Beiträge von Sebastian Fürst

    Abgesehen davon ist der Kahn in Schottland zur Schule gegangen und hat am Kings College Jura studiert.

    Nötig hierfür ist wohl, zu erwähnen, dass er sich vor allem auf den Bereich der Scharia spezialisiert hat. Und nein, das ist jetzt keine plumpe Anspielung auf seine Religionszugehörigkeit und mutmaßliche Affinität gegenüber einer bestimmten Rechtsordnung, es stimmt tatsächlich.

    Nur weil man sich mit dem islamischen Recht beschäftigt, heißt es noch lange nicht, dass man die Scharia fordert und dass man einen muslimisches Kalifat fordert. Genau wie natürlich nicht jeder der sich mit dem Kirchenrecht beschäftigt eine Wort genaue Umsetzung der Rechtsnormen der Bibel fordert.

    Nicht europäische Politiker waren präfend und Vorbild, für diesen Mann, sondern Pakistaner!

    Wie frei ist dieser Mann wirklich?

    Nur weil man nicht voll ethnischer Europäer ist, kann man nicht frei urteilen? Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft abzusprechen, unabhängig denken zu können, ist blanker Rassismus. Solche Äußerungen verbitte ich mir und bewirken bei mir äußerste Verabscheuung.


    Abgesehen davon ist der Kahn in Schottland zur Schule gegangen und hat am Kings College Jura studiert. Er unterscheidet sich also nicht im geringsten von allen anderen Briten mit denen er studiert hat oder zur Schule gegangen ist. Zusätzlich kann er eine mittlerweile 20 Jährige Erfahrung in verschiedenen Funktionen in verschiedenen UN Tribunalen vorweisen.

    tritt im Innenministerium vor die Vertreter der Presse


    Sehr geehrte Lehrende,

    sehr geehrte Studierende,

    sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Hauptstadt Presse,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    in den vergangenen Tagen gab es immer wieder propalästinensische Demonstrationen, vor allem an den Universitäten, auf denen Parolen gerufen wurden, die die Vernichtung des Staates Israels forderten. Für die bayerische Staatsregierung ist klar, dass das Existenzrecht des Staates Israels nicht zur Disposition stehen darf. Selbiges gilt selbstverständlich auch für alle anderen Staaten auf dieser Welt.


    Für uns ist aber auch klar, dass Demokratie Protest aushalten muss, weshalb Demonstrationen oder Protestcamps nur aufgelöst werden sollten, wenn das Existenzrecht des Staates Israels in Frage gestellt wird oder pauschal allen Jüdinnen und Juden die Vernichtung der Palästinenser vorgeworfen wird. Die bayerische Staatsregierung verurteilt jede antisemitische oder antizionistische Äußerung.


    Die bayerische Polizei wird stets nach dem Grundsatz handeln, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo andere in ihren Freiheiten eingeschränkt werden. Der bayerische Staat wird nach Möglichkeit alle seine Bürgerinnen und Bürger vor Anfeindungen und Gewalt schützen. Protest ist aber auch fundamentaler Bestandteil unserer Demokratie und deshalb besonders geschützt. Es ist vollkommen legitim die israelische Regierung für die Art und Weise der Kriegsführung in Gaza oder für andere politische Entscheidung, wie z.B. den Siedlungsbau im Westjordanland zu kritisieren. Wir unterstützen also die Meinung der Berliner Lehrenden hinsichtlich der Punkte, die darauf abzielen, dass Protest möglich sein muss und die Auflösung von Protestcamps oder Demos nur das letzte Mittel der Wahl sein darf, wenn es zu gehäuften Äußerungen und Taten antisemitischer, antizionistischer oder antidemokratischer Art kommt und zum Hass aufgerufen wird.


    Die bayerische Staatsregierung hofft, dass bald wieder Frieden im Nahen Osten herrscht und dass bald alle Geiseln der Hamas freigelassen werden und zu ihren Familien zurückkehren können.


    Vielen Dank!


    Für Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

    Berufung der Staatsminister und des Stellvertreters des Ministerpräsidenten


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir schreiten nun zur Abstimmung über eingebrachten Antrag mit dem Titel "Berufung der Staatsminister und des Stellvertreters des Ministerpräsidenten" (Drs. XXI/012). Die Dauer der Abstimmung beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.

    AUSSPRACHE

    Berufung der Staatsminister und des Stellvertreters des Ministerpräsidenten


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wir schreiten nun zur Aussprache über den Antrag "Berufung der Staatsminister und des Stellvertreters des Ministerpräsidenten" (Drs. XXI/012). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.

    Ich eröffne die Aussprache.

    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kratzer,

    sie nehmen die Wahl an - das ist entsprechend vermerkt. Ich gratuliere Ihnen an dieser Stelle persönlich und im Namen des ganzen Hauses zu Ihrer erfolgreichen Wahl und bitte Sie nun, zur Vereidigung nach vorne zu treten.


    ***


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    bitte erheben Sie sich.

    ***

    Sehr geehrter Herr Lukas Kratzer,

    bitte sprechen Sie den in Art. 56 der Bayerischen Verfassung in Verbindung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung vorgeschriebenen Eid nach:


    „Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“


    Es steht Ihnen frei, auf die religiöse Beteuerung zu verzichten oder eine anderweitige religiöse Beteuerungsformel anzuwenden.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,


    gerne beantworte ich Ihre Nachfragen.


    Zu 1. Kommt es nach Abschluss eines Antiaggressionstrainings wieder zu aggressiven oder gewalttätigem Verhalten, so ist es offensichtlich, dass die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist und muss dementsprechend fortgesetzt werden. Im übrigen werden auch alle anderen von Gerichten angeordnete Maßnahmen vom Staat bezahlt. Für die Unterbringung von Gefangenen in einem Gefängnis muss auch der Staat aufkommen.


    Zu 2. Die Formulierung "sinnvoll" ist vielleicht ungünstig gewählt, der Gedanke dahinter ist aber der, dass es in anderen Fällen im Ermessen des Gericht liegt Straftäter zu einem Antiaggressionstraining zu schicken, wenn es die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der betreffende Straftäter später nicht noch einmal straffällig bin. Ich bin gerne bereit diese Formulierung zu konkretisieren.


    Zu 3. Über die Sinnhaftigkeit von der Positionieren von bestimmten Paragraphen lässt sich trefflich streiten. Ich fürchte aber, dass ich nicht ganz verstehe, warum der vorgeschlagene Paragraph im siebenten Abschnitt bei Verbrechen gegen die öffentliche Ordnung stehen sollte.

    begibt sich zum Rednerpult, nachdem der letzte Ton der Internationale verklungen ist


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    werte Genossinnen und Genossen,

    liebe Freunde,


    und wieder ist ein Jahr vergangen, in dem wir den Unterschied gemacht haben. Mit unserer Beharrlichkeit und keiner Scheu vor dem Arbeitskampf haben ist es uns gelungen, die Löhne in vielen Bereichen zu steigern. Besonders hervorzuheben ist hier der sensationelle Tarifabschluss mit der Deutschen Bahn, wo es uns gelungen ist einen Inflationsausgleich von 2.850 Euro, eine Lohnerhöhung von 420 Euro und eine Senkung der Wochenarbeitszeit auf 35 h bis 2029 zu erwirken. Dieses großartige Ergebnis soll den Gewerkschaftsmitgliedern Mut zum Arbeitskampf geben, denn beharrlicher Arbeitskampf zahlt sich aus und es soll Angst bei all jenen Unternehmern in diesem Land auslösen, die die Gewerkschaften und somit die Stimme der Arbeiterschaft für eine lästige Fliege halten und sie mit ihrer Faust erschlagen wollen, denn für uns ist klar, dass wir keinen Kosten und Mühen scheuen werden, wenn es darum geht für gerechte Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Wer nicht mit uns kooperiert, der soll den starken Arm der Arbeiterschaft zu spüren bekommen.


    Liebe Freunde,

    wie wichtig unsere Gemeinschaft und notwendig unsere Präsenz ist, hat sich erst gestern wieder bei Thyssenkrupp Steel gezeigt. Dort konnte man gestern mit eigenen Augen sehen, was passieren würde, wenn man das Feld dem Unternehmertum überlassen würde. Als Ergebnis ist das totale Übergehen der Arbeiterschaft und die Verramschung unserer Arbeitsplätze zu konstatieren. Der Konzernchef von Thyssenkrupp Steel Lopez will einen neuen Investor an Land ziehen, welcher vermutlich die Stahlsparte abwickeln will, ohne ein Wort mit dem Betriebsrat und den Gewerkschaftern abzusprechen. Auch Lopez musste erfahren, was es heißt, wenn man die Autorität der Arbeiterschaft untergräbt. Unsere Genossen von der IGM haben beachtliches geleistet und spontan eine große Kundgebung vor dem Hauptsitz von Thyssenkrupp Steel in Duisburg organisiert, um eindrucksvoll zu demonstrieren, dass man die Arbeiterschaft nicht übergehen kann. Möge es Lopez eine Lehrer gewesen sein. Auf das er nie wieder versuchen wird, die Arbeiterschaft zu übergehen. Jetzt müssen wir aber erstmal abwarten, wie die Umstrukturierungsmaßnahmen eigentlich aussehen sollen, sobald es aber um die Arbeitsplatzsicherheit oder Arbeitsbedingungen geht, werden wir erneut gemeinsam in Feld ziehen, um solidarisch für einander einzustehen und den bestmöglichen Deal zu verhandeln.


    Entscheidend ist aber auch, dass wir nicht die internationale Solidarität aus den Augen verlieren, denn wir müssen auch solidarisch mit unseren Genossen weltweit sein. Es muss auch unser Wille, dass wir all jenen Arbeiterinnen und Arbeitern auf dieser Welt unterstützen, die keine fairen Löhne und keine guten Arbeitsbedingungen haben. Es kann nicht sein, dass Menschen vom realexistierenden Kommunismus in China, Vietnam oder Nordkorea ausgebeutet werden. Die Arbeiterschaft muss voll und ganz vom diktatorischen oder theokratischen Wahnsinn befreit werden. Ich möchte all jenen unterdrückten Arbeiterinnen und Arbeitern heute meine Stimme geben, damit sie nicht vergessen werden und um klar zu machen, dass wir nicht alleine auf dieser Welt für das gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen kämpfen, sondern dass es viele Menschen auf dieser Welt gibt, die den gleichen Kampf führen, wie wir das tuen.


    Lasst uns für einander einstehen und lasst uns gemeinsam mit unseren Brüdern und Schwestern in aller Welt für ein besseres Morgen kämpfen!


    Vielen Dank!

    ERSTER WAHLGANG

    Wahl der Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    wir schreiten nun zum ersten Wahlgang zur Bestimmung eines Ministerpräsidenten für den Freistaat Bayern. Dieser Wahlgang dauert den Regularien der Geschäftsordnung gemäß achtundvierzig Stunden lang an.

    Der erste Wahlgang ist hiermit eröffnet.

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wenn ich durch meine bayerische Heimat fahre, komme ich häufig in Gemeinden vorbei, in denen es mittlerweile kein Wirtshaus mehr gibt, um nach der Kirche eine zünftige Mahlzeit zu sich nehmen zu können.


    Dieses Beispiel veranschaulicht ein Problem, mit dem vor allem die Gastronomie aber auch der Unterhaltungssektor zu kämpfen haben. Im Niedriglohnsektor gibt es zu viele Stellen die unbesetzt sind, sodass viel Gasthäuser schließen müssen oder die Öffnungszeiten verringern müssen. Spricht man mit den Leuten vor Ort stellt man schnell fest, dass sich die Löhne im Niedriglohnsektor ungefähr auf den gleichen Betrag belaufen, wie die Hartz IV Sätze. An und für sich ist es eine Schande für unser Land, das es Jobs in diesem Land gibt, die gerade so das Existenzminimum sichern und deshalb nur knapp über dem Hartz IV Satz liegen, sodass sich ein Umstieg aus der Arbeitslosigkeit heraus in diese Berufe nicht wirklich lohnt.


    Um diese Situation ein bisschen zu entschärfen, wollen wir die Zuverdienstgrenzen erhöhen, sodass sich die Arbeitslosen mehr von ihrem Geld aus Minijobs erhalten können und dementsprechend mehr Arbeiten können ohne direkt weniger Arbeitslosengeld zu erhalten.


    Mit dieser Maßnahme wollen wir nicht nur die Arbeitslosen zurück in die Arbeitswelt bringen, sondern wir wollen auch eine weiter Entwicklung aus eigenem Antrieb heraus ermöglichen. Wenn man erstmal in einer Branche fußgefast hat, dann ist es auch wahrscheinlich, dass aus eigenem Antrieb Weiterbildungsmaßnahmen besucht werden, um dann in der selben Branche aufzusteigen, sodass man die Arbeitslosen nicht länger auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung angewiesen sind und somit auch den Staat entlasten.


    Im Vergleich zu anderen Parteien hier im hohen Haus glauben wir an das Potenzial unserer Bürgerinnen und Bürger und deshalb öffnen wir durch die Ausweitung der Zuverdienstgrenzen einen wichtigen Weg in die wirtschaftliche Unabhängigkeit.


    Vielen Dank!

    Sehr geehrter Herr Präsident,


    in den letzten Jahren erfahren wir immer öfter, wie weit Gewalt im Allgemeinen und häusliche Gewalt im speziellen zugenommen haben, weshalb der Gesetzgeber jetzt handeln muss und für bestimmte Verbrechen standartmäßig ein Antiaggressionstraining angeordnet werden soll, um den Verurteilten eine Weg ohne körperliche Gewalt aufzuzeigen.


    Das Antiaggressionstraining (AAT) ist eine spezifische Gruppenmaßnahme für aggressive Intensivtäter. Es basiert auf der kognitiv-emotionalen Verhaltenstherapie und zielt darauf ab, die Teilnehmer für die Auswirkungen ihres Verhaltens auf die Opfer zu sensibilisieren. Gemeinsam in Gruppen erlernen die Straftäter die Perspektivübernahme anhand von z.B. Rollen spielen, um in Zukunft Konflikte friedlich lösen zu können. Durch strukturierte soziale Trainingsmethoden werden Erfahrungen und Einsichten vermittelt, die zu Verhaltensänderungen führen und eine Chance zur Integration bieten.


    Wir schauen nicht länger weg, wenn es auf den Straßen oder den Wohnungen immer öfter zur Entladung von Gewalt kommt. Als Gesellschaft sind wir für den Schutz aller verantwortlich und gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass alle Menschen einen Platz in der Gesellschaft einnehmen können. Es ist deshalb unser Anliegen Gewalttätern mit dem Wissen und den Fähigkeiten auszustatten, damit sie wieder eine friedliche Rolle in unser Gesellschaft einnehmen können. Wir setzen auf Integration und Rehabilitation und nicht auf Exklusion.


    Ich empfehle den Abgeordneten die Annahme dieses Gesetzes! Vielen Dank!

    Deutscher Bundestag

    Einundzwanzigste Wahlperiode



    Drucksache XX/XXX


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Sebastian Fürst, Bernd Hacke, Paul Sievers und der Fraktion der Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von verpflichtenden Antiaggressionstrainings bei Gewaltverbrechen



    A. Problem und Ziel

    Aus der Kriminalstatistik 2023 ist ersichtlich, dass die Zahl der Gewaltkriminalität steigen. 2023 stieg die Gewaltkriminalität um durchschnittlich 17 Prozent. Auch die Zahlen von häuslicher Gewalt stiegen im Jahr 2023 um 8,5 % und in den meisten Fällen sind es Frauen, die diese Gewalt erfahren müssen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um Gewalt und im speziellen Gewalt gegen Frauen nachhaltig zu reduzieren.


    B. Lösung

    Unter dem Rückgriff auf Antiaggressionstrainings soll die Aggressivität der Straffälligen nachhaltig reduziert werden, damit die Straffälligen aus einem breiten Reservoir zur Aggressionsbewältigung schöpfen können, um spätere körperliche Gewalt zu vermeiden. Der Einsatz von Antigaggressionstrainings wird in bestimmten Fällen verpflichtend angeordnet und kann auch auf andere Delikte und Verbrechen angeordnet werden, wenn das Gericht es für sinnvoll hält.


    C. Alternativen

    Keine


    D. Kosten

    Dem Bund entstehen keine zusätzlichen Kosten.



    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von verpflichtenden Antiaggressionstrainings bei Gewaltverbrechen

    (Antiaggressionstrainingsgesetz– AATG)


    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Strafgesetzbuches


    Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2023 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    Nach Paragraph 12 wird folgender Paragraph 12a eingefügt:


    "§ 12a

    Anti-Aggressionstrainings bei Gewaltverbrechen


    (1) In den Fällen von § 174, § 174a, § 174b, § 174c, § 176, § 176c, § 176d, § 177, § 178, § 182, § 211, § 212, § 223, § 224, § 225, § 226, § 226a, § 227, § 249, § 250, § 251, § 253 und § 255 ist ein Antiaggressionstraining obligatorisch.


    (2) Ein Antiaggressionstraining kann in anderen Fällen verhängt werden, wenn es für sinnvoll erachtet wird.


    (3) Das Antiaggressionstraining soll mindestens sieben Monate andauern und soll den neusten Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechen."



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.




    Sebastian Fürst und Fraktion



    Begründung

    erfolgt im Plenum


    Deutscher Bundestag

    Einundzwanzigste Wahlperiode



    Drucksache XX/XXX


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Sebastian Fürst, Bernd Hacke, Paul Sievers und der Fraktion der Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Absetzbeträge



    A. Problem und Ziel

    Zunehmend treten Personalengpässe in den Jobs des Niedriglohnsektor auf. Vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 sind die beschäftigten im Niedriglohnsektor um 1,1 Mio. gesunken, obwohl die Anzahl der Jobs sogar leicht zugenommen hat. Es herrscht also ein eklatanter Personalmangel in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder im Unterhaltungssektor. Um mehr Arbeitskräfte für den Niedriglohnsektor zu gewinnen, sollen nun die Absetzbeträge der Arbeitslosen erhöht werden.


    B. Lösung

    Mit der Erhöhung der Absetzbeträge wird den Arbeitslosen mehr Spielraum für Zuverdienste geschaffen. Es soll eine höhere Motivation zur Arbeit geschaffen werden, von welcher die Arbeitslosen in Zukunft auch mehr behalten können. So soll der Einstieg in einen Job erleichtert werden. Dieser Job kann ein Sprungbrett für einen besseren Job sein, womit dann auch eine Beschäftigung ohne staatliche Unterstützung möglich ist.


    C. Alternativen

    Keine


    D. Kosten

    Bund, Ländern und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten.



    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Absetzbeträge

    (Zuverdienstgesetz– ZVG)


    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Einkommensteuergesetzes


    Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. 2024 I Nr. 107) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    § 11b Absatz 3 wird wie folgt gefasst:


    "(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich

    1. für den Teil des monatlichen Einkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 40 Prozent und

    2. für den Teil des monatlichen Einkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent.

    3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr

    als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.


    Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro."



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.




    Sebastian Fürst und Fraktion



    Wahl der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    bedauerlicherweise ist die Ministerpräsidentin von all ihren Ämtern zurückgetreten. Ich möchte im Namen dieses Hauses der Ministerpräsidentin für den geleisteten Dienst an unserem Land danken. Entsprechend eröffne ich hiermit die Kandidaturenphase, die den Regularien der Geschäftsordnung entsprechend achtundvierzig Stunden lang andauert.

    Die Kandidaturphase ist hiermit eröffnet.

    Entwurf eines Gesetzes über die die Verbesserung und Modernisierung der Pflege


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir schreiten nun zur Abstimmung über eingebrachten Antrag mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes über die die Verbesserung und Modernisierung der Pflege" (Drs. XXI/010). Die Dauer der Abstimmung beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.