber ich denke man kann nicht sagen, dass die Sim mit Wahlregister irgendwie besser läuft...

    An der ersten BTW hier haben insgesamt 67 Leute teilgenommen, jetzt sind es 30 weniger.

    Das ist zum Teil auch auf das Wahlregister zurückzuführen. In der SDP gibt es zum Beispiel mindestens eine Person, die aufgrund der Panne bei der Öffnung des Wahlregisters diesmal nicht abstimmen kann. Schon in der ersten Wahl mit Wahlregister, noch vor dem Sommerloch, ging die Beteiligung gegenüber den genannten 67 in der ersten Wahl stark zurück. Es ist praktisch unvermeidlich, dass das Wahlregister die Beteiligung senkt.


    Abgesehen davon scheint es mir auch so, dass vielen einfach Zeit und Lust fehlen, was durch zwei Resets nicht besser wurde.

    Als kleine Einschränkung würde ich einwenden, dass 60 Drucksachen wirklich untypisch viel war. In vD gab es zuletzt bspw. zwischen 80 und 100 Teilnehmer in der Bundestagswahl, also gut doppelt so viel wie hier, aber der Bundestag war weit von 60 Drucksachen entfernt, ohne dass man daran eine Krise festmachte.


    Insgesamt stimmt es aber natürlich, dass wir über Neustartschwierigkeiten eigentlich hinweg sein sollten. Zwar kommen in letzter Zeit alte Mitspieler wieder, aber gleichzeitig treten Parteien, die ohne Weiteres die nötige Stärke hätten, nicht mehr zu Wahlen an.


    Es läuft einfach sehr holprig und das Ganze scheint mir auf eine Mischung aus internen Problemen und fehlenden Neuzugängen zurückzuführen zu sein.

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bundespolizei
    Einführung einer Kennzeichnungspflicht

    Vom 5. November 2020



    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1
    Änderung des Bundespolizeigesetzes

    Nach § 1 des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird folgender § 1a eingefügt:


    㤠1a
    Kennzeichnungspflicht


    (1) Bei geschlossenen Einsätzen müssen die Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten der Bundespolizei eine zur Identitätsfeststellung geeignete individuelle Kennung in Form einer höchstens sechsstelligen Ziffernkombination deutlich sichtbar auf der Vorder- und Rückseite der Uniform und an beiden Seiten des Helms tragen.


    (2) Die Datensätze, aus denen hervorgeht, welche chiffrierte Kennzeichnung der jeweiligen Polizeivollzugsbeamtin bzw. dem jeweiligen Polizeivollzugsbeamten für den entsprechenden Einsatz zugeteilt wurde, sind nach zwölf Monaten zu löschen, wenn im Zusammenhang mit dem geschlossenen Einsatz keine dienst-, straf- oder zivilrechtlichen Verfahren gegen sie eingeleitet wurden.“

    Artikel 2
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 5. November 2020


    Der Bundespräsident

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    Ich würde es auch kritisch sehen, diese Änderung rückgängig zu machen. Die Regel wurde erst vor zwei Monaten mit recht großer Mehrheit beschlossen und bildet die Realität ab. Wie Nils damals in der Debatte schrieb, ist es wichtig, dass es hier eine klare Regelung gibt.


    Im Übrigen wird Inaktivität ja nicht wirklich belohnt – wenn Länder nicht abstimmen, können sie weder Einspruchsgesetze verhindern noch über Zustimmungsgesetze entscheiden, sie verschenken also erstmal nur ihren eigenen Einfluss. Und in diesem Fall kann man ja nichtmal wissen, ob die anderen Länder der Abstimmung vielleicht nur ferngeblieben sind, weil sie ohnehin keinen Einspruch einlegen wollten... Hätte es sich bspw. ein rot-rot-grünes Zustimmungsgesetz gehandelt, dann wäre das Nichtabstimmen von TH und NRW sehr wohl „bestraft“ worden.


    Ich sehe hier also eigentlich keinen Grund, die klare Regelung wieder abzuschaffen.

    Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

    (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)


    Vom 1. November 2020


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:

    Artikel 1
    Änderung des Grundgesetzes


    In Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I S. 404) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „wegen seines Geschlechtes,“ die Wörter „seiner sexuellen Identität,“ eingefügt.


    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 1. November 2020


    Der Bundespräsident

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    Jan Friedländer Die Aktivitätsstimmen hast du anscheinend richtig berechnet, aber das Endergebnis nicht. Die Aktivitätsstimmen werden ganz einfach zu den Wählerstimmen addiert, so steht es auch im Text – weder haben die Wählerstimmen nach der neuen Regel einen fixen 70-%-Anteil noch gibt es einen Zufallsanteil.


    Wie versprochen habe ich bereits eine aktualisierte Version der Aktivitätstabelle für Bundestagspräsidium und Wahlleitung erstellt und an Elke geschickt. Die kannst du verwenden, um das durchzurechnen.

    ...In der Parteiübersicht gibt es Parteien mit deutlich weniger Mitgliedern? Was ist der unterschied zwischen "Grundsätzlich ja" und "Tatsächlich gegründet"

    Das stimmt, eine einmal gegründete Partei wird nicht automatisch aufgelöst, wenn sie unter 7 Mitglieder fällt. Aktuell gibt es eine Partei (Vorwärts), die weniger Mitglieder hat (durch einen erzwungenen Serverumzug vorletzten Monat haben wir mitgliedermäßig allgemein etwas gelitten).


    Diese NDE sehe ich grad zum ersten Mal, die wurde allerdings nie regelkonform gegründet und sollte eigentlich nicht in der Liste auftauchen.

    Ich stelle fest, dass die Regeländerung angenommen wurde und sofort, d. h. bereits zur kommenden 4. Bundestagswahl, in Kraft tritt.


    Da sich dieser Antrag zeitlich mit diesem hier überschnitten hat, schlage ich vor, beide Anträge inhaltlich zusammenzuführen und folgenden Wortlaut ins vDGB zu übernehmen ( Felix Neuheimer  Nils Neuheimer) :



    § 13

    DIE BUNDESTAGSWAHL


    (1) Die für das Ergebnis der Bundestagswahl maßgebliche Stimmenzahl einer Liste entspricht der Anzahl der auf sie entfallenen gültigen Zweitstimmen (Wählerstimmen) zuzüglich etwaiger Aktivitätsstimmen nach den Absätzen 3 bis 7.


    (2) Die Administration kann bis zur Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses Wählerstimmen für ungültig erklären, wenn sie regelwidrig abgegeben wurden.


    (3) Zur Berechnung der Aktivitätsstimmen werden

    a. die Gesamtanzahl der eingebrachten Erstanträge, Änderungsanträge, Gegenanträge und Anfragen einer jeden Fraktion sowie

    b. die Gesamtanzahl der bei Abstimmungen tatsächlich abgegebenen und der maximal möglichen abzugebenden Stimmen pro Fraktion

    erfasst. Anträge und Verordnungen der Bundesregierung werden dabei derjenigen Fraktion zugeordnet, zu deren Partei die Leitung des antragstellenden bzw. verordnenden Ministeriums gehört. Gemeinsame Anträge und Verordnungen mehrerer Fraktionen oder mehrerer Ministerien werden zu gleichen Bruchteilen den entsprechenden Fraktionen zugerechnet.


    (4) Die nach Absatz 3 erforderlichen Aktivitätsdaten sind durch das Bundestagspräsidium, ggf. mit Unterstützung des Bundeswahlleiters, zu erfassen und auf Anfrage eines Abgeordneten offenzulegen. Sie sind zudem ausnahmslos bei der offiziellen Verkündung des Wahlergebnisses der darauffolgenden Bundestagswahl offenzulegen.


    (5) Die maximale Anzahl der Aktivitätsstimmen, die eine Liste für die Arbeit ihrer Fraktion in der zurückliegenden Legislaturperiode erhalten kann, entspricht der Quadratwurzel ihrer Wählerstimmen.


    (6) Für ihre Abstimmungsteilnahme im Bundestag erhält eine Liste die Hälfte der maximal möglichen Aktivitätsstimmen multipliziert mit ihrer Abstimmungsquote. Die Abstimmungsquote ist die Anzahl der abgegebenen Stimmen geteilt durch die Anzahl der maximal möglichen abzugebenden Stimmen.


    (7) Für ihre nach Absatz 3 erfassten Anträge, Verordnungen und Anfragen (im Folgenden zusammenfassend „Anträge“) im Bundestag erhält eine Liste die Hälfte der maximal möglichen Aktivitätsstimmen multipliziert mit ihrer Antragsquote. Die Antragsquote beträgt für die Liste mit den meisten Anträgen 1, für die übrigen Listen entspricht sie der Anzahl eigener Anträge geteilt durch die Anzahl der Anträge der antragsstärksten Liste.


    (8) Das Ergebnis ist durch den Bundeswahlleiter und seinen Stellvertreter, ggf. mit Unterstützung der technischen Administration, zu berechnen.

    Tritt im Großen Saal vor die Kameras.


    Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    sehr geehrter Herr Kerstenbaum,


    ebenso wie Herr Dr. Müller in der letzten Woche scheiden heute auch Sie auf eigenen Wunsch vorzeitig aus Ihrem Amt als Richter des Obersten Gerichts aus. Ich danke Ihnen für Ihre geleistete Arbeit und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.


    Ich darf Ihnen nun Ihre Entlassungsurkunde überreichen und Ihnen im Anschluss das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verleihen.



    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    entlasse ich

    Herrn


    FRANK KERSTENBAUM


    auf seinen Antrag aus seinem Amt als

    Richter des Obersten Gerichts.


    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.



    Berlin, den 30. Oktober 2020


    Der Bundespräsident


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    Damit kommen wir zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

    • 359-grvk-stern-band-png Herr Frank Kerstenbaum amtierte von Juni bis Oktober 2020 als Richter des Obersten Gerichts.


    VERLEIHUNGSURKUNDE


    IN ANERKENNUNG

    DER UM VOLK UND STAAT ERWORBENEN

    BESONDEREN VERDIENSTE

    VERLEIHE ICH


    HERRN

    FRANK KERSTENBAUM


    DAS GROSSE VERDIENSTKREUZ

    MIT STERN UND SCHULTERBAND


    DES VERDIENSTORDENS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    BERLIN, DEN 30. OKTOBER 2020



    DER BUNDESPRÄSIDENT


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    Genau so wollte ich das auch sagen. Bestand darüber schon allgemeiner Konsens? Dann müsste man darüber nicht abstimmen, höchstens über die Implementierung ins vDGB.

    Also der Gesetzes-Reset als solcher war ja Konsens und da kein abweichendes Datum bestimmt wurde, ist es nach meiner Auffassung wasserdicht, dass das Beschlussdatum der Stichtag ist. Es war auch der 1. August im Gespräch, wurde aber nicht festgelegt.


    Eine Abstimmung ist darüber also nicht nötig. Als Info für neue Mitspieler könnte man natürlich überlegen, ob man das der Vollständigkeit ins vDGB aufnimmt.

    Der Teil-Reset wurde am 10. August beschlossen, insofern wäre das der logische Stichtag. Ungeachtet der Tatsache, dass die Simulation erstmal neu anlaufen musste, ging es am 10. August offiziell wieder los, sodass Beschlüsse der RL-Politik seit diesem Datum im Sinne der Reset-Beschlusslage nicht mehr gelten.

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    Der Bundespräsident tritt im Großen Saal vor Journalisten und Gäste.


    Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    in der vergangenen Woche fiel mir die Aufgabe zu, den Präsidenten des Obersten Gerichts in den Ruhestand zu verabschieden. Bei dieser Gelegenheit hatte ich zudem die besondere Freude, ihm aufgrund eines entsprechenden Vorschlags das Bundesverdienstkreuz zu verleihen. Die Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten gehört zu den angenehmsten Aufgaben des Bundespräsidenten und ich freue mich sehr über die funktionierende Anregungs- und Vorschlagspraxis, die dies ermöglicht.


    Anhand der im zurückliegenden Monat gemäß Statut eingegangenen Vorschläge kann ich heute zwei weitere Persönlichkeiten – in diesem Fall aus der aktiven Politik – für ihre Leistungen mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland auszeichnen:


    • 87-grosskreuz-png Herr Nils Neuheimer ist seit September 2020 Präsident des Deutschen Bundestages und amtierte zuvor seit April 2020 als dessen Vizepräsident.
    • 359-grvk-stern-band-png Herr Tom Schneider amtiert seit Mai 2020 als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen sowie seit Juni 2020 als Präsident des Bundesrates.


    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Neuheimer,


    seit der Bundestagswahl im April diesen Jahres, der ersten nach Entstehung des neuen Parteiensystems, gehören Sie ununterbrochen nicht nur dem Deutschen Bundestag, sondern auch dessen Präsidium an. Nachdem Sie zwei Amtszeiten als Vizepräsident absolviert und in dieser Funktion gerade in den Sommermonaten häufig den Präsidenten vertreten hatten, wurden Sie Anfang September selbst zum Präsidenten des 3. Deutschen Bundestages gewählt. Ich danke Ihnen für Ihre in diesen herausragenden Ämtern erworbenen Verdienste, für die Sie heute mit dem Großkreuz ausgezeichnet werden, und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft viel Erfolg und alles Gute.


    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Schneider,


    nach über fünf Monaten als Regierungschef des Landes Niedersachsen gehören Sie zum politischen Inventar dieser Republik und können auf ein vielseitiges Wirken zurückblicken. Sie befinden sich in Ihrer dritten Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident sowie in Ihrer zweiten Amtszeit als Präsident des Bundesrates, dem Sie seit Juni vorstehen. In letzterer Funktion übernehmen Sie seit geraumer Zeit wichtige Verantwortung für den Gesetzgebungsprozess im Bund. Ich darf Sie heute mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband auszeichnen und wünsche Ihnen für Ihren weiteren Weg alles Gute.



    VERLEIHUNGSURKUNDE


    IN ANERKENNUNG

    DER UM VOLK UND STAAT ERWORBENEN

    BESONDEREN VERDIENSTE

    VERLEIHE ICH


    HERRN

    NILS NEUHEIMER


    DAS GROSSKREUZ


    DES VERDIENSTORDENS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    BERLIN, DEN 28. OKTOBER 2020



    DER BUNDESPRÄSIDENT


    85-unterschrift-png


    VERLEIHUNGSURKUNDE


    IN ANERKENNUNG

    DER UM VOLK UND STAAT ERWORBENEN

    BESONDEREN VERDIENSTE

    VERLEIHE ICH


    HERRN

    TOM SCHNEIDER


    DAS GROSSE VERDIENSTKREUZ

    MIT STERN UND SCHULTERBAND


    DES VERDIENSTORDENS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    BERLIN, DEN 28. OKTOBER 2020



    DER BUNDESPRÄSIDENT


    85-unterschrift-png


    Die erforderliche 5-tägige Debatte hat hier stattgefunden: [Regeländerung] Aktivitätswertung


    Hinweise:

    • Zur Annahme ist die einfache Mehrheit erforderlich (§ 21 Abs. 2 vDGB).
    • Die beiden Ja-Optionen zählen zur Mehrheitsermittlung zusammen.
    • Die Änderung tritt nur dann sofort in Kraft, wenn die Option „Ja (sofortiges Inkrafttreten)“ mehr Stimmen erhält als „Nein“ und die andere Ja-Option zusammen (Admins haben dieser Lösung zugestimmt, siehe Debatte).


    Antrag auf Spielregeländerung



    § 13 des vDeutschen Gesetzbuchs wird wie folgt gefasst:


    § 13

    DIE BUNDESTAGSWAHL


    (1) Die für das Ergebnis der Bundestagswahl maßgebliche Stimmenzahl einer Liste entspricht der Anzahl der auf sie entfallenen gültigen Zweitstimmen (Wählerstimmen) zuzüglich etwaiger Aktivitätsstimmen nach den Absätzen 3 bis 7.


    (2) Die Administration kann bis zur Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses Wählerstimmen für ungültig erklären, wenn sie regelwidrig abgegeben wurden.



    (3) Zur Berechnung der Aktivitätsstimmen werden

    a. die Gesamtanzahl der eingebrachten Erstanträge, Änderungsanträge, Gegenanträge und Anfragen einer jeden Fraktion sowie

    b. die Gesamtanzahl der bei Abstimmungen tatsächlich abgegebenen und der maximal möglichen abzugebenden Stimmen pro Fraktion

    erfasst. Anträge der Bundesregierung werden dabei derjenigen Fraktion zugeordnet, zu deren Partei die Leitung des antragstellenden Ministeriums gehört. Gemeinsame Anträge mehrerer Fraktionen oder mehrerer Ministerien werden zu gleichen Bruchteilen den entsprechenden Fraktionen zugerechnet.



    (4) Die nach Absatz 3 erforderlichen Aktivitätsdaten sind durch das Bundestagspräsidium, ggf. mit Unterstützung des Bundeswahlleiters, zu erfassen und auf Anfrage eines Abgeordneten offenzulegen. Sie sind zudem ausnahmslos bei der offiziellen Verkündung des Wahlergebnisses der darauffolgenden Bundestagswahl offenzulegen.


    (5) Die maximale Anzahl der Aktivitätsstimmen, die eine Liste für die Arbeit ihrer Fraktion in der zurückliegenden Legislaturperiode erhalten kann, entspricht der Quadratwurzel ihrer Wählerstimmen.



    (6) Für ihre Abstimmungsteilnahme im Bundestag erhält eine Liste die Hälfte der maximal möglichen Aktivitätsstimmen multipliziert mit ihrer Abstimmungsquote. Die Abstimmungsquote ist die Anzahl der abgegebenen Stimmen geteilt durch die Anzahl der maximal möglichen abzugebenden Stimmen.



    (7) Für ihre nach Absatz 3 erfassten Anträge und Anfragen (im Folgenden zusammenfassend „Anträge“) im Bundestag erhält eine Liste die Hälfte der maximal möglichen Aktivitätsstimmen multipliziert mit ihrer Antragsquote. Die Antragsquote beträgt für die Liste mit den meisten Anträgen 1, für die übrigen Listen entspricht sie der Anzahl eigener Anträge geteilt durch die Anzahl der Anträge der antragsstärksten Liste.


    (8) Das Ergebnis ist durch den Bundeswahlleiter und seinen Stellvertreter, ggf. mit Unterstützung der technischen Administration, zu berechnen.

    Tritt mit dem Bundeskanzler, dem Bundesinnenminister und dessen Nachfolgerin in den Großen Saal.


    Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Leybrock,

    meine sehr geehrten Damen und Herren,


    auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers entlasse ich heute den zurückgetretenen Bundesminister des Innern, für Bildung und Forschung, Herrn Walter Schaal, und ernenne zugleich seine Nachfolgerin.


    Lieber Herr Schaal,


    ich danke Ihnen für Ihre Arbeit als Bundesminister und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.



    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    entlasse ich

    den Bundesminister


    WALTER SCHAAL


    auf seinen Antrag aus seinem Amt als

    Bundesminister des Innern,

    für Bildung und Forschung.


    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.



    Berlin, den 25. Oktober 2020


    Der Bundespräsident


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    Liebe Frau Kanis,


    Sie gehören der Bundesregierung bereits als Bundesministerin für besondere Aufgaben an und übernehmen nun für die letzten Wochen der Legislaturperiode zusätzlich ein bedeutendes Schlüsselressort. Ich wünsche Ihnen eine glückliche Hand und viel Erfolg in dieser neuen Verantwortung.



    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    ernenne ich

    Frau


    ELKE KANIS


    zur

    Bundesministerin des Innern,

    für Bildung und Forschung



    Berlin, den 25. Oktober 2020


    Der Bundespräsident


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    Ich verstehe es einfach nicht, das ist alles.

    Deine Erklärung dessen, was du nicht verstehst, beschränkte sich bisher auf „Quadratwurzel macht Kopf-Aua“. Gleichzeitig verbreitest du pausenlos das Gegenteil von dem, was ausdrücklich im Konzept oder meinen Erklärungen steht. Wenn man etwas nicht verstehen will, dann versteht man es auch nicht.

    Wenn es nur um den Faktor der Anträge pro MdB geht, dann kann man den ja auch aus der aktuellen Regelung herausstreichen. Dann zählen nur noch die Anträge pro Partei.

    Das würde nicht alle Probleme lösen, die dieser Vorschlag angeht. Natürlich könnte man auch so etwas erwägen, aber ein entsprechender Alternativvorschlag ist halt von niemandem eingebracht oder durchgerechnet worden.

    Jetzt möchtest du hier kur vor der Wahl, in weiser Voraussicht auf das mögliche Ergebnis, alles über den Haufen werfen und ein Model einführen, das komplett anders ist, als jenes mit dem wir aktuell in der Aktivitätswertung schon arbeiten.

    Das ist gelogen. Ich habe einige Beiträge weiter oben vorgeschlagen, dass nicht mein Antrag, sondern die Spielerschaft über den Zeitpunkt des Inkrafttretens entscheiden soll.


    Erstens finde ich das nicht fair, denn sowas macht man nicht mitten in einer LP, nur weil einem das mögliche Ergebnis nicht gefällt

    Dreister geht es nicht, wir befinden uns zu jedem Zeitpunkt inmitten irgendeiner LP. Man muss hier Verbesserungsvorschläge erarbeiten können, ohne dass einem solcher Bullshit unterstellt wird.

    zweitens war die bisherige Arbeit des Bundestagspräsidums umsonst, was ebenfalls nicht wirklich schön ist.

    Auch das ist gelogen. Sowohl aus dem Antrag selbst als auch aus den Erklärungen der letzten Woche geht eindeutig hervor, dass das Ergebnis auf Grundlage derselben Daten berechnet wird wie bisher. Es geht daher keinerlei Arbeit des Präsidiums verloren.

    wenn du es auf Grundlage der bisherigen Aktivität zeigst, damit wir es vielleicht besser verstehen.

    Genau das ist im Konzeptthread letzte Woche erfolgt, lediglich auf einem ca. zwei Wochen älteren Datenstand.

    Oder wirst du dann eine neue Excel-Tabelle erstellen, mit der wir so arbeiten können wie mit der bisherigen?

    Warum sollte dafür keine Excel-Tabelle erstellt werden können? Das ist kein Aufwand, im Zweifel kann ich das natürlich machen.


    Dann kann sie mit diesem Modell maximal 1,7 Stimmen durch die Aktivität hinzugewinnen, egal wie fleißig sie war.

    Ja, das entspräche für diese kleine Partei einer erheblichen Steigerung des Wahlergebnisses um über 50 %. Steigerungen um bis zu 100 % wären maximal möglich, aber dann ist Schluss, um allzu große Verzerrungen zu vermeiden. Das ist, wie mehrfach gesagt, der Sinn des Antrages.


    Du kannst natürlich das Interesse vertreten, dass eine kleine Partei ihr Ergebnis durch Aktivität vervielfachen können soll, und Extrembeispiele für die Inaktivität größerer Parteien konstruieren. Es geht hier allerdings um die Interessen des Spiels, deswegen sind wir im Sim-off-Bereich.