Beiträge von Georg Gisy

    Manuel Gilbert leider nicht nur eine Geopolitische Stunde...


    Ruft rein: Christian von Wildungen, ob Sie es glauben oder nicht, auch wir wollen nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger in NRW frieren und wir werden alles tun, um dies zu verhindern und wir sind diesbezüglich optimistisch. Aber ist es Ihr völliger Ernst zu behaupten, dass wir die Schuld haben, auf russisches Gas verzichten zu müssen? Dank der russischen Regierung wird die Ukraine derzeit zerstört, zigtausende werden getötet und wir provozieren Russland? Das ist ja wohl unerhört! Sie sollten sich für einen solchen Kommentar schämen! In diesem Konflikt stehen wir klar auf der Seite der Ukraine! Nichts rechtfertigt die aktuelle Situation in der Ukraine!

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    zunächst einmal freue ich mich immer über politische Diskussionen. Ich muss in diesem Fall leider den o.g. Gesetzesentwurf zurückziehen und Änderungen vornehmen. Sobald dies geschehen ist, erhält das Präsidium den neuen Entwurf vorgelegt.

    Sehr geehrter Herr (stellv.) Landtagspräsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich denke, der Gesetzesentwurf spricht für sich und die Hintergründe werden ausreichend erläutert. Falls weitere Informationen benötigt werden, stehe ich für Nachfragen selbstverständlich zur Verfügung.

    Das Thema Energieversorgung hat aktuell für uns eine hohe Priorität. Wenn die russische Gasversorgung eingestellt werden sollte und wir zugleich zum Jahresende hin aus der Atomenergie aussteigen, müssen wir die erneuerbaren Energien in einem höheren Ausmaß fördern und die 1000m-Abstandsregelung bei Windkraftanlagen sorgt dafür, dass dies unnötig erschwert wird.
    Wir wollen alles dafür tun, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und sehen zum aktuellen Stand bis zum Jahreswechsel keine Probleme. Allerdings müssen wir dafür sorgen, dass es nicht danach zu Engpässen kommt. Jetzt haben wir noch die Möglichkeit, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, also lassen sie uns gemeinsam die Weichen für die Zukunft stellen und uns weniger abhängig von Importen aus anderen Ländern machen und mehr Strom in unserer Heimat erzeugen. Sollten Sie dennoch an dem Gesetzesentwurf zweifeln, beachten Sie bitte, dass aufgrund der Regelungen gemäß dem Immissionsschutzgesetz die Bürgerinnen und Bürger weiterhin geschützt werden.


    Vielen Dank.

    320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Zwölften Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz unter Minister Georg Gisy und andere Ressorts der Landesregierung.



    Drucksache XII/XX


    Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der 1000m-Abstandsregelung von Windkraftanlagen


    A. Problem

    Gerade in der aktuellen Zeit gilt, dass wir die Weichen für die Zukunft stellen müssen und anfangen müssen, mehr nachhaltigen Strom im Inland zu produzieren und uns weniger von anderen Ländern abhängig zu machen. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat dies mehr als deutlich gemacht. Wir wollen möglichst auf fossile Energieträger verzichten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleisten. Als Landesregierung stehen wir daher in der Pflicht, kurzfristig zu reagieren und alles dafür zu tun, dies zu erreichen. Dazu gilt es nun, dringend die hohen Hürden zu um Ausbau der Windkraft abschaffen. Die pauschalen Mindestabstände von 1.000 Metern zur Wohnbebauung behindern nun die Erreichung der Ausbauziele, da die notwendigen Windenergieprojekte nicht realisiert werden können. Aus Stellungnahmen von Verbänden wird deutlich, dass die bisher unveröffentlichte Potenzialstudie des LANUV zu dem Ergebnis kommt, dass ein Verzicht auf die pauschalen Mindestabstände das Flächenpotenzial für die Windenergie in NRW um 52 Prozent erhöhen würde. Gleichzeitig gibt es bis heute keinen wissenschaftlichen Beleg für die vorgebrachte Behauptung, dass pauschale Mindestabstände die Akzeptanz der Bevölkerung für neue Windenergieanlagen erhöhen würden.


    B. Lösung

    Eine vollständige Streichung der § 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen führt zu einem Wegfall der in NRW bislang geltenden pauschalen 1.000 Meter Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung. Damit werden relevante Flächenpotenziale für die Windenergie freigegeben. Diese ermöglichen den schnelleren Ausbau der Windenergie, wie er auch von der Landesregierung als Ziel ausgegeben ist. Da die Anwohnerinnen und Anwohner auch bei einer Rücknahme der pauschalen Mindestabstände über das Bundesimmissionsschutzgesetz wirksam geschützt sind, überwiegen die Vorteile einer Streichung.


    C. Alternativen

    Beibehaltung der aktuellen Rechtslage.


    D. Kosten

    Keine zusätzlichen Kosten


    E. Zuständigkeit

    Zuständig ist das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Beteiligt sind alle übrigen Ressorts der Landesregierung.


    F. Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände

    Für die Gemeinden führt das Gesetz grundsätzlich zu größeren Potenzialen für den Ausbau der Windenergie auf ihrem Gemeindegebiet. Insbesondere diejenigen Gemeinden, die einen Ausbau der Windenergie unterstützen möchten und eine Abweichung von dem pauschalen 1.000-Meter-Mindestabstand ermöglichen möchten, sind nun nicht mehr dazu gezwungen dafür aufwendig die bauleitplanerischen Grundlagen zu schaffen. Dadurch ergeben sich potenziell erhebliche positive Auswirkungen auf die Finanzlage der Kommunen in NRW.


    G. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

    Der Gesetzentwurf ermöglicht einen stärkeren Ausbau der Windenergie in NRW. Dieser leistet einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Landes- und der Bundesregierung und damit zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung.



    Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (BauGB) in NRW.

    vom 08.07.2022



    Artikel 1


    Das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 211), das zuletzt durch Gesetz vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 891) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. § 2 und § 3 werden ersatzlos aufgehoben.


    Auszug aus den geltenden Gesetzesbestimmungen


    § 2 Mindestabstand für privilegierte Windenergieanlagen


    (1) § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand von 1 000 Metern zu Wohngebäuden

    1. in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, oder
    2. im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Absatz 6 BauGB


    einhalten. Der Abstand bemisst sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächstgelegenen Wohngebäude im Sinne des Satzes 1, das zulässigerweise errichtet wurde oder errichtet werden kann.


    (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn in einem Flächennutzungsplan für Vorhaben der in Absatz 1 beschriebenen Art vor dem 15. Juli 2021 eine Darstellung für Zwecke des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB erfolgt ist.


    (3) Soweit vor Ablauf des 23. Dezember 2020 bei der zuständigen Behörde ein vollständiger Antrag auf Genehmigung von Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB eingegangen ist, findet Absatz 1 keine Anwendung. Gleiches gilt, soweit vor Ablauf des 15. Juli 2021 die Anlage zwar noch nicht errichtet, aber entweder bereits genehmigt war oder nach Satz 1 ein vollständiger Antrag für die Anlage vorlag und statt ihrer eine Anlage am selben Standort mit gleicher, geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe errichtet werden soll.


    2. Ein neuer § 2 wird eingefügt


    § 2 Die Landesregierung berichtet dem Landtag nach Ablauf von fünf Jahren über die Auswirkungen dieses Gesetzes.


    3. Der bisherige § 4 wird § 3.


    Auszug aus den geltenden Gesetzesbestimmungen


    § 4 Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft


    Artikel 2


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Gisy’s Gazette #04




    Vereidigung als Minister für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- & Verbraucherschutz




    Liebe Leserinnen und Leser,


    in der letzten Zeit ist einiges passiert. So wurden die Koalitionsverhandlungen erfolgreich beendet und ein 4-Parteien-Bündnis auf den Weg gebracht. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir die aktuellen Probleme in NRW erfolgreich angehen werden und alles dafür tun werden, die Weichen für die Zukunft zu stellen.  

    Ich möchte mich an dieser Stelle für die vertrauensvolle Atmosphäre in den Verhandlungen bedanken und ich glaube, dass es jede Partei geschafft hat, ihre Punkte in den Koalitionsvertrag zu bekommen.

    Nun gilt es, diese Punkte voller Tatendrang in die Realität umzusetzen.


    Für mich persönlich kam die Regierungsbeteiligung der Grünen überraschend, auch wenn es mich natürlich freut, dass wir in ganz Deutschland nun stark vertreten sind. Ich freue mich sehr auf die anstehenden Aufgaben als Minister für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- & Verbraucherschutz und die Rückkehr in die Regierung von NRW.


    Besonders freue ich mich auch über die gute Zusammenarbeit mit meinem Kollegen Manuel Gilbert , der einen Landtagssitz für den Westfälischen Wählerverband (WWV) erringen konnte und Aktivität in den Verhandlungen im Landtag zeigte und zeigt. Die Zusammenarbeit ist so konstruktiv, dass wir uns dazu entschieden haben, eine gemeinsame Fraktion im Landtag zu bilden.




    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Georg Gisy

    320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Zwölfte Wahlperiode



    Antwort auf die Anfrage

    des Abgeordneten Dr. Reichsgraf Schenk von Wildungen

    durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz unter Leitung von Minister Georg Gisy


    Drucksache XII/003



    Antwort auf Anfrage über die Versorgung mit Gas, Strom und Wasser in NRW



    1. Frage: Wie steht es um die aktuelle Gasversorgung im Land?

    Die aktuelle Gasversorgung im Land ist ohne Zweifel angespannt. Der bundesweite Vorrat ist derzeit bei etwa 60%. Bei aktuellem Verbrauch wird dieser Vorrat rund anderthalb Monate reichen. Das ist selbstverständlich eine theoretische Berechnung, macht aber auch deutlich, das Gas ein knappes Gut ist, mit dem wir, die Industrie, als auch unsere Bürgerinnen und Bürger nicht verschwenderisch mit umgehen sollten. Panisch sollten wir allerdings nicht werden. Wir erwarten vertraglich vereinbarte Gaslieferungen aus anderen Ländern, mit denen wir schon mal bis in den Winter kommen werden.


    2. Frage: Wieviel Reserven hat das Land NRW?

    NRW verfügt derzeit lediglich über Gasspeicher in Xanten (8 Kavernen), sowie über 7 Kavernen in Gronau. Sollte es zu einer Knappheit kommen, ist es Aufgabe des Bundesregierung die Ressourcen entsprechend eines Schlüssels an die Bundesländer abzugeben.


    3. Frage: Wie steht es um die aktuelle Versorgung mit Strom im NRW?

    Derzeit ist die Stromversorgung in Deutschland gesichert. Aber auch wir wissen, dass mit dem Wegfall der Atomenergie und dem russischen Gas der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangehen muss, damit die Situation stabil bleibt.


    4. Frage: Besteht die Gefahr von Stromsperrungen?

    Die Landesregierung sieht bei aktueller Lage keinen Grund für Stromsperrungen.


    5. Frage: Wäre es nicht orputun, in der Zeit der Krise, KernKW wieder ans Netz gehen zu lassen?

    Die drei AKWs in Nordrhein-Westfalen befinden sich im Rückbau bzw. sicheren Einschluss. Eine Reaktivierung ist nicht mehr ohne weiteres möglich - unabhängig von der Ideologie. Zudem würden entsprechende Fachkräfte und Brennstäbe benötigt werden.

    6. Frage: NRW hat immer noch Unmengen von Kohle, als Rohstoff, würde man die Förderung, in der Zeit der Krise wieder aufnehmen?

    Zunächst einmal werden wir an dem geplanten Kohleausstieg festhalten und halten diesen trotz der aktuellen Umstände für realisierbar. Bis dahin befürworten wir es allerdings, wenn die Kohlekraftwerke im Notfall sich in Bereitschaft befinden. Falls sich also Probleme bei der Stromversorgung akut ankündigen, wären wir bereit, den Strombedarf kurzfristig mittels Kohle zu decken.

    Zunächst einmal werden wir an dem geplanten Kohleausstieg festhalten und halten diesen trotz der aktuellen Umstände für realisierbar. Bis dahin befürworten wir es allerdings, wenn die Kohlekraftwerke im Notfall sich in Bereitschaft befinden. Falls sich also Probleme bei der Stromversorgung akut ankündigen, wären wir bereit, den Strombedarf kurzfristig mittels Kohle zu decken.

    7. Frage: Wie steht es um die Wasserversorgung im Land NRW?

    In NRW besteht derzeit Flächenddeckend kein Grund zu Sorge. Allerdings rät die Landesregierung in einigen Regionen zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser (Gartenbewässerung etc.). Die Talsperren im Land sind gut gefüllt. Wir müssen dennoch dafür sorgen, dass der Klimawandel nicht vorans schreitet, damit z.B. das Wasser in NRW nicht zu einem knappen Gut wird.


    8. Frage: Besteht die Gefahr das der Bürge NRWs den Winter frierend , durstend und im dunkeln verbringen muss?

    Bei der derzeitigen Sachlage besteht kein Grund das es in der Wasserversorgung zu Engpässen kommt. Bei der Versorgung mit Gas wird die Landesregierung genau die tagesaktuelle Situation beobachten und dementsprechend handeln. Desweiteren ist die Versorgung bei Engpässen eine Bundesangelegenheit und fällt sofern in die Kompetenz der Bundesregierung.

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    Ich schwöre, daß ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

    Schickt aus Anlass der Eröffnung , einen Untergebenen zum Büro, welcher dort einen vom gräflichen Obergärtner gezüchten Kaktus mit Blüte abliefert.

    Freut sich, dass der Mitarbeiter von Christian von Wildungen außerhalb der Bürozeiten da war und vor verschlossener Tür stand.

    Gisy’s Gazette #03



    Zum Wahlergebnis in NRW




    Liebe Leserinnen und Leser,


    endlich ist es soweit. Unsere Partei „die Grünen“ ist nach einer viel zu langen Abwesenheit endlich wieder im nordrhein-westfälischen Landtag vertreten. Damit ist unsere Partei in allen Landtagen und im Bundestag vertreten. Was für ein Erfolg, der ohne unseren Wählerinnen und Wählern, unseren Wahlhelfern und Parteifreunden, sowie unseren hart arbeitenden Bundesvorstand nie möglich gewesen wäre. Vielen herzlichen Dank an alle! Nun heißt es, direkt in NRW die politische Landschaft mitzugestalten und Aktivität zu zeigen und auch, einen langfristigen, grünen Wachstumskurs zu erzielen.


    Der neue Landtag ist groß und vielfältig. Wir sind alle schockiert über das gute Ergebnis der rechten Partei FFD - aber wir sind geeint gegen rechts und ich bin überzeugt, dass unser Bollwerk halten wird. Wir sind werden uns als vielfältige Gesellschaft in kritischen Situationen immer gegen den Extremismus durchsetzen, davon bin ich fest überzeugt.

    Dennoch ist ein solches Wahlergebnis dieser Partei auch eine Warnung für uns und es heißt, stets nah am Wähler zu sein und seine Sorgen und Nöte, sowie seine Beweggründe zu verstehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Georg Gisy